Urteil: keine Zusatzgebühren fürs P-Konto

OLG Frankfurt am Main

Schon im Jahr 1999 entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden keine Gebühren im Fall der Kontopfändung zusätzlich berechnen dürfen. Die Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 nutzten Geldinstitute jedoch, um Kunden erneut Mehrkosten aufzuladen.

Das Pfändungsschutzkonto – oder kurz P-Konto – ermöglicht Menschen, auch im Fall einer Kontopfändung noch über einen Teil des eigenen Geldes zu verfügen, sodass Rechnungen beglichen und das Lebensnotwendige eingekauft werden kann.

Unklare Gesetze zu P-Konto-Gebühren

Der Gesetzgeber hatte verpasst, die Regelungen um eine eindeutige Formulierung zur Kostenverteilung beim neuen P-Konto zu ergänzen. Unsere Petition an den Deutschen Bundestag mit der Bitte, hier eine Klarstellung herbeizuführen, blieb leider erfolglos.

So erhoben Banken von ihren Kunden, die ihr per Gesetz garantiertes Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ausüben wollten, teils unzumutbare Gebühren. Die Aufgabe, eine Klärung über die Zulässigkeit dieser Mehrkosten herbeizuführen, fiel erneut an die Gerichte.

Urteil des OLG Frankfurt/Main

Am 28. März fällte die oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen nun eine Entscheidung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main formulierte dabei den folgenden Leitsatz:

Eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden […] dar, weil das – auf entsprechendes Verlangen des Kunden – Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto […] eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darstellt, für die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch höhere Aufwendungen hat.

Urteil des OLG Frankfurt/Main, 19. Zivilsenat, vom 28.03.2012, Aktenzeichen: 19 U 238/11.

Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und wandte sie hier auf das neue P-Konto an.

In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Klage noch abgewiesen. Die klagende Verbraucherschutzorganisation legte Berufung ein, sodass der Fall dem Oberlandesgericht zufiel. Mit Erfolg. Eine weitere Revision wurde nicht zugelassen.

Ähnliche Entscheidung in Bremen

Auch das Oberlandesgericht Bremen hat im März eine ähnliche Entscheidung getroffen. In der Hansestadt geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die Sparkasse Bremen. Anders als in Hessen wurde in Bremen die Revision jedoch zugelassen.

Fazit

Banken und Sparkassen dürfen grundsätzlich keine höheren Gebühren verlangen, wenn Kunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen – und darauf hat der Kunde einen gesetzlichen Anspruch.

Bildmaterial: Pincerno/Wikipedia (CC-BY-SA-3.0)

9 Antworten auf “Urteil: keine Zusatzgebühren fürs P-Konto”

  1. Werner Neuburg sagt:

    Hallo.
    Meine Sparkasse nimmt Monatlich ca 40 Euro Gebühren für ein P Konto.
    25 Euro Grundbetrag und jede Buchung extra.
    Ich nutze aber Internet Banking. Was kann ich dagegen tun, und bekomme ich die schon gezahlten Gebühren im Rechtsstreit zurück?
    MFG
    Werner

  2. Konrad Röttgers sagt:

    Vielleicht ist ja eine aussergerichtliche Einigung möglich. Auf jeden Fall sofort

    1. Bei Ihrer Bank einen Antrag auf Rückzahlung stellen. und die Urteile aus Hessen und Bremen verweisen oder beifügen.

    2. Zukünftige Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten-

    Bei ablehnender Haltung der Bank einen ompetenten Rechtsanwalt aufsuchen.

    MfG

  3. Adrian sagt:

    Frage: „allgemeinen Girokonto“ ist da das Konto gemeint das man schon besitzt oder das was die Bank als Standard anbietet?

    Beispielsweise bleibt man beim Girokonto plus oder ist es in ordnung das man auf das Girokonto Standard zurück gestuft wird?

    Noch ne frage: Wie kann man nachweisen wenn man z.B. Kindergeld und andere Soziale Leistungen bekommt? Weil hab hier nen Antrag vor der Nase liegen für nur eine Stelle.

    Schonmal vielen Dank für die Antworten.

