P-Konto

Mit P-Konto ist das neue Pfändungsschutzkonto gemeint, welches es seit Sommer 2010 gibt.

Vorteile vom P-Konto

  • bis 985,15 Euro Kontopfändungsschutz
  • einfache Aufstockung des Kontopfändungsschutzes bei Kindern etc.
  • man kann bis zur Pfändungsgrenze sicher am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen
  • jedermann, also auch Selbstständige, können so ein Konto bekommen
  • zur Einrichtung des Kontos ist kein Gerichtsbeschluss erforderlich
  • keine Sperrung des Kontos mehr

Wie kommt man zu einem P-Konto?

Ein P-Konto erlangt man, indem man ein bestehendes Girokonto zum Pfändungsschutzkonto aufwertet. Dies wird zwischen Kunde und Bank vertraglich vereinbart. Der richtige Ansprechpartner ist also die eigene Bank.

Die Umwandlung in ein P-Konto ist ein gesetzlich verbrieftes Recht und kann von der Bank nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Zu beachten ist aber: Jeder Bürger kann nur ein einziges Pfändungsschutzkonto gleichzeitig führen.

Für jene, die gar kein Girokonto besitzen und damit wegen der finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, dem empfehlen wir zuerst das so genannte Jedermann-Konto zu beantragen. Dieser Vordruck kann unterstützend eingesetzt werden: Girokonto für jedermann.

105 Antworten auf “P-Konto”

  1. Minor sagt:

    Hallo

    Von wegen P-Konto !! Die SPK-Zwickau schmeisst seine Kunden,wegen des P-Kontos von der Bank und keine Behörde kratzt das ein wenig.Tolles System was man in die Tonne treten kann.Man muss jetzt sehen,wie man mit Pfändung ein neuse Konto bekommt.Villeicht weiss von euch einer Rat was man gegen diese Machenschaften tun kann.

    Gruss

    • Admin sagt:

      Hallo,

      Sie können versuchen, sich an Ihre nächste Verbraucherzentrale zu wenden, und dort Unterstützung zu suchen. Auch seriöse Schuldnerberatungsstellen können aktiv werden. Ansprechpartner finden Sie auf deren Internetseiten oder über das Telefonbuch. Auch das Sozialamt („Amt für Jugend und Familie“, „Fachbereich Soziales und Wohnen“ oder ähnlich benannt) kann Ihnen vermutlich die Adressen der lokalen Beratungsstellen nennen.

      Fest steht, dass der Wunsch, ein P-Konto einzurichten, kein ordentlicher Kündigungsgrund ist. Im Gegenteil: Auf die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto besteht ein gesetzlicher Anspruch. Es ist ein Armutszeugnis für eine Kreditinstitut, falls es lieber einen Rechtsstreit in Kauf nimmt, als sich an geltendes Recht zu halten.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

      • JoeCool sagt:

        Hallo,

        soweit ich weiss sind Sparkassen verpflichtet jedem ein Girokonto zu geben. Da Sparkassen in Länderhand sind.

        Das gilt nicht für private Banken, wie z.B. Volksbank, Postbank usw.

        Gruß

        JoeCool

      • barbara maier sagt:

        Schuldnerberater aufsuchen und einen schein ausstellen lassen den die bank ist verpflichtet.

    • Nancy sagt:

      mein Tipp ist, die nicht über seine Verhältnisse zu leben oder seine Schulden zu bezahlen ……..

      • Swami sagt:

        Ganz pfiffiger Beitrag Nancy!

        Schon mal auf die Idee gekommen, das man auch unverschuldet in so eine Situation kommen kann?

      • Miss_GTI sagt:

        @Nancy

        du hast echt keine Anhnung!!!Es gibt auch Leute die vorher keine Schulden hatten und dank ihren Ex Partner in diese Situation geraten sind ( so wie ich auch ).Du solltest dir vllt mal Gedanken machen bevor du so ne dumme Aussage triffst!!!!!

        • Sebastian sagt:

          Ich kann Nancy nur recht geben. Nicht über seine Verhältnisse leben.

          Mal abgesehen von Zahlendrehern oder keinem Abgleich der Daten kommt keiner unverschuldet zu einer Pfändung.

          Auch nicht durch seinen Ex „Miss_GTI“.
          Denn damit du mit den Schulden deines Ex in verbindung gebracht wirst, benötigt er schon deine Unterschrift (gemeinsames Konto, Bürgschaft etc.). Und die gibst du offensichtlich bewusst, aber scheinbar nicht bei klarem Verstand.

          Kein Gläubiger kommt auf die Freundin zu und sagt: Ey, du kennst den doch, Ey, du wohnst doch mit dem zusammen, Ey, du schläfst doch mit ihm. Der hat kein Geld mehr, jetzt wollen wir deins.

          Also, wie Nancy schon inhaltlich sagte, gibt auf euer Geld acht. Immerhin arbeitet ihr schwer dafür.

      • Flower sagt:

        Also wirklich, so eine dumme Aussage habe ich ja schon lang nicht mehr gehört. Halb Deutschland ist verschuldet und lebt am Minimum, nicht immer kann man was dafür wenn man in so eine Situation reingerät.Ich denke die Menschen die mit hohen Schuldenbergen kämpfen haben schon genug um die Ohren und können auf so welche Aussagen gut verzichten. Du solltest lieber nicht über irgendetwas urteilen wo du keine Ahnung von hast!

      • monika sagt:

        es gibt auch genügent menschen die nicht zahlen und man hat ihnen vertraut.

      • Axel sagt:

        Nancy!

        Viele der verschuldeten sind in die Schuldenfalle geraten,ohne selbst dazu beigetragen zu haben.

        Der Verlust der Arbeit z.Bsp. führt sehr häufig dazu,daß sich viele verschulden.

        Und daß die meisten Schuldner über ihre Verhältnisse gelebt haben ist ein allseits verwendetes und doch unhaltbares Vorurteil.

      • merlin sagt:

        Ganz toller Tipp Nancy! Solche Klugscheißer liebe ich ja.

        Schon mal daran gedacht, dass es auch Menschen gibt, die aufgrund von Arbeitslosigkeit finanziell absteigen und ihre Schulden aufgrund von Hartz IV nicht mehr begleichen können?

        Nicht jeder der Schulden hat, lebt über seine Verhältnisse!

      • benjamin sagt:

        ich finde, der Staat sollte endlich einen strich ziehen. Wer Geld verleiht bzw Ratenkauf zulässt ist selber schult wenn er hinterher nichts wioeder bekommt. Die menschen machen meinstens nur schulden weil man es ihnen ja auch nicht anders vorlebt, wie zb dieses klichee, haste nix biste nix, und da man nichrt ewig ein niemand sein will konsumiert man natürlich die Angebote die einem zustehen. habe sdelber auch 8000euro schulden und werde nenn teufel tun je etwas zurück zuzahlen.
        MFG

        • Klaus sagt:

          @Benjamin
          Du bist mit abstand der größte Schmarotzer und was Nancy schreibt trifft voll auf dich zu der Rest von euch kann vill wirklich nix für aber ich sag euch eins ich Hab jeden Tag mit Pfändungen zu tun und die meisten können wad dafür

      • JürgeF sagt:

        Das muß augerechnet eine frau sagen!
        Mich hat eine Frau in die Schulden gestürzt und da komme ich nie wieder raus.Ich mitlerwiele Schwerbeschädigt und sitze im Rollstuhl.Habe nur 600€ Mindestrente

        • Sebastian sagt:

          und was hat deine Schwerbehinderung mit deinen Schulden zu tun.

          Welche gesetzmäßigkeit soll das denn sein? Erst hat eine Frau, dann hat man Schulden und dann ist man schwerbehindert?

          Wenn du Schulden durch eine Frau hast, dann bist du ganz allein Schuld, denn du hast es zugelassen.
          Du hattest sicher zig Möglichkeiten NEIN zu sagen.

      • Mensch25 sagt:

        Die Aussage finde Ich auch sehr komisch..

        Und das PKonto ist auch nur begrenzt 900 oder 1000Euro kann man darauf sozusagen sichern. Wenn ich richtig informiert bin

        Stell dir doch die Situation mal vor .. man bezieht ALG2 .. hat Schulden .. Das Konto wird leergeräumt .. Nix im Kühlschrank .. dann evtl noch Kinder in die Welt gesetzt …

        Sowas kann und darf meiner Meinung nach nicht gestattet werden

        • chucky sagt:

          über diesen Link erhaltet ihr alle Infos die ihr benötigt für die Änderung in ein p Konto http://www.bmj.bund.de/p-konto
          Bundesministerium der Justiz

        • Sebastian sagt:

          […]
          Kein Konto wird leer geräumt.
          Wenn du jemandem Geld leihst, dann willst du das auch zurück haben.
          Du wirst aber deshalb nicht dafür sorgen, dass er nichts zu essen hat.

          Und wer Kinder in die Welt setzt, der ist halt unverantwortlich wenn er dann noch Schulden macht.
          Dafür kann doch der Gläubiger nichts.

      • Sunshine sagt:

        Hallo Nancy!

