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Wie komme ich an ein Girokonto?

Die Bedeutung des Girokontos kann in unserer Gesellschaft kaum überschätzt werden. Der elektronische Zahlungsverkehr ist üblich bei der Bezahlung grundlegender Dienstleistungen wie der Bereitstellung von Wohnraum, Strom und Trinkwasser. Oft werden keine alternativen Zahlungswege als per Überweisung akzeptiert.

Überweisungsträger

Überweisungsträger

Dennoch haben geschätzte 670.000 Erwachsene in unserem Land keinen Zugang zu einem Girokonto. Negative Schufa-Einträge sind oft ein Grund, warum es mit dem Kontoantrag nicht klappt. Während ein Rechtsanspruch auf Energie- und Wasserversorgung besteht, gibt es kein deutschlandweites Recht auf ein Girokonto. Initiativen, dies zu ändern, scheiterten im Bundestag zuletzt am 19. April 2013.

In diesem Artikel finden Sie Informationen, wie Sie dennoch den Weg zum Girokonto meistern. Die entscheidenden Stichworte lauten dabei Jedermann-Konto und Bürgerkonto.

Jedermann-Konto

Zwar haben sich die deutschen Banken bereits vor Jahren selbst verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Im Gegensatz zu einer rechtlichen Regelung scheinen manche Banken sich allerdings an ihr eigenes Versprechen nicht gebunden zu fühlen.

Falls Sie kein Girokonto haben und eine Bank Ihnen die Einrichtung eines Kontos verweigert, kann es dennoch lohnen, ausdrücklich und gegebenenfalls schriftlich auf die Selbstverpflichtung der Banken hinzuweisen. Auf der Seite Jedermann-Konto finden Sie mehr Informationen und Musterbriefe dazu.

Bürgerkonto der Sparkassen

Die Sparkassen bieten jedem Verbraucher ein Girokonto auf Guthabenbasis unter dem Namen „Bürgerkonto“ an. Die Sparkassen begründen dies auch mit der Orientierung ihres Geschäftsmodells am Gemeinwohl. Diese Verpflichtung greift seit Oktober 2012 für alle Sparkassen in Deutschland.

Falls Sie mit ihrem Kontoantrag bei einer Sparkasse keinen Erfolg haben, weisen Sie ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Eröffnung des Bürgerkontos hin. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Ombudsmann und die Schlichtungsstelle. Ihre örtliche Sparkasse erkennt deren Empfehlung an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Sparkassen zum Bürgerkonto.

Kontoführungsgebühren

Sparkasse Tirschenreuth

Sparkassenfiliale

Die Gebühren für die Kontoführung sind beim Bürgerkonto auf Guthabenbasis nicht höher als bei anderen Kontomodellen der Sparkassen. Einige Banken bieten auch kostenlose Konten auf Guthabenbasis an.

Ganz wichtig ist aber: Zahlen Sie Kontoführungsgebühren, die vertraglich vereinbart sind! Die Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen schließt eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht aus. Ein solcher wichtiger Grund ist, wenn der Kunde seinerseits den Kontovertrag nicht einhält, indem er der Bank vereinbarte Gebühren vorenthält.

Pfändungsschutzkonto

Spätestens wenn man durch eine Kontopfändung belastet wird, sollte man sich mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) beschäftigen. Dieses Konto stellt sicher, dass der Betroffene trotz Pfändung über einen begrenzten pfändungsfreien Betrag verfügen kann, um sein und das Dasein Abhängiger (Kinder) zu sichern.

Jeder Bürger darf genau ein P-Konto führen. Das geschieht, indem er ein bestehendes Girokonto von der Bank in ein P-Konto umwandeln lässt. Dies muss vertraglich festgehalten werden. Das Gute: Auf die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto hat der Kunde einen gesetzlichen Anspruch. Eine Bank darf dies nicht ablehnen.

Nicht mit der Tür ins Haus fallen

Falls Sie noch kein Girokonto haben und fürchten, in der kommenden Zeit den Pfändungsschutz des P-Kontos zu benötigen, kann es dennoch ratsam sein, bei der Bank nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen. Das heißt: Manche Bank wird eher versuchen sich aus ihrer Selbstverpflichtung herauszuwinden, wenn Sie gleich nach einem P-Konto fragen, anstatt nur ein Girokonto zu beantragen.

