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Das P-Konto ab 2012

Im Juli 2010 startete das P-Konto. Mit Beginn des Jahres 2012 tritt die zweite Stufe der Einführung des Pfändungsschutzkontos in Kraft: Ab Januar gibt es den Pfändungsschutz nur noch mit P-Konto. Zu diesem Anlass finden Sie hier eine Übersicht zum Thema.

Die Taschen sind leer.

Pfändung

Bezahlt ein Schuldner seine Schulden nicht, können Gläubiger bei Gericht einen Pfändungsbeschluss erwirken. Gepfändet werden können verschiedene Dinge, beispielsweise Bargeld oder Gegenstände.

Gepfändete Gegenstände werden in der Regel versteigert – ihr Erlös wird dann zur Schuldentilgung eingesetzt. Viele Schuldner besitzen allerdings kaum Hab und Gut, das von Wert und pfändbar ist.

Kontopfändung

Gepfändet werden kann auch ein Bankkonto, zum Beispiel ein Girokonto. Auch hierfür bedarf es eines gerichtlichen Beschlusses. Eine Pfändung darf allerdings nicht dazu führen, dass ein Schuldner unter das Existenzminimum gedrückt wird.

Auch ein Schuldner besitzt Grundrechte. Diese nutzen im Übrigen nicht nur ihm selbst, sondern kommen auch dem Gläubiger zugute. Denn nur wessen Existenz gewährleistet bleibt, kann weiterhin Schulden begleichen.

Pfändungsfreier Betrag

Die Pfändungsfreigrenze gibt an, über welchen Geldbetrag ein Schuldner trotz Pfändung seines Kontos verfügen kann. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei monatlich 1028,89 Euro.

Der Wert wird allerdings regelmäßig an die sich ändernden Umstände angepasst. Steigen die Lebenshaltungskosten, muss auch die Freigrenze angehoben werden. Für unterhaltspflichtige Personen – also beispielsweise Eltern mit Nachwuchs im Kindesalter – gelten höhere, gestaffelte Freigrenzen.

Pfändungsschutzkonto

Nach einer eineinhalbjährigen Übergangsphase verbleibt nach dem Jahreswechsel 2011/2012 das Pfändungschutzkonto (P-Konto) als einziger Weg, um über den pfändungsfreien Betrag zu verfügen.

Jeder Bürger in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch darauf, eines – und nur eines – seiner Girokonten in ein P-Konto umzuwandeln. Dafür benötigt er weder einen gerichtlichen Beschluss, noch das Wohlwollen seiner Bank.

P-Konto einrichten

Wenden Sie sich an Ihre Bank, um ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Wenn es schnell gehen soll: am besten persönlich in einer Filiale. Eine Umwandlung bedarf einer Änderung ihres Vertrages mit der Bank. Deshalb ist eine Unterschrift notwenig.

Wer unterhaltspflichtig ist und wem daher ein höherer pfändungsfreier Betrag als der Grundfreibetrag von 1028,89 Euro zusteht, benötigt dafür gegenüber der Bank in der Regel eine Bescheinigung. Eine Schuldnerberatung kann helfen, hier die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.

Keine Kontosperrung

Wessen Girokonto gepfändet wurde und wer es deshalb in ein P-Konto umwandeln möchte, kann und sollte von der Bank verlangen, dies innerhalb von höchstens drei Geschäftstagen zu erledigen. Ab dem vierten Tag hat der Kunde Anspruch auf die Funktionen des Pfändungsschutzkontos.

Der P-Konto-Inhaber kann auf diesem Konto selbst dann über seinen monatlichen pfändungsfreien Betrag verfügen und Überweisungen tätigen, wenn eine Pfändung vorliegt. Das P-Konto wird nicht gesperrt.

Haken beim P-Konto

Schlecht gelaunte Bänker.

Mit Pfändungen belastete Kunden gehören für seriöse Banken zumeist nicht zur Zielgruppe. Wer sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchte, wird daher damit rechnen müssen, dass die Bedingungen weniger vorteilhaft als bei anderen Kontomodellen sind.