        Du hast doch vom Leben keine Ahnung!
        Hier kurz meine Geschichte:
        Mein Ex-Eheman hat mich wg einer 23.jährigen verlassen,(ich war damals 32!) kümmert sich nicht um seine Kinder, zahlt seit fünf Jahren keinen Unterhalt (die Gesetze in Deutschland bieten eine menge Schlüpflöcher!), meine Kinder sind 6 und 11 Jahre alt, meine Tochter hat seit 10 Monaten insulinpflichiges Diabetes Typ1, was medizinische Betreuung rund um die Uhr bedeutet. Ich arbeite 41 Stunden im Monat,mehr schaffe ich nicht. An manchen Tagen schlafe ich nur zwei Stunden am Stück, dann gehe ich arbeiten, zur Schule (Insulin spritzen), zum Kindergarten, den Kleinen abholen,fahre zum Arzt, in der Nacht weiter Bereitschaft: Zuckermessen alle drei Stunden, morgens gehts von vorne los…doch wie soll das reichen? Wie soll ich mehr arbeiten? vor allem wann?
        Bin ich etwa schuld daran, dass es den Männern so leicht gemacht wird sich vor der Verantwortung zu drücken? Sicher nicht!!!! Nicht alle Menschen sind Sozialschmarotzer! Hüte dich davor die Menschen in einen Sack zu stecken, du könntest den falschen treffen. oder es wird dich mal erwischen…Ich hätte es auch nie für möglich gehalten, mal so ein Leben in Armut und mit chronischer Krankheit meines Kindes führen zu müssen!

        • Gitte sagt:

          habt ihr nichts besseres zu tun als eure Fasmilienverhaeltnisse auszutragen.was hat dies alles mit dieser einzigen frage hier zu tun.Wenn ihr euch auseinander setzen wollt dann macht es anderswo aber nicht hier wo es um eine einzige wichtige Frage geht.Ihr sollt euch doch was schaemen

        • Hitman66 sagt:

          Hallo Sunshine,
          finde auch das Nancy übertrieben hat und sie selbst mal in so eine Situation kommen kann. Aber: ich muss dir anlasten das Du ihr schreibst sie soll nich alle in so ein Klischee packen, machst es aber selber. Nicht „alle“ Männer sind so. Ich z.B. bin wegen einer Frau dahin gekommen, aber ich laste es nicht „allen“ Frauen an. Es gibt solchne unbd solchne, egal ob Mann oder Frau. Mfg

        • Sebastian sagt:

          die chronischee Krankheit deines Kindes hat doch rein gar nichts damit zu tun, dass dein Mann abgehauen ist. Und es gibt auch keine gesetzmäßigkeit, dass du mit chronisch krankem Kind in die Schuldenfalle tappst.

          Halt die Sachen mal schön auseinander.
          – dich hat dein Mann verlassen = nicht schön, erst recht nicht wenn man Kinder hat. Aber wenn er dich nicht mehr liebte, dann ist das halt so
          – der Mann zahlt kein Unterhalt = eine Schweinerei, aber er baut damit auch nur einen Schuldenberg beim Staat auf und der Staat zahlt dir ja zumindestens ein ausgleich so dass keiner Hungern muss
          – dein Kind ist chron. krank = das wünscht man ja nun mal auch keinem, aber dafür kann besagte Nancy nichts, dein Ex nicht, deine Gläubiger nicht, du nicht, dein Kind auch nicht

          also bitte, vermisch die sachen nicht

      • antonia gares sagt:

        SUPER ANTWORT!!! schon mal daran gedacht,dass es menschen gibt die unverschuldet da rein geraten sind. zb. ehemann vertraut!zweiter toller rat: schulden bezahlen. WOVON MIT ZWEI KLEINEN KINDERN????

      • Gina sagt:

        Mann Nancy…..gerade DIR wünschen jetzt JEDE menge User das du mal UNVERSCHULDET in Schulden geratest….und das du dann nICHT mehr weißt wie du sie zurückzahlen sollst…..das wünsche ICH dir von HERZEN…und zwar noch dieses Jahr !!!!!!

      • barbara sagt:

        das hat nichts damit zu tun, nicht zwangsläufig- zu einer kontopfändung kann man kommen, ohne was dafür zu können.

        ich kaufe nur was, wenn ich das geld habe, ich beanspruche noch nicht mal einen dispokredit. und ich bezahle meine rechnungen prompt. trotzdem ist es mir auch passiert.

        nur, wenn das konto gepfändet ist, produziert das nicht nur ärger, sondern nochmehr kosten, verursacht z.B. durch rückbuchungen, die sich die bank vergolden lässt.

        in meinem fall war es so. es ging es um einen mobilfunkbetreiber, von dem ich mich betrogen fühlte, es ging um 120 € – ich gab die sache einer anwältin, die das ganze schleifen ließ – 3 jahre später wurde mir das konto gepfändet – aus 120 € sind 600 € geworden.

        und ich kenne viele andere fälle aus meinem bekanntenkreis.

        ich kann nur sagen: bargeld lacht, ich möchte mit den banken möglichst wenig zu tun haben.

        ich bin in meinem job als fotografin selbständig und in der glücklichen lage, daß meine kunden weitestgehend bar bezahlen.

        • Sebastian sagt:

          und auch hier bist du selber schuld.

          Klar hat die Anwältin das schleifen lassen und klar ist, dass sie damit auch Schuld dran ist.
          Aber zum einen gibt es keine gesetzliche Grundlage um aus 120 600€ werden zu lassen. Das können die nur verlangen wenn du nichts gegen machst.
          Und zum anderen bist du allein Schuld, wenn du nicht überprüfst was deine Anwältin macht. Da musst du nicht geschult sein. Einfach mal fragen, wie der Stand ist. Das kann doch wohl jeder.

          Und dann wird kein Konto einfach so gepfändet. Es gibt immer vorher Post wom Gericht, welches dich persönlich in dem Fall gebeten hat, dazu Stellung zu nehmen.

          Wenn du also überrascht bist, dann öffne und lies deine Post.

      • Tina Lüdeke sagt:

        also Nancy,echt toller Beitrag Swami hat total Recht,es gibt auch Menschen die von Arbeitgebern die nicht daran denken Lohn zu zahlen unverschuldet in so eine Lage geraten ihre Schulden nicht mehr bezahlen zu können.Ob man will oder nicht.

    • Sascha Axman sagt:

      Hi,

      geh zur Postbank. Die richten Dir kostenlos das P-Konto ein. Es kostet auch keine Zusatzgebühren und die monatlichen Gebühren sind gering.

      Die Postbank ist gerade für sozial schwache und Benachteiligte immer die erste Wahl, die helfen Dir immer weiter.

      • Frauke sagt:

        Scheinbar ist das mit der Postbank doch nicht so einfach. Mein Mann wollte ein Jederman Konto eröffnen.Die Dame am Schalter meinte, nachdem sie alle Daten aufgenommen hatte das im zur Zeit keine Konto eröffnung möglich sei. Jetzt hat mein Mann Arbeit aber kein Konto was nun? Mein Mann hatte bei der Sparkasse ein Konto gehabt was ihm aber gekündigt wurde da bekommt er auch keins mehr.

      • Marco sagt:

        Postbank hilft benachteiligte Menschen? Wo haste den scheiss den her!? Die haben mich nicht über ein P-Konto aufgeklärt, stattdessen werfen se mich morgen raus und ich als selbständiger steh nun da ohne konto ! Klasse Antwort!

        Hab versucht ein Geschäftskonto zu bekommen! KEINE BANK hat INTERESSE ! Was is das für n MÜLL hier in Deutschland! Kein Wunder, das alle überschuldet sind!!!

        • HansWurst sagt:

          Geschäftskonten:
          http://www.wirecard.de/produkte/bank-services/geschaeftskonten.html
          https://www.supremacard.de/info.do

          und Auslandskonten

    • Diana sagt:

      wechsle doch einfach deine bank.geh mal zur Reiffeisenbank.dort bin ich schon seit jahren.die sind wirklich toll.hab jetzt auch ein o konto. ich bezahle trotzdem meine schulden weiterhin, weil dich das jederzeit wieder ein holt.lg diana

    • Hannie sagt:

      Hi
      Das hat die Volksbank bei mir auch gemacht und als ich mit einem Anwalt gedroht habe, ging es auf einmal.

    • marlen sagt:

      Hallo,jeder bekommt ein P-Konto.Die Bank ist dazu verpflichtet

      • marlen sagt:

        Du darfst 985,15 -E im Monat haben.Was drüber ist wird gepfändet. Du musst diese Summe sofort abhohlen zu jedem 1. des Monats, wiel am 7 tag des Monats trotz allem gepfändet wird. Ich spreche aus erfahrung
        Gruß Marlen

        • Viljam sagt:

          Hallo marlen,

          und kannm man das Konto soweit noch ganz normal nutzen, also überweisungen tätigen ect.?

          Danke
          C.

          • JuLe sagt:

            Hallo Viljam,

            ja, das Konto kann innerhalb der Pfändungsfreigrenze ganz normal weiter genutzt werden.

            Viele Grüße
            JuLe

  2. Miriam Schneider sagt:

    Eine kurze Frage,

    der Pfändungsfreibetrag muss der vom Gericht oder wird der auf der Bank errechnet, wir sind ein fünf Personenhaushalt.

    Vielen Dank im vorraus

    • Admin sagt:

      Mit dem P-Konto ist im Normalfall keine Gerichtsbeschluss mehr notwendig. Ein Bank muss den richtigen pfändungsfreien Betrag also auch ohne Nachricht vom Amtsgericht freigeben, wenn ihr gegenüber die Berechtigung für den höheren Betrag nachgewiesen wurde. Welche Nachweise die Bank hierfür benötigt, zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Bundesagentur für Arbeit oder der Familienkasse (Kindergeldbescheid oder Vergleichbares), kann man am besten im Gespräch mit der Bank klären.