In ein P-Konto umwandeln lässt sich das Konto später noch immer. Dies ist aber kein Aufruf zur Unehrlichkeit! Lügen Sie ihre Bank nicht an – Ehrlichkeit gehört zu einer ordentlichen Geschäftsbeziehung unbedingt dazu.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie von sich aus ihre ganze Lebensgeschichte und Mutmaßungen über die Zukunft vor der Bank ausbreiten müssen. Sie können sich sicher sein: Auch ihre Bank wird Ihnen nicht ungefragt ihre gesamten Geschäftsgeheimnisse und Strategien offenbaren. Und das ist auch okay so.

Bildmaterial: Zebra848/Wikimedia Commons; Erik Streb/Wikimedia Commons (CC-BY-SA)

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Urteil: keine Zusatzgebühren fürs P-Kont…

OLG Frankfurt am Main

Schon im Jahr 1999 entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden keine Gebühren im Fall der Kontopfändung zusätzlich berechnen dürfen. Die Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 nutzten Geldinstitute jedoch, um Kunden erneut Mehrkosten aufzuladen.

Das Pfändungsschutzkonto – oder kurz P-Konto – ermöglicht Menschen, auch im Fall einer Kontopfändung noch über einen Teil des eigenen Geldes zu verfügen, sodass Rechnungen beglichen und das Lebensnotwendige eingekauft werden kann.

Unklare Gesetze zu P-Konto-Gebühren

Der Gesetzgeber hatte verpasst, die Regelungen um eine eindeutige Formulierung zur Kostenverteilung beim neuen P-Konto zu ergänzen. Unsere Petition an den Deutschen Bundestag mit der Bitte, hier eine Klarstellung herbeizuführen, blieb leider erfolglos.

So erhoben Banken von ihren Kunden, die ihr per Gesetz garantiertes Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ausüben wollten, teils unzumutbare Gebühren. Die Aufgabe, eine Klärung über die Zulässigkeit dieser Mehrkosten herbeizuführen, fiel erneut an die Gerichte.

Urteil des OLG Frankfurt/Main

Am 28. März fällte die oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen nun eine Entscheidung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main formulierte dabei den folgenden Leitsatz:

Eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden […] dar, weil das – auf entsprechendes Verlangen des Kunden – Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto […] eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darstellt, für die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch höhere Aufwendungen hat.

Urteil des OLG Frankfurt/Main, 19. Zivilsenat, vom 28.03.2012, Aktenzeichen: 19 U 238/11.

Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und wandte sie hier auf das neue P-Konto an.

In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Klage noch abgewiesen. Die klagende Verbraucherschutzorganisation legte Berufung ein, sodass der Fall dem Oberlandesgericht zufiel. Mit Erfolg. Eine weitere Revision wurde nicht zugelassen.

Ähnliche Entscheidung in Bremen

Auch das Oberlandesgericht Bremen hat im März eine ähnliche Entscheidung getroffen. In der Hansestadt geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die Sparkasse Bremen. Anders als in Hessen wurde in Bremen die Revision jedoch zugelassen.

Fazit

Banken und Sparkassen dürfen grundsätzlich keine höheren Gebühren verlangen, wenn Kunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen – und darauf hat der Kunde einen gesetzlichen Anspruch.

Bildmaterial: Pincerno/Wikipedia (CC-BY-SA-3.0)

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Konto gepfändet – Umwandlung in P-Konto …

Kalendar-Logo: Am 1. Juli 2010 kommt das P-Konto.

Noch gut ein Monat, bis am 1. Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt wird. Wer in den Tagen zuvor von einer Kontopfändung betroffen ist, muss die Freigabe von Geldern noch über das zuständige Amtsgericht erwirken. Doch was passiert am 1. Juli? Kann ein bereits gepfändetes Girokonto dann nachträglich in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden?

Die erfreuliche Antwort: Ja, das ist trotz Pfändung möglich. Wer noch kein P-Konto besitzt, kann sogar ein gesperrtes Girokonto in ein P-Konto verwandeln. Dies gilt nicht nur während der Einführung des Pfändungsschutzkontos im Juli 2010, sondern grundsätzlich.

Die Bank ist in der Pflicht

Wer sein Girokonto zu einem P-Konto aufwerten möchte, wendet sich dafür an seine Bank. Sie ist verpflichtet, den Pfändungsschutz für ein bestehendes Konto einzuräumen. Der Gesetzgeber gibt Kreditinstituten hierfür drei Geschäftstage Zeit. Am vierten Tag nach Verlangen des Kunden muss das P-Konto eingerichtet sein.