Leider gehen manche Geldinstitute auch soweit, ihre Kunden über das P-Konto eindeutig falsch zu informieren, sie unfreundlich zu behandeln oder horrende Zusatzgebühren zu verlangen.

Kosten

Insbesondere höhere Kosten für den Pfändungsschutz dürften Kunden gemäß höchstrichterlicher Rechtssprechung eigentlich nicht entstehen. Allerdings hat der Gesetzgeber bei Einführung des P-Kontos verpasst, hier unmissverständliche Regelungen ins Gesetz zu schreiben. Unsere Petition an den Bundestag dazu blieb ohne entsprechende Resonanz.

So nutzen manche Banken die Einführung des P-Kontos, um ihre finanzschwachen Kunden besonders zu schröpfen, bis neue Gerichtsentscheidungen zum P-Konto rechtskräftig sind. Betroffene können sich gegebenenfalls an Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung wenden. Eine Beschwerde beim Ombudsmann des zuständigen Bankenverbandes kann ebenfalls sinnvoll sein.

Bildmaterial: free-clipart.net

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Kostenloses Girokonto mit Kontostand per…

Bild: SMS-Kontostandsservice gratis für 12 Monate

Die Sparda-Bank Berlin bietet den ersten 1.000 Neukunden ihres kostenlosen Girokontos einen besonderen Service an: Den Kontostand gibt es täglich für ein Jahr gratis aufs Handy. Ideal, um die eigene finanzielle Situation immer im Blick zu haben. Bestandskunden berechnet die Bank für diesen Service 1 € im Monat – ansonsten ist das Konto kostenfrei.

Zu beachten ist, dass für P-Konten abweichende Konditionen gelten können. Hier beschrieben ist das reguläre Girokonto.

Genossenschaftsanteil

Wie bei Genossenschaftsbanken üblich, ist für die Kontoeröffnung der Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 52 € Voraussetzung. Dieses Geld ist jedoch nicht verloren. Unter Beachtung der Fristen kann der Anteil nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wieder zurückgegeben werden. Zudem wird auf Genossenschaftsanteile jährlich eine Dividende ausgezahlt.

Sparda-Bank Berlin

Geschäftsbereich der Sparda-Bank Berlin: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen

Der Geschäftsbereich der Sparda-Bank Berlin eG mit rund 80 Filialen beschränkt sich nicht nur auf Berlin, sondern erstreckt sich darüber hinaus auf die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Es handelt sich bei ihr um die Genossenschaftsbank mit den meisten Mitgliedern in Deutschland.

Kostenlos Bargeld abheben

Gebührenfrei Bargeld abheben können Kunden des kostenlosen Girokontos der Sparda-Bank Berlin bundesweit an allen Geldautomaten des Cashpool-Verbandes sowie in allen Rewe- und Pennymärkten.

Link zum Angebot: Girokonto der Sparda-Bank Berlin

Bildmaterial: Sparda-Bank Berlin, Immanuel Giel/Wikipedia

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Startschuss für das P-Konto!

das grüne Ampelmännchen signalisiert: es geht los

Es ist soweit. Heute, am 1. Juli 2010, tritt die lang erwartete Reform der Kontopfändung in Kraft. Die Wichtigste Neuerung: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Mit dem P-Konto wird der Pfändungsschutz gerechter und unbürokratischer.

Gerechter, weil es nicht mehr darauf ankommt, welche Art von Einkommen man hat: Ob Angestellter oder Selbstständiger, Gehalt oder Geschenk – das P-Konto lässt seinem Besitzer das zum Leben notwendige Guthaben.

Unbürokratischer ist der neue Kontotyp, weil mit dem P-Konto kein Gerichtsbeschluss mehr notwendig ist, um bei einer Pfändung an den pfändungsfreien Betrag zu kommen.

