DKB und Targobank: noch keine Online-Inf…

Targobank in Duisburg
Targobank und DKB (Deutsche Kreditbank) antworteten freundlich auf Kundenservice-Anfragen zur Einführung des Pfändungsschutzkontos ab Juli 2010. Allerdings konnten beide Banken, ebenso wie zuvor die Norisbank, noch keine Informationen zu den gestellten Fragen mitteilen.
Im Juli kommt das P-Konto
Ab 1. Juli 2010 muss jede Bank in Deutschland, wenn der Kunde dies wünscht und noch kein Pfändungsschutzkonto besitzt, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Dieses kurz P-Konto genannte Girokonto wird im Fall einer Pfändung nicht mehr komplett gesperrt. Einkünfte in Höhe des gesetzlichen pfändungsfreien Betrages werden geschützt – automatisch und ohne richterliche Anordnung. Der Bankkunde kann somit auch weiterhin Rechnungen begleichen und Geld zum Leben für sich und seine Familie abheben.
Fragen an die Bank
Eingeführt wird das P-Konto durch das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“. Dieses Gesetz lässt allerdings auch Fragen offen, die jede Bank für sich unterschiedlich beantworten kann.
- Wie genau beantragt man die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto?
- Spielt der gewährte Dispositionskredit hierbei eine Rolle?
- Ändern sich bei Umwandlung in ein P-Konto die Kontoführungsgebühren?
- Richtet die Bank auch neue Konten auf Wunsch gleich als P-Konto ein?
- Ist mit der Einrichtung eines P-Kontos bzw. Umwandlung in ein P-Konto eine veränderte Bewertung der Kreditwürdigkeit verbunden?
Schade, dass noch keine der angesprochenen Banken zu diesen Fragen Stellung beziehen konnte.
Targobank: An die Filiale wenden
Laut Targobank kann eine Umwandlung ab 1. Juli nur in einer Filiale bearbeitet werden. Kunden der Targobank – das Kreditinstitut war bis Februar dieses Jahres noch als Citibank bekannt – sollten sich also an eine Filiale in ihrer Nähe wenden.
Tipp: Nutzen Sie den Filialfinder der Targobank.
Bildmaterial: Oceancetaceen Alice Chodura (Wikimedia) (CC-BY-SA-3.0)