      Welchen Wert der pfändungsfreie Betrag annimmt, ist in der Zivilprozessordnung festgelegt.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

      • Silvia ..... sagt:

        Hallo, ich rate vom PKonto ab, denn
        mit dem Konto hat man nur Ärger!Ich spreche
        aus erfahrung, denn ich habe auch ein! Mir
        wurde das Geld, das am 31 den Monat, vom Arbeitsamt überwiesen wurde, nicht ausbezahlt,obwohl es das Geld für den September ist! Mit der Bankaussage, ich hätte meine Gutschrift, für den August
        schon abgeschöpft! Nun stehen wir den ganzen Monat ohne Geld da!

        • sunshine sagt:

          hallo silvia,
          bei mir ist genauso, nur ohne arge geld sondern wohngeld und uhv. sogar das gericht in braunschweig hat mir bestätigt, das die alles anrechnen, so das man immer freibetrag drüber ist. das zum thema, sozialgelder sind nicht pfändbar.
          hat irgendwer eine ahnung, wie, was man noch erreichen kann, um an die gelder zu kommen????

        • Sebastian sagt:

          dafür kann die Bank aber nichts und auch das p-Konto nicht.

          Der Staat ganz allein hat diese Bestimmung eingeführt und nach dem sie gemerkt haben, was für ein Schrott das ist, haben sie es wieder geändert.
          Ursprünglich sollte einfach nur klar sein, du bekommst im Monat 01 so und so viel geld und darfst so und so viel davon behalten.
          Der Staat hat eben nur leider vergessen, dass er so ziemlich der einzige ist, der seine Gelder zum 31. auszahlst, womit es eben leider auch fast nur Trasfergeldempfänger getroffen hat.

          Aber das p-Konto und die Bank kann dafür ja nun wirklich nichts.
          Oder machen Banken Gesetze? Das wäre mir neu.

    • denise sagt:

      bei mir szeht demnächst auch eine pfändung an und ich möchte das pkonto eröffnen,aber ich würde vorher ganz gerne in erfahrung bringen wieviel mich denn diese umwandlung überhaupt kostet!
      ich bin bei der mainzer volksbank!!
      kann es mir denn auch passieren,dass ich dann einfach das konto gekündigt bekomme?

      • chris sagt:

        bin bei der kreissparkasse köln, die umstellung hat mich nichts gekostet. war aber auch schon im gesperrten zustand. man wird nicht gekündigt, hab nur das problem, das die ec-karte nicht funktionstüchtig ist. kann also nur am schalter geld holen. ärgerlich ist, das mir die sachbearbeiterin dauernd verspricht das die karte die nächsten tage klappt…ist schon einige wochen her….
        und noch ein tipp:
        versucht mal alle durch das amtsgericht euer ex-minimum aufstocken zu lassen.
        bei mir hats geklappt. mein lohn wird ja auch zum teil gepfändet und da meine wohnung so teuer ist und meine fixkosten so hoch sind darf ich über 1195,78 verfügen 😉

      • Diana sagt:

        das kostet dich monatlich 15 euro.bei der volksbank brachst keine sorge haben. die kündigen dich nicht.

    • Diana sagt:

      der wird auf der bank errechnet.

  3. Marion sagt:

    Wenn man schon eine Pfändung auf dem Konto hat, kann man dann das Konto noch zum P.Konto umändern lassen und geht die Pfändung zurück ?

    • Admin sagt:

      Ja, auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann man in ein P-Konto umwandeln, wenn man noch keines hat. Die Pfändung wird deshalb nicht aufgehoben, aber man bekommt wieder Zugriff auf das Konto, kann Überweisungen tätigen und über den gesetzlich eingeräumten pfändungsfreien Betrag verfügen. Mehr dazu: Gepfändetes Konto in P-Konto umwandeln.

      Im Rahmen des pfändungsfreien Betrages kann man nach Umwandlung auch auf schon gesperrtes Geld zugreifen. Dabei sind allerdings Fristen zu beachten.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

    • Sebastian sagt:

      Du kannst das Konto mit oder ohne Pfändung umwandeln!

      Und du bist deine Pfändung nicht durch die Umwandlung los.
      Da täuscht der Name „Pfändungsschutzkonto“ leider.
      Die Pfändung bleibt bestehen bis der Gläubiger das Geld hat, was er von dir möchte bzw. max das was er gerichtlich erwirkt hat.

  4. Hans sagt:

    Bitte die Nachteile nicht vergessen!

    -Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!
    -bei vorligenden Pfändungen besteht nur Pfändungsschutz im Rahemen eines bestehenden Guthabens i.H.d. Freibeträge. Bei Sollsaldo und vorliegender Pfändung können keinerlei Verfügung getroffen werden.
    -Kein Dispokredit, bestehender wird sofort gelöscht!
    -Ein eventuell bestehender Bagatellbetrag wird entnommen.
    -Das Konto wird mit einer automatischen Disposition versehen.
    -Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.
    -Keine Offline Buchungen möglich.
    -Keine Kreditkarten mehr.
    -Eine Ruheendstellung einer bestehenden Pfändung ODER eingehenden Pfändung ist NICHT möglich, eine bereits bestehende ruhende Pfändung wird WIEDER AKTIVIERT.

    • Admin sagt:

      Hallo Hans,

      die meisten Nachteile, die Sie aufzählen, liegen nicht ursächlich im P-Konto begründet. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um durch eine oder mehrere Bank/-en (welche?) zusätzlich bestimmte Konditionen, möglicherweise leider eingeführt, um Kunden davon abzuschrecken, von ihrem Anrecht auf ein P-Konto Gebrauch zu machen. Sie haben natürlich Recht damit, dass man sich die spezifischen Konditionen der Bank ansehen muss, um dann Vor- und Nachteile gut abzuwägen.

      Zum Teil benennen Sie Punkte, die keinen Nachteil darstellen: Selbstverständlich besteht weiterhin ein Pfändungsschutz nur in Höhe der pfändungsfreien Beträge und nicht in beliebiger Höhe. Wo würde das ansonsten hinführen?

      Dass man, insbesondere im Licht einer bestehenden Pfändung, nur über eingehendes Guthaben verfügen kann, ist ebenfalls normal. Das P-Konto sichert einem bei Kontopfändungen automatisch den pfändungsfreien Betrag der Einkünfte und erhält einem zusätzlich die Funktionen eines Girokontos (keine Kontosperrung mehr). Das P-Konto ist aber kein Kredit. Man sollte sich darüber im Klaren sein – in diesem Sinne ein guter Hinweis. Dies als Nachteil zu bezeichnen, wird den Aufgaben eines P-Kontos jedoch nicht gerecht.

      Können Sie zu Ihrem letzten Punkt die rechtliche Grundlage nennen? Laut dem neuen § 833a der Zivilprozessordnung ist eine Aufhebung oder Aussetzung einer Kontopfändung durch das Vollstreckungsgericht durchaus möglich, „wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten zwölf Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind. […]“

      Grundsätzlich können mit oder ohne P-Konto ausgesetzte Pfändungen wieder aktiviert werden, wenn die Voraussetzungen für das Aussetzen nicht mehr erfüllt sind. Allerdings hat eine aktive Pfändung eines P-Kontos nicht die negativen Auswirkungen (Kontosperrung), wie bislang.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

    • Sebastian sagt:

      was für ein Halbwissen!!!

      -Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!

      + nicht grundsätzlich, sondern nur wenn du eine Pfändung hast

      -bei vorligenden Pfändungen besteht nur Pfändungsschutz im Rahemen eines bestehenden Guthabens i.H.d. Freibeträge. Bei Sollsaldo und vorliegender Pfändung können keinerlei Verfügung getroffen werden.

      +na klar. Deshalb wird ja das Konto gepfändet. das hat doch aber nichts mit dem P-Konto zu tun.

      -Kein Dispokredit, bestehender wird sofort gelöscht!

      +so ein quatsch!!! hör auf so ein halbwissen zu verbreiten. Das kann passieren, muss aber nicht. Wenn der Bankkunde 1000 im plus ist, und er ein Dispo von 500 hat, könnte es sein, dass die Bank das zurück zieht. Das muss aber nicht sein, und könnte auch ohne Umstellung jederzeit passieren.
      Hat der Bankkunde 2000 Minus, wird die Bank niemals sagen. Gib uns die 2000€ wieder, aber sofort… niemals wird das passieren.
      Denk doch mal dran, womit Banken ihr Geld verdienen. Mit Geld leihen und verleihen. Sie hat doch gar kein Interesse daran, dem Kunden ein Dispo wegzunehmen.

      -Ein eventuell bestehender Bagatellbetrag wird entnommen.

      + Was ist das denn für eine Aussage? Wir entnommen wohin? Bekommt das der Pförtner, die Putzfrau, der nächstbeste der durch die Tür kommt?

      -Das Konto wird mit einer automatischen Disposition versehen.

      +auch wieder quatsch

      -Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.

      + auch wieder quatsch, Eventuell bekommt man eine Karte die keine ec-Karte ist und nur innehalb einer bestimmten Bankengruppe funktioniert. Muss aber nicht sein.

      -Keine Offline Buchungen möglich.

      + Was um himmelswillen sollen denn Offline-Buchungen sein? buchungen die ich mache wenn ich

      -Keine Kreditkarten mehr.

      + Ist doch klar. Wenn du selber offenbarst, dass du mit deinem Geld nicht klar kommst, denn wegen einer Pfändung macht man ja kein P-Konto auf, warum sollte dir da jemand vertrauen und dir die Möglichkeit geben ohne geld hemmungslos einkaufen zu können.
      Mal ganz davon abgesehen, dass man zum einen ohne KK nicht stirbt und man ja eh kein Geld hat. Also braucht man ja auch keine Karte mit der man ohne Rücklagen einkaufen kann.

