Kontopfändung beim Bekannten des Schuldners

Wie pervers ist unsere Welt geworden?

Kontopfändung bei einem Bekannten des Schuldners möglich?

Ein Schuldner weißt dem Gläubiger seinen Vermögensstand mittels Kontoauszug nach. Darauf ist erkennbar, dass der Schuldner an einen Dritten Geld überwiesen hat.

Konto eines Dritten pfändbar?

Konto eines Dritten pfändbar?

Der Gläubiger, hat rechtmäßig einen Titel gegen den Schuldner und beansprucht dieses Geld für sich.

Da der Schuldner keine Angaben zur Überweisung macht, sucht der Gläubiger im Internet Rat nach Möglichkeiten der Kontopfändung beim Dritten. Die Kontonummer hat er ja schließlich.

Frage und Antworten können in diesem Forum verfolgt werden. www.foreno.de/viewtopic.php?t=33266

Unsere Meinung

Es wird endlich Zeit, dass das P-Konto umgesetzt ist, auch wenn es in diesem Fall rechtlich nicht korrekt wäre beim Bekannten das Konto dicht zumachen. Die Praxis zeigt doch immer wieder das Konten zu Unrecht gepfändet werden. Hier verspricht das P-Konto zumindest Linderung in dem der Pfändungsfreibetrag unangetastet bleibt.

Bildmaterial: B.Stolze (pixelio)

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