Weiterer Vorteil: Bei einer Pfändung wird das Girokonto nicht gesperrt, sodass man weiterhin Überweisungen tätigen kann. Das ist wichtig, zum Beispiel um Rechnungen für Miete, Strom und Wasser oder das Schulessen für die Kinder begleichen zu können.

Der Weg zum P-Konto

Jeder Bürger hat das Recht, genau ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu führen. Um sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, wendet man sich an seine Bank. Die Umwandlung ins P-Konto wird vertraglich vereinbart.

Tipp: Schauen Sie einmal auf die Internetseite Ihrer Bank. Manche Kreditinstitute stellen ihren Kunden einen Vordruck zum Herunterladen bereit. So sehen Sie gleich, welche Angaben die Bank benötigt, und es kann zügig losgehen.

Unterschiedliche Konditionen fürs P-Konto

Bislang durften Banken keine Gebühren bei einer Kontopfändung nehmen. Der Grund ist einfach: Die Bearbeitung der Kontopfändung ist einer der Bank per Gesetz auferlegte Pflicht und keine Dienstleistung am Kunden. Sie ist weder vom Kunden beauftragt noch im Interesse des Kunden.

Für das neue P-Konto haben verschiedene Banken angekündigt, zusätzliche Gebühren zu erheben. Ob das rechtens ist, werden in Zukunft vielleicht Gerichte entscheiden müssen. Wir haben beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht – ihr Ziel eine klare Regelung: Keine zusätzlichen Gebühren für das Pfändungsschutzkonto. Mehr dazu demnächst in diesem Blog!

P-Konto ab 2012 der einzige Schutz

Bis zum 31. Dezember 2011 hat man noch die Wahl: Schon jetzt das P-Konto einrichten oder bei Pfändung den alten, komplizierten Weg über das Gericht gehen. Am 1. Januar 2012 ist die Übergangsfrist abgelaufen. Das P-Konto wird dann zum einzigen Pfändungsschutz.

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2010 kommt nicht nur das P-Konto

Feuerwerk

Ab 1. Juli 2010 wird es möglich sein, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Ein P-Konto ist ein Konto mit automatischem Pfändungsschutz für jeden, egal ob Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger, Rentner, Arbeitssuchender, Student…

Das P-Konto wird den Pfändungsschutz für Bürger vereinfachen und sicherstellen, dass niemand wegen einer Kontosperrung nicht mehr an das nötigste Geld zum Leben kommt.

Doch bis zum Sommer 2010 ändert sich noch mehr, meist im Interesse der Kunden:

Januar: Beratungsprotokoll „Geldanlage“

Spätestens seit der Lehman-Brothers-Pleite im September 2008 wissen viele Deutsche: Die Beratung der Banken zur Geldanlage ist mies. Was einem als sicher verkauft wird, kann zum Totalverlust führen. Immerhin: Bei falscher Beratung besteht ein Recht auf Schadensersatz.

Um falsche Beratung in Zukunft auch beweisen zu können – oder besser, um sie zu vermeiden – müssen Anlageberatungen ab Januar 2010 protokolliert werden. In das Protokoll gehören:

  • Anlass der Beratung
  • Ihre wesentlichen Anliegen als Kunde
  • Gesprächsdauer
  • Notizen zu Ihrer persönlichen Situation
  • vorgeschlagene Anlageprodukte und -dienstleistungen
  • Verlauf des Beratungsgesprächs
  • Begründung der Anlageempfehlung

Achten Sie besonders darauf, dass im Protokoll Ihre wichtigsten Anliegen schriftlich enthalten sind und dass alles für Sie verständlich formuliert ist. Heben Sie das Protokoll unbedingt auf!

Dass diese Neuerung nötig ist, zeigte in diesem Monat die Stiftung Warentest. Banken haben offenbar kaum aus der Finanzkrise gelernt. Die Beratung ist schlecht: Die meisten Banken erhielten im Test die Schulnote 4, zwei Banken schafften nicht einmal das. Keine schnitt gut oder sehr gut ab.