  4. Klaus Schmidt sagt:

    Meine Sparkasse zieht Erträge aus gepfändeten Beträgen. A: Verfügbarkeit einen Tag nach Ultimo, B: gepfändeter Betrag verbleibt ohne Ausweisung einen Monat auf meinem Konto, C: Restbeträge werden gesammelt auch wenn sie innerhalb des Pfand freien Betrages liegen und werden nicht mehr ausgezahlt. D: Kontoauszug ist nicht mehr nachvollziehbar, Kontoführungsgebühren werden im voraus abgebucht monatlich, E: Direktüberweisungen über mein Konto bei Einzahlung des Überweisungsbetrages kosten horrende Überweisungsgebühren.

    • Marion sagt:

      Hallo Klaus,
      ich habe auch schon seit geraumer Zeit ein P-Konto bei der Sparkasse und hatte bis gestern keine Probleme. Bis Gestern… Ich wollte den Rest von meinem ALG2 für diesen Monat von meinem Konto holen und upps es war weg. Überweisung an einen Gläubiger der mal ne Pfändung auf mein Konto gelegt hatte. Sparkasse sagt “ Das sind Restbeträge die sich im laufe der Zeit angesammet haben und somit dem Gläubiger überwiesen werden müssen“. Ich Habe für den Rest des Monats kein Geld mehr. Sch…… Gruss Marion knurrrr

  5. Jens sagt:

    hallo zusammen
    ich habe ein p konto das bis über 1800 euro gesichert is durch familie natürlich
    mein problem ist eigentlich jedesmal wenn ein gläubiger versucht oder er tut es auch mein konto zu pfänden nimmt meine bank 20 euro dafür mittlerweile sind es jetzt schon 100 euro die nur dafür drauf gegangen sind kann die bank eigentlich soviel schotter dafür nehmen
    finde darüber nichts im netz
    vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen
    vielen dank im voraus

  6. karlsruher sagt:

    Hallo an alle,

    habe eine P-Konto bei der BBBank Karlsruhe. Die verlangen eine monatliche Gebühr von 5 EUR und für jede Umsatzbewegung 20 Cent. Bei Guthabenkonto ist alles kostenlos. Ist das korrekt so?
    Habe eine Dauerüberweisung eingerichtet für 7 Gläubiger für 7 Jahre, zahle somit 1,40 EUR jeden Monat, das läppert sich ziemlich.

    Schonmal vielen Dank für die Antworten.

  7. Leipziger sagt:

    Hallo,

    ich bin bei der Volksbank Leipzig e.G.
    mir wird jeden Monat 8,90€ abgezogen und viertel Jährlich nochmal 26,90€.
    Habe die Bank schon mehrmals angeschrieben keine Reaktion, auf direkte Anfragen kam es wird geprüft.
    Sollte das eine Art und Weise sein wie eine Bank mit einem nicht so gut Situierten Kunden umgeht? Für mich stellt das ganz klar auch eine Art der Diskriminierung dar.
    Und wie soll man bitte aus dem ganzen Mist raus kommen, wenn jeder meint er kann einem jetzt noch die letzten Groschen aus der Tasche ziehen.
    Aber wo kann ich mich hinwenden?

  8. Frankfurter sagt:

    hallo zusammen,

    zwischenzeitlich kommt es noch besser.

    Die Banken umgehen die gesetzlichen Vorgaben -keine Mehrkosten- mit einem einfachen Trick. Zuerst werden die AGBs geändert und klammheimlich neue Kontenmodelle eingeführt. So kosten jetzt ein zuvor kostenloses Konto mindestens 1,95€ plus Kosten für jede Buchung und extragebühren für die Kontokarte. Alternativ wird ein Bürgerkonto für 7,95 € im Monat angeboten.
    Wer den AGBs wiedersprochen hat wird mit der Kündigung gedroht, ungeachtet des, oder wohlwissend, dass es Schwierigkeiten bei einem neuen Konto gibt. Dieses Vorgehen heisst „Epressung“ und wird durch mich zur Anzeige gebracht.

    Grüße aus Frankfurt

Hinterlasse einen Kommentar oder schreibe eine Ergänzung :) Danke!