Drei Tage können allerdings eine lange Zeit sein, wenn man wegen einer Kontosperrung nicht an Geld für das Nötigste zum Leben gelangt. Empfehlenswert ist daher, rechtzeitig vor einer Pfändung den Schutz durch das P-Konto zu erwirken. Dann wird selbst im Fall einer Pfändung Geld in Höhe des individuellen Freibetrages nicht mehr gesperrt und Überweisungen sowie Abhebungen bleiben jederzeit möglich.

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Wie viele P-Konten darf man haben?

Am 1. Juli 2010 dieses Jahres können sich Bürger ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen oder ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Einkommen auf diesem Konto sind dann automatisch bis zum monatlichen Freibetrag vor Pfändung geschützt.

Der Freibetrag beträgt derzeit mindestens 985,15 €. Bei Menschen, die Unterhalt für Kinder oder Ehepartner aufbringen müssen, erhöht sich diese Pfändungsgrenze.

Nur ein P-Konto pro Person

die Zahl eins

Jeder Bürger darf nur ein Pfändungsschutzkonto haben. Verständlich – denn ansonsten ließe sich die Pfändungsfreibetrag beliebig aushebeln.

Um sicherzustellen, dass der besondere Schutz nicht durch mehrere Konten missbraucht wird, übermitteln Banken die Einrichtung eines P-Kontos an die Schufa Holding AG. Sie sind per Gesetz dazu ermächtigt; eine solche Klausel kann also nicht gestrichen werden.

Auf diesem Weg kann leicht festgestellt werden, ob es das einzige Pfändungsschutzkonto ist.

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Darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Weihnachtsbaum

Nein: Weihnachtsgeld darf nicht gepfändet werden, sofern es nicht mehr als 500 Euro beträgt oder ein halbes Monatseinkommen übersteigt. Überschreitet das Weihnachtsgeld eine dieser Grenzen, bleibt der Betrag unterhalb der Grenze unpfändbar.

Festgelegt ist dies in der Zivilprozessordnung § 850a. Aber nicht nur das Weihnachtsgeld wird mit diesem Paragraphen geschützt.

Unpfändbare Bezüge

Was für das Weihnachtsgeld gilt, ist auch für Urlaubsgeld gültig – es ist unpfändbar – solange es sich im Rahmen des Üblichen bewegt. Ebenso werden Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen nicht gepfändet. Erziehungsgeld, Studienbeihilfen und einige Sonderzahlungen von Arbeitgebern, zum Beispiel im Todesfall, sind auch geschützt.

Geburts- oder Heiratsbeihilfen sind nur dann von Pfändung bedroht, wenn die Schulden durch die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes entstanden. Haben die Schulden andere Ursachen, erhalten Gläubiger keinen Zugriff auf diese Gelder.

Einkommen aus Mehrarbeit

Der Verdienst aus Überstunden ist nur zur Hälfte pfändbar. Von dieser Regelung profitieren der Schuldner, sein Arbeitgeber und auch der Gläubiger.

Müsste der Schuldner seinen kompletten Zuverdienst abtreten, hätte er kaum Motivation, Überstunden zu machen. Das wäre schädlich für den Betrieb, wenn er bei vielen Aufträgen auf die Flexibilität seiner Arbeitnehmer angewiesen ist. Schlecht für den Gläubiger wäre es außerdem, denn würde der Schuldner keine Überstunden machen, weil es sich für ihn nicht lohnt, bekäme der Gläubiger gar kein zusätzliches Geld. 100 % von nichts sind weniger als die Hälfte von etwas.

Deshalb gilt selbst in einer wirtschaftlichen Notsituation: Leistung muss sich lohnen, nur ein Teil darf gepfändet werden.

Der Paragraf zum Nachlesen: ZPO § 850a
Bildmaterial: Sigismund von Dobschütz (Wikimedia)

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Gebühren für Kontopfändung?

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Wenn einem Kunden das Konto gepfändet wird, darf eine Bank dem Kunden dafür keine Gebühren in Rechnung stellen oder selbst Geld von dessen Konto einbehalten. Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1999 (Urteil vom 18.05.1999, Az.: XI ZR 219/98). Sollte Ihre Bank das bei einer Pfändung missachten, können Sie Ihr Kreditinstitut auf das Urteil hinweisen und gegebenenfalls einbehaltene Beträge zurückfordern. Sollte dies nicht gelingen, finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder der Schuldnerberatung Ansprechpartner.