März: 0180-Nummern günstiger

Ab März 2010 gelten für 0180-Telefonnummern, oft genutzt für Service-Dienste, einheitliche Preisobergrenzen. Festnetzgespräche dürfen nur noch 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf kosten. Bei Handy-Gesprächen liegt das Maximum bei 42 Cent pro Minute.

April: mehr Transparenz beim Kredit-Scoring

Im April kehrt mehr Transparenz bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bürgern ein.

Einmal jährlich müssen Auskunfteien wie die Schufa dann jedem Bürger in seine Bewertung und die ihr zu Grunde liegende Daten kostenlos Einsicht gewähren. Dringend notwendig ist dies, denn wie wiederholte Tests zeigen, sind viele Einträge veraltet oder schlicht falsch. Korrigieren lassen kann man sie nur, wenn man sie auch kennt.

Diese Einstufungen können über den Zinssatz entscheiden, den man für einen Kredit zahlen muss – oder, ob man überhaupt einen Kredit erhält.

Juni: Verbraucherkredite

Bei Verbraucherkredite gibt es am 11. Juni eine Reihe von Veränderungen. Unter anderem dürfen Banken nur noch mit realistischen Effektivzinssätzen werben.

Mit realistisch ist gemeint, dass eine deutliche Mehrheit der Kunden Kredite tatsächlich zu diesen Konditionen erhält. Bislang wurde oft mit geringen Zinssätzen geworben, die aber nur einem auserwählter Kreis von Kunden zugebilligt wurde. Der Otto Normalkreditnehmer zahlte mehr an die Bank.

Vergleichbarer werden Kreditkonditionen auch durch weitere Bestimmungen, die Banken verpflichten, die verschiedenen Nebenkosten in europaweit einheitlichen Mustern hervorzuheben.

Juni: Widerrufsrecht Internethandel

Achtung: Am 11. Juni werden auch die Rückgabe- und Widerruffristen beim online Ersteigern von vier auf zwei Wochen verringert. Dies bedeutet eine Anpassung an die Fristen von anderen Fernabsatzgeschäften.

Juli: EU-Handygebühren sinken

Handy

Dank Bestimmungen der Europäischen Union sinken die Gebühren für Handygespräche über Grenzen innerhalb der EU. Ab Juli beträgt der Höchstpreis 39 Cent pro Gesprächsminute für den Anrufer, 15 Cent für den Angerufenen.

Auch grenzübergreifendes mobiles Internet wird günstiger: 1 Megabyte darf dann nicht mehr als 80 Cent kosten. Angaben jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Übrigens: 2011 wird es noch einmal billiger.

Fazit: Es gibt gute Nachrichten für ein erfolgreiches Jahr 2010.


Bildmaterial: Ondrejk (Wikimedia), A. Fanslau (Wikimedia) (Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0)

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Schuldenatlas 2009: positiver Trend

Der SchuldnerAtlas 2009 des Verbandes Creditreform wurde vorgestellt. Die Entwicklung ist positiv: Trotz Wirtschaftskrise sank die Überschuldung in Deutschland zum zweiten Mal in Folge. Sollten die Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten steigen, droht allerdings die negative Wende: Jobverlust ist der häufigste Grund für Überschuldung. Fällt das Einkommen aus, können Ratenkredite oft nicht mehr bedient werden.

Jung, männlich, Stadtbewohner?

Private Schulden in Deutschland sind ungleich verteilt. Es gibt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Während In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wenige Menschen überschuldet sind, trifft es im Norden deutlich mehr Bürger. Stadtbewohner sind eher verschuldet als Landbewohner, Männer fast doppelt so häufig wie Frauen. Allerdings sind auch viele allein erziehende Mütter von Armut bedroht.

Während der Schuldenstand bei den 30- bis 70-Jährigen sinkt, geraten immer mehr junge Menschen in die Schuldenfalle. Bei Rentnern wächst ebenfalls das Risiko, ihre Ausgaben nicht mehr decken zu können.