      -Eine Ruheendstellung einer bestehenden Pfändung ODER eingehenden Pfändung ist NICHT möglich, eine bereits bestehende ruhende Pfändung wird WIEDER AKTIVIERT.

      + das ist auch so was von blödsinn.
      Durch eine Kontoumstellung wird an einer bestehenden Pfändung nix geändert.
      Und den Status (ruhend oder aktiv) gibt sowieso nur der Gläubiger in Auftrag.

  5. Hans sagt:

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Zum letzten Punkt meiner Aufzählung kann ich keine Angaben machen, da mir der Punkt eins zu eins von der Volksbank (Südwest) so weiter gegeben wurde und in deren Nachteilliste so geführt wird.
    Ich empfinde immer noch als gravierensten Nachteil die Nichtteilnahme am POS und Beschränkung der EC Karte auf das hauseigene Institut!
    Ich denke doch das im Rahmen des Guthabens (Freibetrag)die Verfügung beim Kunden bleiben soll wie und wo er möchte. Sicherlich war oder ist das vom Gesetzgeber auch so gewollt gewesen. Hier aber, denke ich, versuchen die Banken ungeniert das Gesetz zu ihren Gunsten auszulegen.

    • Marko sagt:

      es stimmt überhaupt nicht was Hans geschrieben hat. Ich habe P-Konto und es funktioniert wie Normale Girokonto. Ec Karte ist vorhanden, alle Geldautomaten, Kartenzahlungen sind möglich. Freibetrag zb. bei Unterhaltpflichtige (1 Kind) 1355€

  6. m.rick sagt:

    man hat den eindruck viele banken wissen über das p-konto so gut wie gar nichts.
    von unserer bank bekamen wir zu hören:
    p-konto??äh da müssen wir uns erst mal bei der hauptstelle erkundigen was das ist, sie sind der erste der danach fragt.
    und dann kam am ende der spruch: wir raten ihnen dringendst davon ab, denn das konto ist sehr teuer. sie müssten dafür 15 euro im monat bezahlen.
    bei 3 euro 50 im mon. selbst bei 5 euro hätten wir zwar geschluckt, aber es dennoch gemacht. aber 15 euro….das ist ne frechheit

  7. Striker sagt:

    Hallo,

    kann man solch ein Konto auch direkt bekommen ohne bei der Bank schon Kunde zu sein? Ich bekomme nämlich nirgends ein Konto uns so langsam wird es sehr unangenehm für mich.

    • Admin sagt:

      Leider gibt es nur einen Rechtsanspruch darauf, ein bereits bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, jedoch keinen, eines ganz neu einzurichten.

      Allerdings haben sich die Banken selbst verpflichtet, jedem ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, wenn dies für die Bank nicht „unzumutbar“ ist. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum sogenannten „Jedermann-Konto“. Wer noch gar kein Girokonto besitzt, ist vermutlich gut beraten, sich erst einmal darauf zu konzentrieren, und eine Umwandlung in ein P-Konto gegebenenfalls später zu beantragen.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  8. Meik sagt:

    Also ich hab ein Konto mit ner Pfändung vom Finanzamt und nun kam das hier von der Bank:

    Bis zur Regelung der Pfändung wird Konto auf eine Intensivbetreuungskonto umgestellt, da der Bearbeitungsaufwand durch die Pfändung massiv größer wird. Es entstehen monatliche Pauschalkosten in Höhe von € 15,00. Wir bitten um Beachtung.

    Begründet sich dadurch das ich selbst nichts mehr überweisen kann und immer mein Berater das tun muss. Geld abheben geht auch nur noch bei der Bank direkt, nix mehr mit EC-Karte.

    Wenn ich das nun richtig verstehe, wird das ja wieder möglich das ich selbst Überweisungen tätige wenn es ein P-Konto ist, richtig?

    • Admin sagt:

      Hallo Meik,

      keine Bank darf für die Bearbeitung einer Pfändung zusätzliche Gebühren erheben, so entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.05.1999, Az.: XI ZR 219/98). Eine Zwangsumstellung des Kontos auf eine Variante mit höheren Gebühren erscheint in diesem Licht äußerst fragwürdig.

      Zu Ihrer Frage: Richtig ist, dass mit einem P-Konto wieder selbst Überweisungen vorgenommen werden können. Das gepfändete Girokonto wird dann nicht mehr gesperrt: Einkünfte in Höhe des gesetzlich geregelten pfändungsfreien Betrages verbleiben einem auch ohne Gerichtsbeschluss. Allerdings verlangen einige Banken derzeit ebenfalls Sondergebühren fürs P-Konto.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  9. Marko sagt:

    Wer kein Konto bei herkömmlichen Banken bekommt geht eben einfach zu dem Anbieter hier http://www.wirecardbank.de

    Dort bekommt jeder ein Konto, JEDER!

  10. Klaus Schmidt sagt:

    Frage: Urlaub, Familie 2 Kinder europäisches Ausland Kontosperre was nun.

    Frage: Warum wird der Chip auf den EC-Karten von den Banken geändert.

    Frage: Geldkarte, gesperrt oder nicht.

    Frage: Abhebung von allen Automaten oder nur am Schalter der kontoführenden Bank.

    Frage: Werden Kunden mit p-Konto datenrechtlich Informationen gesammelt.

  11. Markus sagt:

    Ich habe da eine Frage zum P-Konto:

    Der Freibetrag bezträg ja 985,15€ pro Monat.
    Wie verhält sich das. Mein Lohn ist draufgekommen in Höhe von z.b. 985 €.
    Nach Abzug aller Verbindlichkeiten (Miete, Auto, Versicherungen etc.) bleiben mir 400 € zum leben. Die habe ich innerhalb von zwei Wochen abgehoben. Nun bekomme ich eine Rechnung die ich begleichen möchte (in Höhe von 200 €).
    Kann ich nun dieses Geld auf mein Konto einzahlen, um die Rechnung zu überweisen, oder wird dieses Geld direkt gepfändet, weil ich ja meinen Sockelbetrag aufgebraucht hatte……..

    • Touchy sagt:

      Natürlich kannst du einzahlen und überweisen!!!!! Es ist ja nur gesagt, dass alles gepfändet werden kann was über 985,-€ AUF DEM KONTO ist. Du hättest ja nach deiner Schilderung nur 200,-€ auf dem Konto.

    • Admin sagt:

      Man kann innerhalb eines Monats mit dem P-Konto automatisch über Guthaben in Höhe des pfändungsfreien Betrages für diesen Monat verfügen. Hat man in einem Monat zuvor den pfändungsfreien Betrag nicht ausgeschöpft, wird dieser in den nächsten Monat übertragen, sodass man dann über etwas mehr Geld verfügen kann.

      In einem Fall wie dem hier dargestellten, wurde allerdings bereits durch Überweisungen/Abhebungen über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Wird in demselben Monat wieder Geld eingezahlt, sollte dieses „neue“ Guthaben daher nicht mehr vor Pfändung geschützt sein. Es ist daher ratsam, einen solchen Fall zu vermeiden. Wenn der Fall so eingetreten ist und man die Rechnung nicht in Bar begleichen kann, kann man ggf. eine Barüberweisung am Schalter einer Bank vornehmen (Achtung: ggf. zusätzliche Gebühren).

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  12. Susi sagt:

    Ich denke nicht, daß du nach dem System noch etwas einzahlen könntest.

    Wenn sich auf dem Konto kein Guthaben befände, dann schon. Bis zur Grenze.

  13. eni sagt:

    das p-konto hat mehr nachteile als vorteile für die leute.das einzig gute daran ist, dass man sein geld bis unterhalb der pfändungsgrenze schützen kann.aber keine ec-karte mehr,kein online-banking mehr.da gehört dringenst nachbesserung.sonst haben nur die banken den größten vorteil daran.

  14. Tom sagt:

    Hallo,
    meine Frage:
    Ich bin in einer Insolvenz die Bank hat das Konto damals nur wieder freigeschalten weil mein Treuhänder mitgewirkt hat, das übliche eben.
    Ist es nun ratsam mein normals Girokonto umtzustellen auf ein P Konto oder haben ich schon diesen Freibetrag? Ich weis eben nur soviel das bei einer Insolvenz sowieso nicht mehr gepfändet werden darf oder sonst irgendwelche Spiele.

  15. Stefan sagt:

    Hallo,

    – Lohneingang 1200 Euro für Juli am 29.06.10
    – Pfändung am 09.07.10 ( 700 Euro )
    – Umwandlung P-Konto am 15.07.10
    – Freibetrag 1400 Euro,( gepfändetes Geld wurde ausgezahlt )
    – Lohneingang 1300 für August am 29.07.10
    – Pfändung von 700 Euro

    Wird Guthaben nicht in den Folgemonat übernommen? Sprich das Guthaben aus dem Juni in den Juli? Oder hat man da keinen Anspruch darauf, da das Guthaben aus dem Juni besteht, und es das P-Konto erst ab Juli gibt?

  16. Oliver sagt:

    Hallo ich hab eine Frage:

    Im Juli bekam ich Lohn. Kurz vorher wurde mein Konto gepfändet. Nur mit Hilfe des Amtsgerichtes kam ich wieder an mein Geld. Seit 01.07.2010 bin ich nun arbeitslos und bekam das ALG leider auch noch im Juli. Jetzt weigert sich meine Bank das ALG freizugeben und besteht darauf, dass ich mich wieder ans Amtsgericht wende und mir dort eine Freigabe mittels §765a ZPO als Härtefallregeleung geben lasse. Ich sehe diesen Mehraufwand nicht ein, weil noch am Freitag mir gesagt wurde, das diese Geld trotz früher Buchung sofort am ersten Werktag des Monats freigegeben wird. Jetzt versteckt man sich hinter der Aussage, wir dürfen Sie von der Norisbank aus gar nicht in Sachen P-Konot beraten.

