Wie pervers ist unsere Welt geworden?
Ein Schuldner weißt dem Gläubiger seinen Vermögensstand mittels Kontoauszug nach. Darauf ist erkennbar, dass der Schuldner an einen Dritten Geld überwiesen hat.
Der Gläubiger, hat rechtmäßig einen Titel gegen den Schuldner und beansprucht dieses Geld für sich.
Da der Schuldner keine Angaben zur Überweisung macht, sucht der Gläubiger im Internet Rat nach Möglichkeiten der Kontopfändung beim Dritten. Die Kontonummer hat er ja schließlich.
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Es wird endlich Zeit, dass das P-Konto umgesetzt ist, auch wenn es in diesem Fall rechtlich nicht korrekt wäre beim Bekannten das Konto dicht zumachen. Die Praxis zeigt doch immer wieder das Konten zu Unrecht gepfändet werden. Hier verspricht das P-Konto zumindest Linderung in dem der Pfändungsfreibetrag unangetastet bleibt.
Bildmaterial: B.Stolze (pixelio)