Übrigens, ein Gefälle ist verschwunden. Ob „alte“ oder „neue“ Bundesländer: Zwanzig Jahre nach dem Mauerfall gibt es keinen Unterschied bei Zahlungsschwierigkeiten mehr. Sie betreffen beide Regionen auf demselben Niveau.

Gut im internationalen Vergleich

Überschuldete Erwachsene, prozentual, in BRD (9,09 %), USA (16,1 %) und GB (11,3 %)

Überschuldete Erwachsene, prozentual, in BRD, USA und GB

Mit rund 6,2 Millionen überschuldeten Bürgern, dass sind ungefähr 9 % der Volljährigen, steht Deutschland im Vergleich mit den angelsächsischen Ländern noch gut da. In Großbritannien wachsen finanzielle Verbindlichkeiten über 11 % Prozent der Leute über den Kopf. In den USA sind mehr als 16 % betroffen.

Die Schattenseite der Statistik

Berichte wie der Schuldenatlas sind interessant. Sie helfen zum Beispiel Politikern zu erkennen, wo Handlungsbedarf besteht. Leider haben sie auch eine Schattenseite: Manche Banken verwenden (unrechtmäßig) Statistiken dieser Art, um die Zuverlässigkeit ihrer Kunden abzuschätzen. Hierbei handelt es sich um einen Faktor beim sogenannte Kredit-Scoring. Wenn Sie aus einer Gegend mit hoher Überschuldung kommen, erhalten sie womöglich allein deshalb schlechtere Konditionen als jemand, der einen anderen Wohnsitz hat. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürger und in einen Teufelskreis für arme Regionen.

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smava: wo Geld Sinn macht!

Smava ist ein Internetportal auf dem Kreditgesuche gepostet werden. Geldgeber können sich ab 250 Euro an der Finanzierung beteiligen. Häufig schielen Kapitalanleger nach der bestmöglichen Rendite. Sie schauen auf das Risiko, welches in Bonitätstufen angezeigt wird und auf den gebotenen Zinssatz. Es gibt aber auch Kreditprojekte bei denen das Humanitäre im Vordergrund steht.

smava sucht einen neuen Slogan

smava sucht Ihre Idee
Mit dem Vorschlag „smava: wo Geld Sinn macht!“ wollen wir uns an dem Ideenwettbewerb beteiligen. Der Ideengeber für den besten Slogan gewinnt eine Reise nach New York. Alle Infos dazu im: smava Blog.

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Arbeitsgruppe P-Konto

Eine Kontopfändung stellt für die Betroffenen vor eine erhebliche Härte da. Denken Sie nur mal daran: Lastschriften werden nicht eingelöst (z.B. Telefonrechnung), ein Dauerauftrag wird nicht ausgeführt (z.B. Miete) oder mein Einkommen kann nicht auf das Konto eingehen.

Gesetzlicher Anspruch bisher

Menschen kann man nicht alles wegpfänden, da sie sonst nicht mehr leben könnten (damit wäre die Schuld verloren). Jedermann hat einen gesetzlichen Pfändungfreibetrag von derzeit 985,15 Euro pro Monat.

Keine Verrechnung mit dem Kontoguthaben bisher

Bekam die Bank einen Antrag auf Kontopfändung wurde bisher das Konto komplett dicht gemacht, oft dauerte es Wochen, bis es wieder offen war bzw. wurde sogar von der Bank gekündigt.

Damit künftig der Rechtsanspruch auf den Pfändungsfreibetrag für Guthaben auf dem Girokonto gilt, beschlossen der Bundestag und der Bundesrat die Einführung eines speziellen Kontos, welches den Grundbetrag und ggf. weitere Pfändungsfreibeträge berücksichtigt.

Warum ein P-Konto?

Ziel ist das Ausräumen der Ungerechtigkeit bei Kontopfändungen und das sichere Teilnehmen der Menschen am bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Unsere Arbeitsgruppe wird über die Einführung und die Entwicklungen beim P-Konto beobachten und darüber berichten. Unterstützung ist willkommen (z.B. Meldungen über Erfahrungen, eigene Artikel).