    Was soll das? Wie soll ich vorgehen?

  17. Daniel sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich habe da auch mal eine Frage bzw Problem…..

    Also am 28.06 habe ich Lohn (1289,46€)
    bekommen.da ich 350€ im Minus war und ich paar Abbuchen hatte, blieben mir noch 682,89 €….naja dann ging ich zur Bank am 1.07 und wollte Geld holen….NICHTS…Pfändung….Da habe ich mich informiert, habe ein P-Konto eröffnet…also konnte ich erstmal über mein Freibetrag von 985,15 Euro verfügen, weil ich auch am 13.07 534,33€ Steuern zurück bekommen habe…..Da lief ja noch alles gut…………Ich habe den Freibetrag um Juli also ausgenutzt….
    Jetzt habe ich letzte Woche am 28.07 mein nächsten Lohn bekommen…..ich ging wieder zur bank wollte was holen….baaam…ist nicht(Freibetrag ist ausgereizt, Geld wurde auf den Zwischenkonto überwiesen,der ganze Lohn!?)….seit einer Woche bin ich nur am rumtelefonieren und am machen und tun, aber ich habe immer noch kein Geld…..nur weil mein Arbeitgeber das Geld vor dem ersten Überweist bin ich nun schlecht dran und kann meine Miete und so nicht bezahlen?achso und Essen und so für mein Sohn kann ich auch nicht kaufen!? nur weil die Bank es nicht hin kriegt es entweder erst am 1. gut zu schreiben oder sonst was ?

    ich habe auch eine aufstockung beantragt bzgl des Kindes dann würde mir ja auch mehr zustehen.das hatte nicht geklappt bis dato….. als ich dann mit Gott und der Welt(Amtsgericht,Gläubiger usw) telefoniert hatte, sagte mein Bank Berater am 30.07. schicken Sie mir schnell eine Kündigung bzgl des P-Kontos(das kann man nur zum Ende des Monats Kündigen) dann müssten Sie nur zum Amtsgericht gehen, sich eine Bescheinigung holen und dann kriegen sie Ihr Geld.

    Ich habe meinem Bankberater am Fr den 30.07 gleich die Kündigung zugefaxt.
    Am Montag den 02.08 bin ich gleich Morgens zum Amtsgericht habe mir einen Beschluss geholt ( §850l Abs.2ZPO,$$850Abs.3,732Abs.2ZPO)

    Also da steht drin, das die Bank mir verpflichtet ist, vorab 850 € aus zuzahlen.Vorab deswegen weil der richtige Beschluss 1-2 Wochen dauert.

    Ich bin dann wieder mit dem Bescheid zur Bank, mein Berater meinte nur super,dann ist das Geld heute noch frei.
    Ich habe den ganzen Tag gewartet…..NICHTS….

    Zuerst sagte man mir „das Geld ist schon zum Gläubiger gegangen?!“ dann „das Geld ist noch auf dem Zwischenkonto und wir Ihrem Girokonto heute noch wieder gut geschrieben?! “

    jetzt sagt man mir die ganze Sache liegt bei der Rechtsabteilung meiner Bank…..

    Heute ist jetzt schon der 3.08. Ich habe noch keine Miete überwiesen oder sonstiges,ich kann morgen nicht zur Arbeit weil ich kein Geld für eine Wochekarte oder so habe,ich kann mir kein Essen kaufen und Unterhalt für meinem Sohn kann ich auch nicht zahlen…

    WO LIEGT HIER JETZT BITTE DER FEHLER ?!
    ich weiss einfach nicht mehr weiter ?!

  18. Dani sagt:

    Hallo,
    wie passt die Höhe des Freibetrages mit den gesetzlichen Tabellen zusammen? Nach einiger Recherche bin ich nämich auf folgendes Gestossen.
    Ich beziehe eine Witwenrente und über ein Gehalt eines Halbtags-Jobs. Beide Beträge zusammen ergeben ca. 1250 €. Laut Pfändungstabelle wären hiervon 185,40 € pfändbar. Es blieben mir also 1064.46 € zur Verfügung. Mit dem P-Konto „verschenke“ ich ja jeden Monat 80 €. Oder gibt es denn da auch irgendwelche Regelungen? Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Danke!
    Grüße
    Dani

  19. Katrin sagt:

    Hallo, diese allgemeine Regelung von unserer Regierung, sie gehen von der Kundenfreundlichkeit der Banken aus……lachhaft !!! Die Banken tuen ja alles, um ihre Kunden von dem P-Konto abzuschrecken. Unsere Bank die SPK Zeitz/Naumburg z.B. verlangt 15 euro montlich Kontogebühren und zieht zusätzlich die Bankkarte ein, so das man nur noch am Schalter Geld abheben kann und Kontoauszüge auch nur noch am Schalter bekommt. So ein Mist in der heutigen Zeit. Ich konnt es kaum glauben, als ich es heut gehört habe. Da wird man nur bestraft, wenn man das P-Konto macht.
    Vielleicht sollten die Verantwortlichen mal überlegen, aus welchem Grund dieses Konto eingerichtet wurde und nicht den Leuten damit noch mehr schaden.

  20. Brenda sagt:

    Die Sparkasse Nürnberg sperrt willkürlich die Benutzung der Bankkarte trotz Unterschreitung des unpfändbaren Betrages. Dies tut sie mit Vorliebe zum Wochenende hin, dann kann man ja das ganze Wochenende ohne Geld dasitzen und niemanden belästigen das zu bekommen, was einem zusteht.
    Desweiteren werden Überweisungen “ falsch gelesen “ und Sozialgeld ( das ja unpfändbar ist ) zurückgebucht, bis die Werktage überschritten sind, in denen man über dieses Geld verfügen darf.
    Einfach nur unverschämt und diskriminierend

  21. Nadine sagt:

    Hallo ich habe auch so ganz zufällig eine frage zu dem thema!
    Ich habe eine Pfändung(dank ex-Partner)aufm Konto,ich habe auch schon das so genannte P-Konto seit 1 Woche.
    Ich habe Heute geld bekommen aber die wochen davor(wo ich noch nicht das P-Konto hatte)musste ich immer 1 Tag warten obwohl das Geld schon Aufm terminal und Online-Banking zu sehen ist..also sprich das geld ist heute da aber kann es erst Morgen abholen!!wie sieht das jetzt mit dem P-konto aus..muss ich auch warten bis es aufm KOntoauszug zu sehen ist?

    • jumpafelix sagt:

      ich habe auch ein p-Konto,und mir wurde von der Bankmitarbeiterin erklärt,das ich solange nicht über das Guthaben verfügen kann,solange die Einzahlung auf dem Konto “ vorgemerkt “ ist.erst einen Tag später kann über das Geld verfügt werden.

  22. Franzi sagt:

    Hallo,
    also mein Freund hatte mal eine Pfändung auf einem „normalen“ Konto (Volksbank). Nach 4 Wochen wurde sein Konto von der Bank gekündigt. Heute habe ich mich bei meiner Bank nach so einem P-Konto erkundigt und gefragt ob so eine Kündigung des Kontos nach gewisser Zeit nach einer Pfändung auch bei einem P-Konto passieren könnte. Meine Bank meinte das das P-Konto vor Kündigung der Bank nicht schützt. Wozu also dann das P-Konto? Das Konto kann ja trotzdem gepfändet werden, nur dass man unterhalb der Freigrenze verfügen kann aber gekündigt wird es trotzdem? Macht für mich keinen Sinn!
    LG

  23. Conny sagt:

    Hallo, meine Frage an euch…
    verdiene 1116,85, davon muss Miete, Strom,etc. gezahlt werden. Mein Mann hat kein Einkommen. Es bleiben uns zu leben noch 583,-.
    Ist es Rechtens dass die Bank für Ehepaare auch 985,- berechnet oder muss der Freibetrag nicht höher sein???

  24. Marianne sagt:

    huhu…habe mal ne frage….
    ich habe nen konto auf mein namen un mein freund ist mit auf meinem konto gemeldet….werden da unserer gehälter zusammen gerechnet oder nicht???
    ich habe vor dasp konto zu beantragen,bin mir aber ne sicher weil zwei gehälter uaf dieses konto kommen….

    • Domi sagt:

      So lang es ein NORMal girokonto betrifft spielen beide Einkommen kein Roll im gegensatz zu P-Konto.Der herkunft des Geldes zählt nicht nur die Höhe des Geldes der auf dem P-Konto kommt(bei Pfändung).Der sogennante SokelBetrag darf nicht 980€ übersteigen.