Kündigung nach Pfändung

Kontopfändungen bedeuten für Banken allerdings tatsächlich einen Mehraufwand und ungeliebte Kosten. Es kann daher vorkommen, dass Banken Ihnen Ihr Konto nach einer Pfändung kündigen. Ärgerlich beim Girokonto. Es steht Ihnen jedoch offen, bei einer anderen Bank ein neues Konto einzurichten. Das ist auch anzuraten, denn Überweisungen am Schalter ohne eigenes Konto kosten teilweise empfindlichen Gebühren.

Jedermann-Konto

Um einer gesetzlichen Regelung vorzukommen, haben sich deutsche Banken 1996 selbst verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten: das Jedermann-Konto. Hier finden Sie mehr Informationen dazu. Sollte Ihnen ein neues Konto verweigert werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Gute Chancen auf ein neues Konto haben Sie vor allem bei den Sparkassen, die in einigen Bundesländern Anträge auf ein Girokonto auf Guthabenbasis nicht ablehnen dürfen. Guthabenbasis bedeutet, dass das Konto nur im Plus geführt wird, also kein Kreditrahmen bereit steht.

P-Konto ab Juli 2010

Ab Juli 2010 kann jeder Bürger genau ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, mit automatischem Pfändungsschutz führen. Dies muss mit der Bank vertraglich vereinbart werden. Auch hier wird gelten: Die Bank darf dafür keinerlei zusätzlichen Gebühren verlangen.

Bildmaterial: T. Steg (Wikimedia)

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Kontopfändung beim Bekannten des Schuldn…

Wie pervers ist unsere Welt geworden?

Kontopfändung bei einem Bekannten des Schuldners möglich?

Ein Schuldner weißt dem Gläubiger seinen Vermögensstand mittels Kontoauszug nach. Darauf ist erkennbar, dass der Schuldner an einen Dritten Geld überwiesen hat.

Konto eines Dritten pfändbar?

Konto eines Dritten pfändbar?

Der Gläubiger, hat rechtmäßig einen Titel gegen den Schuldner und beansprucht dieses Geld für sich.

Da der Schuldner keine Angaben zur Überweisung macht, sucht der Gläubiger im Internet Rat nach Möglichkeiten der Kontopfändung beim Dritten. Die Kontonummer hat er ja schließlich.

Frage und Antworten können in diesem Forum verfolgt werden. www.foreno.de/viewtopic.php?t=33266

Unsere Meinung

Es wird endlich Zeit, dass das P-Konto umgesetzt ist, auch wenn es in diesem Fall rechtlich nicht korrekt wäre beim Bekannten das Konto dicht zumachen. Die Praxis zeigt doch immer wieder das Konten zu Unrecht gepfändet werden. Hier verspricht das P-Konto zumindest Linderung in dem der Pfändungsfreibetrag unangetastet bleibt.

Bildmaterial: B.Stolze (pixelio)

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Günstige Überweisungen trotz Kontopfändu…

Wenn einem das Konto dicht gemacht wird, dann hat man erstmal keine Chance Überweisungen zu tätigen. Besteht keine Chance das Konto schnell wieder frei zu bekommen empfehlen sich zwei Möglichkeiten für günstige Überweisungen:

Tipp: Trotz Konto immer etwas Bargeld beiseite haben!

Tipp: Trotz Konto immer etwas Bargeld beiseite haben!

Nutzung des Kontos eines Bekannten

Man geht mit dem Bekannten gemeinsam zur Bank, zahlt den Überweisungsbetrag bar ein (stets gebührenfrei) und gibt gleichzeitig den ausgefüllten Überweisungsträger ab.

Nutzung der Bundesbank

Bei der Deutschen Bundesbank kann man für nur 1 Euro europaweit Überweisungen in Auftrag geben. Man gibt den Überweisungsbetrag bar ab und füllt ein Formular aus, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll.

Grundsätzlich haben die Filialen der Bundesbank nur vormittags geöffnet. Liste der Bundesbank Filialen.

Das sollte man nicht machen

Bareinzahlung und Überweisung bei einer örtlichen Bank

Fast jede Bank nimmt vom Nichtkunden Bargeld an und überweist es auf das Zielkonto. Für diesen Service berechnen Banken meist hohe Gebühren (5 bis 10 Euro pro Überweisung).

Bildmaterial: Ernst Rose (pixelio)