  25. Markus sagt:

    Hi.
    ich beziehe Hartz 4 (mach ne umschulung) und bekome diesen Monat 500eur Kindergeld nachzahlung und am ende des monats 625 euro Hartz 4 inkl miete usw…kann ich über den kompletten betrag diesen Monat(also 500e kindergeld und 625 e hartz 4)verfügen oder wird mir dann was abgezogen weil es ja den regelsatz übersteigt) oder ist es ok wenn ich diesen monat das kindergeld und hartz 4 abhole bzw für überweisungen beutze ??? meine pfändung(beträgt 120euro)
    weil hartz 4 und kg ja eigentlich unpfändbar sind /wenn man sie innerhalb 7 tagen abholt)KG ist nur einmalzahlung..
    Hab angst das die dann am ende des monats sagen ne idt nicht….wegen dem kindergeld….und mein h4 nicht auszahlen

    • Dan sagt:

      Lass dir von der Kindergeldkasse die Nachzahlung als Einmalbetrag bestätigrn, dann bekommst du das Geld ausgezahlt, gibt bei den Banken extra Vordrucke dafür

  26. Freddy58 sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe ein P-Konto bei der Commerzbank,
    mir wurde meine Karte gestohlen und nun habe ich über 2000 € miese .
    Ich dachte das lonts kann nicht überzogen werden.
    Kann mir jemand helfen ?
    Für nützliche hinweise wäre ich danbar-

  27. Thorsten sagt:

    !!! WICHTIG !!!

    Du eröffnest ein P-Konto und bist zu sechst zu Hause sprich Papa,Mama,1.Tochter,2.Tochter,1.Sohn,2.Sohnund bekommst folgendes als Freibetrag:

    985,15 Euro + 5 mal Freibetrag für Angehörige
    1250 Euro

    = 2235,15 Euro (yeahh!!)

    JETZT DAS PROBLEM:

    Gehalt: 1850 +- 150 Euro schwankent wegen Kurzarbeit…
    Kindergeld: 793 für 4 Kinder
    Wohngeld: 259

    ZUSAMMEN: 2902 Euronen – 2235,15 =

    666,85 EURO WERDEN WEGGEBUCHT FÜR DIE GLÄUBIGER/PFÄNDER DES KONTOS …

    WAS Hilft uns das ???

    NICHTS

    P-Konto also nur was für Leute mit geringem Einkommen und vor allem immer an den Monat halten … Sonst verlierst du einen ganzen Lohn …

    Alles also nur BETRUG AM KUNDEN bzw. nicht recht durchdacht das System.

    • anke sagt:

      Wer hat denn diese Rechnung ausgestellt?

      Richtig ist, dass der Grundbetrag und die Freibeträge addiert werden – aber dann wird noch das Kindergeld ZUSÄTZLICH dazu gerechnet. Das zusammen ist dann der Freibetrag! Würde hier ( wenn die Zahlen so stimmen ) einen Freibetrag / Pfändungsschutzbetrag von 3028,15 Euro bedeuten.

  28. Flo sagt:

    Hallo

    Bekomme 750-800 Lohn, habe jetzt ne Pfändung bekommen vom Arbeitsamt, die weigern sich diese zu aufzuheben, obwohl mein einkommen ja deutlich unter dem exiszentsminium ist

    Wohne alleine und mittlerweile in ner sozialwohnung

    Habe vor mir morgen mein konto in ein p-konto umzuwandel habe ich auch sofort zugriff auf das geld oder dauert das auch wieder jahre, brauch wirklich dringend medikamente, essen etc…

  29. Herbert sagt:

    Hallo
    Wir haben ein P-Konto und haben nun ein
    großes Problem .
    Da ich im November noch Unterlagen bei der Arbeitsagentur nachreichen mußte hat die Arge erst am07.11 unser Geld für November Überwiesen und am30.11. für Dezember .2X Geld in einem Monat nun ist unser Konto zu.
    Wir konnten weder Mietwe noch Strom Zahlen und zu Essen haben wir auch nix und das 4 Tage vor Weihnachten .
    Wir haben einen Beschluß vom Amtsgericht der aber erst im Januar 2011 Rechtskräftig ist.ende Dezember kommt dann das nächste Geld von der Arge und wir fangen von vorne an und Hungern weiter.
    Hat irgend jemand einen Tip für uns ??

  30. Björn sagt:

    Hallo, ich habe ein riesen Problem.
    Meine Krankenkasse hat mir wegen dem Jahresabschluss mein Geld schon vor Januar überwiesen. Und nun hatte ich natürlich doppelten Geldeingang in diesem Monat.
    War schon bei Gericht und die meinten ich müsste nen Antrag stellen, damit ich mein Geld bekomme und das kann bis zu vier Wochen dauern. Wie soll ich miete zahlen oder wovon soll ich leben?
    Habt ihr nen Tip wie ich schneller an mein Geld komme?
    Danke schon mal im voraus….

  31. Michaela sagt:

    Hallo :-),

    ich habe heute mein normales Girokonto bei der Norisbank umwandeln lassen in ein P-Konto.
    Geldkarte bleibt bestehen, heißt man kann an allen (!!!) Automaten der Cash-Group Geld abheben und muss nicht extra zum Schalter.
    Onlinebanking bleibt bestehen und funktioniert.
    Also mit allem, was Freibetrag ist, kann man arbeiten wie sonst auch.
    Die Norisbank gibt dir auch ein Konto, wenn andere Banken abgelehnt haben, egal wie die Schufe aussieht.
    Kosten für´s P-Konto 5,-. Ist viel, aber ansonsten gibts keine Probleme.

    P-Konto für Gemeinschaftskonto gibt es dagegen nicht bei Noris. Lieber 2 eigene Konten einrichten und die in P-Konten umwandeln.

  32. #anna sagt:

    Habe problemlos mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln können bei der Volksbank – Beratung per Hotline und persönlich, dachte, ist okay.

    Dann Schock – durch die Umwandlung war alles bisher noch auf dem Konto befindliche Geld weg – O-Ton Bank: das ist eben so üblich und unvermeidbar.

    Unterlagen vom Jobcenter lagen vor, hatte auch mit einem höheren Freibetrag wegen 4 Kindern gerechnet. Der genau errechnete Freibetrag, den die Zentrale mir dann mitteilen wollte, blieb mir bisher unbekannt.

    Dafür gleich im 1. Monat mit dem neuen Konto zum Monatsende das Problem, daß ich vorhandenes Geld 2 Tage vor Monatsende nicht mehr auszahlen bzw. überweisen lassen konnte, da das Jobcenter wider Erwarten bereits früher und nicht erst am Monatsletzten/Tag vor dem Wochenende gezahlt hatte. Bankberater meinte, er könne nichts ändern, also mehrere Tage kein Geld – aber ab 01. des Monats sei alles wie gehabt mit dem Konto, Daueraufträge etc. würden erledigt.

    Nun Mitte Januar der Schock, daß 1. am Monatsanfang keinerlei DA eingelöst wurden, ich bekam auch in den ersten Tagen des Monats kein Geld ausgezahlt – später wurden einige Abbuchungen normal auf dem Konto durch die Bank erledigt – dann mußte ich plötzlich feststellen, daß ab Monatsmitte wieder gar nichts ging mit dem Konto. Hotline meinte, nicht informiert zu sein, und O-Ton: „Das P-Konto sei für den Gläubiger, damit der sein Geld bekommt!“ Ich könne also nicht mehr über mein Geld vom Jobcenter für Januar verfügen (durch die Bankprobleme zum Monatsanfang waren ja Miete etc. noch nicht abgebucht), die ich nun überweisen wollte – und ich solle mich an die Filiale wenden. Dort wurde mir dann plötzlich gesagt, ich hätte wegen Ablauf des Bewilligungszeitraumes jetzt einen neuen Bescheid vorlegen müssen, woraufhin die Zentrale wieder neue Freibeträge errechnet. Bisher ist ausser Telefoniererei nichts passiert, nachdem ich den neuen Bescheid vorgelegt habe …

    Fragen zum Konto:

    Rechtens, daß bei Umwandlung in P-Konto bestehendes Guthaben einbehalten wird durch die Bank, weg ist?

    Rechtens, daß die Bank ständig neue Bescheide über Einkommen fordert?

    Was ist mit dem Geld, daß ich als Guthaben am Monatsende nicht mehr abheben konnte, wird es als verfügbarer Betrag im neuen Monat mir zur Verfügung stehen?

    Was ist mit evtl. Nachzahlungen durch das Amt – bekomme ich diese ausgezahlt?

    Was ist mit dem Geld, das jetzt auf dem Konto ist und mir bisher als Freibetrag zustand, wenn sich plötzlich der Freibetrag reduziert? Ist das dann weg?

    Was tun, um zukünftig Doppelzahlungen pro Monat und damit zusammenhängende Probleme am Monatsanfang zu vermeiden? Warum ist das Konto, wenn es am Monatsende wegen Doppelzahlung plötzlich gesperrt war, dann doch ab 01. des Folgemonats nicht freigeschaltet?

    Wie hoch ist der Freibetrag bei alleinerziehend mit 4 Kindern, für die auch Kindergeld gezahlt wird, plus 3 x Unterhaltsgeld?

    Vielen Dank.

  33. Astrid Sieber sagt:

    Ich habe schon eine längere Zeit ein P-Konto und nun habe ich eine Ankündigung zu Vollstreckung bekommen. Troz das mein Einkommen weit unter der Pfändungsgrenzeliegt, hatte ich am Freitag ein böses erwachen. Wollte mein Geld zum leben holen Konto gesperrt. Was habe ich an dem p-konto falsch verstanden. Verstehe es nicht. Gehe nun Montag zur Bank und erwarte da plausible Erklärungen für die Sperrung. Habt Ihr vielleicht schon eine Antwort für mich. Vielen Dank Astrid

  34. Kerstin sagt:

    Ich hätte da auch einmal eine Frage. Mein Konto – Wirecard Bank. P-Konto. Soweit so gut. Hatte das eigentlich vorsorglich einrichten lassen, falls ich mal arbeitslos werde und etwaige Raten nicht zahlen kann. Ein halbes Jahr ging alles gut ohne Pfändungen, konnte alles damit machen vom Online Banking an etc. Nun habe ich eine Pfändung von 400.- darauf, momentan kann ich das nicht ganz auf einmal bezahlen.
    Wollte wie gewohnt Miete online überweisen, was ja vorher trotz eingerichtetem P-Konto ging. Geht aber jetzt eben nicht mehr. Bin nicht über der Freigrenze und auch nur die eine Pfändung…
    Was soll das denn ? Traue mich nicht nachzufragen bei Wirecard aus Angst vor Kündigung. Weiss aber definitiv das sonst alles in Ordung ist, bin auch nicht im Minus…

    • Kerstin sagt:

      P.S. bar am Automaten konnte ich aber das Geld ohne weiteres abholen und auch Lastschrift funktioniert.
      Was nützt mir das aber wenn ich statt der Überweisung dann immer eine Bareinzahlung, Miete z.B. machen muss die 8.- – 10.- E. kostet….

  35. Angela sagt:

    ich habe auch p-konto leider hab ich problem, meine dauerauftrag und meine überweisung net überwiesen.jeden monaten bekomme ich ne mahnung auf kopf die miete und muß ich immer wieder neue überweisen.da kostet meine nerven.ich komme net an onlinebanking ran muß jedenmal hin laufen und immer ärger mit dem bank. nun hab ich keine pfändung mehr nun komme ich diese blöde p-konto net raus,weil ich keine überblick habe.ich hab nur das gefühlt die bank wollen mein geld.
    können ihr eine rat geben wie ich die p-konto raus kommen?

  36. Tina sagt:

    P-Konto und Hartz4 … hör mir auf

    Normalerweise kommt das Hartz4 Geld ja Ende des Monats. Nur im Februar hat das nicht ganz gepasst.
    So habe ich mein Geld für Februar am 1.02. bekommen und das Geld für März am 28.02., d.h. zwei Geldeingänge in einem Monat und ich bin über meine Freigrenze gerutscht.
    Jetzt hab ich noch 300€ auf dem Konto und komme nicht dran, bräuchte es aber natürlich dringend, denn hier warten noch zwei kleine hungrige Mäuler …
    Ich war schon auf dem Amtsgericht, aber da konnte mir auch keiner weiterhelfen.
    Weiß irgendjemand einen Weg, wie ich trotzdem an mein Geld komme???
    Danke im Vorraus …

    • Peter sagt:

      Genau da liegt das größte Problem des P-Kontos.
      Ich bin bei der Sparkasse. Dort haben sie mir ganz genau erklärt, das ein P-Konto nur für Leute taugt, welche am Anfang des Monats Gehalt etc. bekommen.
      Bei mir ist das genauso. Ich bekomme am 28. oder 29. des Monats Gehalt. Ich muss nun bis zum letzten des Monats alle meine Überweisungen tätigen und den Rest abheben. Denn sollte ich in den kommenden Monat Geld „mitnehmen“ wird mir das sofort bei der nächsten Gehaltszahlung, wieder am 28. oder 29., abgezogen, weil ich ja nur über 985 Euro im Monat verfügen darf. Die Mitarbeiter redeten sich so raus, das ja ihr Rechner nicht erkennt, ob das Gehalt für den laufenden oder den kommenden Monat ist.
      Alles total verwirrend und irgendwie nur eine große Falle.
      Ach und das das Geld in den Folgemonat übernommen werden kann, stimmt so auch nicht. In den Unterlagen der Sparkasse steht, das das genau einmalig erfolgen kann.

  37. Mike sagt:

    Hi,

    also ich musste mich jetzt leider zwangsläufig auch mit dem Thema P-Konto beschäftigen.

    Nachdem ich seit Jahren kein eigenes Konto mehr hatte und ich aber jetzt von meiner Frau getrennt lebe benötige ich eine Alternative.

    ich habe mit den Sparkassen und Raiffeisenbanken aber auch mit der Postbank durchweg schlechte Erfahrungen in den vergangenen Wochen sammeln dürfen.

    Zwangsläufig kommt man dann irgendwann an den Punkt eine Prepaid Karte zu beantragen. Wow was ich da so an mehr oder minder Gebühren gesehen habe spottet jeder Beschreibung.

    Ich bin dann von einem Bekannten auf die FAL-Card aufmerksam gemacht worde (http://www.fal-card.de), ok eine Bargeldabhebung kostet auch 5.- €, aber sämtliche Kreditkartenzahlungen im in und Ausland sind komplett umsonst…

    Das rechnet sich auf die Dauer habe ich festgestellt.

    Grüße
    Mike

  38. Mario sagt:

    Hallo, bin zufällig auf das Forum gestossen!

    Habe schon viel über das P Konto gelesen und bin doch etwas verwirrt!
    Meine Frau ist heute ein Brief von der Bank reingeflattert in dem Steht das diese am 25.03.11 eine Pfändungsmassnahme zugestellt worden ist!
    Meine Frau bekommt im moment Hartz IV und das Kindergeld für 1 kind, für mich bekommt sie nix da ich noch 3 wochen nicht hier wohne!
    Meine frau ist im 5. monat schwanger.

    Wie sieht das jetzt mit der Pfändung aus und diesem P Konto?
    Ist es ratsam das sie am montag zur ihrer Bank geht und das bestehende Konto in ein P Konto umwandeln lässt?
    Dabei steht noch das eingehende Sozialleistungen wie ARGE und Kindergeld ab dem 15. tag nach gutschrift auf dem konto von der Pfändung erfasst ist!
    Das heißt doch das die Pfändung eigentlich unwirksam ist oder?
    Danke schon mal für die hilfe!
    Gruß

  39. Susi sagt:

    Für mich ist das P-Konto und der Umgang von Gerichten und Banken damit einfach nur ein Witz.

    Sowohl ich als auch mein Mann haben ein P-Konto wir haben es im Jahr 2010 nach Inkrafttreten der gesetzlichen Voraussetzungen eröffnet und seitdem vergeht kein Monat, in wlchem es nicht Probleme damit gibt. Dies zeigt mir auch wieder unser jüngstes Beispiel aus dem Monat Februar/März 2011.

    Sachverhalt:

    Meine Ehemann Bezieher von Leistungen nach SGB XII (dauerhafte Erwerbsunfähigkeit), ich habe einen Minijob und beziehe zusätzliche Leistungen nach SGB II.

    Beide, sowohl mein Ehemann, als auch ich haben ein P-Konto ( bei verschiedenen Banken ).

    Im Monat Februar 2011 fiel erstmals das Kindergeld für unseren Sohn weg und auf keinen von beiden Konten reichte das Geld für die Mietzahlung. So hob ich von den Sozialleistungen meines Mannes den Differenzbetrag ab und zahlte es auf mein Konto ein um sofort die Miete überweisen zu können. Mit meiner Bareinzahlung blieb ich immer noch unter dem monatlichen Pfändungsfreibetrag. Nun überwies aber die ARGE meine Leistungen für den Monat März 2011 bereits Ende Februar 2011 und es wurde hierdurch mein monatlicher Freibetrag um 200,- € überzogen.
    Diese 200,- € wurden sofort von der Bank „eingefroren“ . Ich sprach bei der Bank vor (es handelt sich um eine Sparkasse) und es wurde mir erklärt, dass man verpflichtet wäre, die 200,- € an den Gläubiger (es handelt sich um eine Volksbank) abzuführen. Die Leistungsbescheide und Kontoauszüge welche ich bei dem Termin der Aussprache vorlegte interessierten niemanden und wurden auch nicht eingesehen.
    Als Antwort bekam ich von der Leiterin der Niederlassung zu hören, sie können gerne bei der Beschwerdestelle in unserem Haus schriftlich Beschwerde einlegen, ich sage ihnen aber gleich, es wird ihnen nichts nützen.

    Mein nächster Weg führte mich dann zu einer Rechtspflegerin des Amtsgericht, welche mir mitteilte, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto handeln würde und das Gericht da gar keine Möglichkeit habe irgend etwas für mich zu tun. Nachdem ich dann noch darüber belehrt wurde, dass das P-Konto der letzte Sch… sei und es nur Probleme damit geben würde, war ich entlassen.
    Mit viel Wut im Bauch begab ich mich nachhause und erzählte meinem Ehemann den ganzen Sachverhalt. Die Recherchen meines Ehemannes in den einschlägigen Gesetzen ergaben dann, dass das Gericht sehr wohl hätte tätig werden können und auf mein Verlangen hin auch müssen.

    Da es Freitag war mussten wir bis zum Montag,d.14.03.2011 warten, um erneut bei Gericht vorstellig werden zu können. Mein Ehemann verlangte an der Information des Amtsgerichtes die Geschäftsführerin zu sprechen, da wir Beschwerde gegen die Rechtspflegerin und ihre nachweislich falsche Aussage führen wollten. Nachdem wir dem Kollegen an der Information in kurzen Zügen unser Begehren erklärt hatten, führte dieser ein längeres Telefongespräch. Danach teilte er uns mit, dass wir doch noch einmal bei der Rechtspflegerin vorstellig werden sollten, da die Geschäftsführerin des Amtsgerichtes in eine wichtige Besprechung müsste.

    Wir begaben uns erneut zu der besagten Rechtspflegerin und ich musste feststellen, dass es sich zwar um die gleiche Person wie am vergangenen Freitag handelte, sie aber wie ausgewechselt schien. Wir wurden gebeten Platz zu nehmen und erstmals konnten wir unser Anliegen vortragen.
    Nachdem von der Rechtspflegerin alle relevanten Unterlagen wie, Pfändungsbeschluß, Leistungsbescheide und Kontoauszüge geprüft worden waren, fertigte sie einen Beschluss und eine Gläubigeranhörung wurde angeordnet. Nachdem der Gläubiger (Volksbank) in der vorgegebenen Frist nicht reagierte, wurde erneut ein Beschluss vom Amtsgericht erlassen, in welchem angeordnet wurde, dass das Geld, also die 200,- € zur Auszahlung zu bringen sind.

    Dieser Beschluss wurde uns am gestrigen Tag, also den 28.03.2011 per Briefpost zugestellt. Da es schon später Nachmittag war als ich den Brief erhielt und die Sparkasse schon geschlossen hatte (16:00 Uhr) begab ich mich am heutigen Tag um 09:00 Uhr voller Vorfreude und dem Beschluss des Amtsgerichtes in den Händen zur Sparkasse um mir die besagten 200,- € zur Auszahlung bringen zu lassen. Natürlich rief ich vorher meine Bekannte an, welche uns, damit wir nicht hungern müssen, etwas Geld geliehen hatte, um ihr mitzuteilen, dass ich vermutlich heute meine Schulden bei ihr begleichen kann.
    Als ich nun bei der Sparkasse vorstellig wurde, löste der vorgelegte Beschluss heftige Diskussionen unter den dortigen Mitarbeiterinnen aus. Man musste dann auch noch mehrere telefonische Rücksprachen nehmen, in deren Ergebnis dann festgestellt wurde, dass der Beschluss welchen ich in den Händen hielt, das Papier nicht Wert ist auf dem er geschrieben stand. Die Sparkasse vertritt die Ansicht, er sei für sie nicht von Belang und im übrigen seien die 200,- € bereits an die Gläubigerin, der Volksbank am 16.03.2011 ausgekehrt worden. Durch die Blume wurde mir noch zu verstehen gegeben, dass die Handlungsweise der Sparkasse gerechtfertigt sei und sie sich lediglich nach den gültigen Gesetzen richten würde.

    Meine Frage ist nun hat man in unserem „Rechtsstaat“ die Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen? Gibt es noch eine Möglichkeit, dass ich zu meinem Geld komme, da sich ja offensichtlich eine Sparkasse in unserem Land erlauben kann einfach über einen gerichtlichen Beschluss hinwegzugehen um zur „Tagesordnung“ überzugehen. Wo kann man in unserem Land noch sein Recht einfordern, wenn es nicht möglich ist, dieses mit Hilfe eines Gerichtes durchzusetzen?

  40. Michael Haussmann sagt:

    Hallo,
    ich muss da mal was dazu sagen!

    Wir, also mein Vater hatte ne kleine Firma, diese gibt es seit April 2009 nicht mehr, nun mein Vetter meine Mutter und ich haben im Betrieb mitgearbeitet, mein Vetter hat gut verdient weit über Tarif Maximum, nun meine Mutter und ich haben den Minimal Lohn bekommen, nun leben wir von Harz4 und müssen das Haus verkaufen bevor es die Bank versteigert!
    Mein Vetter hat gekündigt im April letzen Jahres, hat Rufmord begannen und uns den Hauptauftraggeber weggenommen, aber das reichte ihm nicht, dazu hat er noch alle Privatkunden vergrault so das sich keiner mehr bei uns wegen irgendwelcher Tiefbauarbeitet gemeldet hat!
    Das beste ist aber das unsere letze Steuerberaterin uns auch noch durch überhöhte abrechnungen in den Ruin getrieben hat, von der Beraterin hatter mein Vetter auch nen Freischein bekommen um längst verjärtes einzuklagen, und das macht der auch, sein Anwalt macht uns total Fertig, nun ist es so, das mein Vater Rente bekommt, so knapp über 900 Euros, von denen müssen wir im grunde fast alle Leben, aber das Konto ist nun gepfändet, trotz P Konto, sein nem Monat haben wir nur 320 Euronen gehabt zum Leben zu Dritt, den Strom hatte man uns vor nicht all zu langer Zeit auch abgestellt, dazu noch ein Jahr ganz ohne Heizöl, zum Glück haben wir nen Holzkessel, mit dem wir auch Warmwasser machen können, aber ohne Holz geht da auch nix mehr, weil die Holzvorräte schon verbrannt sind.

    Ich finde die Welt nur Gerecht, jeder verarscht einen, und aalle Betrüger bekommen Recht, aber die Betrogenen bekommen nie welches, das habe ich gelernt, so Läuft es nunmal ab, wir hätten wenigstens von all den Kunden und Leuten die uns Betrogen haben in immerhin Zwei Fällen Recht aber da geschieht nichts, komischerweise kann man bei denen nie was holen aber bei uns alles was da ist oder auch nicht da ist!

    Was ist den überhaupt Gerechtigkeit?
    Gibts denn die überhaupt in dem von Bankern und Betrügern und Geldgeilen Säcken regierten/regierter Deutschland/Welt?

    Wo fürht das noch alles hin, wir haben immer geschuftet, hatten Durch Steuerberater Nr.1 immerhin weit über 300.000 Euros zuviel Steuern bezahlt, und die sind weg, und wir haben kein Recht, ist verjährt weil Steuerberaterin Nr.2 die liebe Nr.1 in Schutz genommen hat.
    Dazu kommt noch mein Vetter ist nebenbei Landwirt, also als Zweites STandbein, wenn wir das was der an Subventionen im Jahre 2008 bekommen hatte zum Leben gehabt hätten dann hätten wir nicht gewust wo hin mit dem Geld ich meine wenn man STeuerfrei noch über 40.000 Euros einfach so rausbekommt, oben drauf zu allem, und andere Leute so fertig macht, so das die Hab und Gut verlieren finde ich das einfach nur UNGERECHT!

    Und das bilde ich mir nicht nur ein!

    Und vorallem je mehr man betrügt desto weniger passiert doch einem oder?
    Ich meine wenn einer/eine ein Brötchen das im Müll landen würde nimmt weil diese Person Hunger hat, dann kann das Hart bestraft werden, sogar mit verlust der Arbeit!

    Macht genau die selbe Person nen Millionen schwehren mehrfachen Betrug, ist das alles halb so schlimm, kurz absitzen und nen Bruchteil an STrafe Zahlen und den Rest des Lebens dann Hallie Gallie und Partyyyyyyyy!

    Was ist an dem Rechtssystem Gerecht?
    Vorallem auch die Fälle in denen die liebe Bank einen vor die Wand fährt nur um alles verhöckern zu können!

    Alles echt zum Kotzen, ich kann jedenfalls nicht so viel essen wie ich dieses machen möchte!

    In dem Sinne, ach ja ein Bankkonto habe ich keines mehr, da ich von meiner Bank dank der ganzen Sozialscheiße und Zeitschinden rausgeschmissen wurde!

    Einfach Geil wie so alles im Leben abläuft, die einen haben so viel das die 1000 Leben lang nicht wissen wie ausgeben, und die anderen haben weniger als nichts, nämlich Minus!

    Viel Spaß noch beim ablästern, es gibt sicherlich Leute die Schreiben nun selber Schuld, und bei denen Frage ich mich was die sagen würden wenn denen das selbe, oder noch besser genau die selben Dinge wiederfahren würden?

    Denkt mal drüber nach bevor sich nun einer das Maul verreist und versucht Euch einmal in so eine Situation wie der unserigen zu versetzten?

  41. Rick sagt:

    Hi,

    ich blicke irgendwie noch nicht ganz durch…kann im monat beliebig oft geld drauf kommen, hauptsache es überschreitet insgesamt nicht die grenze von diesen ca. 935 euro?
    Beispiel:
    Ich würde zum ersten des monat 280 euro bekommen und tätige damit meine überweisung.Allerdings muss ich zum 15ten noch mal 50 euro überweise, die ich dann selber auf mein konto tun würde.Wären dann diese 50 euro pfändbar?oder ist es egal wie oft geld auf mein konto eingeht, solange der grenzbetrag nicht überschritten wird?

    • aki sagt:

      so war heut bei comerz !
      p-konto eröffnen !

      jeder darf p-konto eröffnen ; mußt nur ein giro konto haben ( umwandlung ) (§ 850k VII ZPO)

      man darf den NICHT Pfändbaren betrag von 985,15 E
      ( alleinstehende ) – wenn kinder usw dazu kommt erhöt sich der betrag ( erfragen in der bank )

      NICHT Überschreiten !!

      alles was darüber ( der jeweilige bertag dem einen zusteht ) kommt wird gepfändert !

      alle banktätigungen wie dauerauftrag , Überweisung , online usw – wie normales giro – konto !!

      nur nicht den betrag überschreiten wenn ja bis zum 7 tag des monat`s runter mit dem geld bis zum betrag !! sonst weg !!

      beispiel

      1 jan 1000,00
      – 985,15 dafst du haben(egal was kommt)
      ——
      14,85 bar runter bis 7.jan
      = 00,00

      1 feb das geiche spiel – usw !

      Anmerkung : du bist nie befreit von deiner schuld gegenüber dem gläubiger !

      außer ?? nebeibei privat -invol.. versuch ich !

      nebenbei bin ich arbeiten in schichten !

      mfg

  42. Sarah sagt:

    Hab eine Frage:Wie bekomme ich ein P-Konto und wie kann ich dann mein Geld abheben und wie kann ich meine Überweisungen machen?

    Bitte um ganz schnelle Antwort,da heute bei mir eine Eidesstattliche Versicherung abgenommen würden ist.Ich hab gut 1700€ wegen eines Ex-Freundes.

  43. lemmi sagt:

    einfach einmal hochblättern und sich selber die mühe machen mal etwas zu lesen:((((