Wie komme ich an ein Girokonto?

Die Bedeutung des Girokontos kann in unserer Gesellschaft kaum überschätzt werden. Der elektronische Zahlungsverkehr ist üblich bei der Bezahlung grundlegender Dienstleistungen wie der Bereitstellung von Wohnraum, Strom und Trinkwasser. Oft werden keine alternativen Zahlungswege als per Überweisung akzeptiert.

Überweisungsträger

Überweisungsträger

Dennoch haben geschätzte 670.000 Erwachsene in unserem Land keinen Zugang zu einem Girokonto. Negative Schufa-Einträge sind oft ein Grund, warum es mit dem Kontoantrag nicht klappt. Während ein Rechtsanspruch auf Energie- und Wasserversorgung besteht, gibt es kein deutschlandweites Recht auf ein Girokonto. Initiativen, dies zu ändern, scheiterten im Bundestag zuletzt am 19. April 2013.

In diesem Artikel finden Sie Informationen, wie Sie dennoch den Weg zum Girokonto meistern. Die entscheidenden Stichworte lauten dabei Jedermann-Konto und Bürgerkonto.

Jedermann-Konto

Zwar haben sich die deutschen Banken bereits vor Jahren selbst verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Im Gegensatz zu einer rechtlichen Regelung scheinen manche Banken sich allerdings an ihr eigenes Versprechen nicht gebunden zu fühlen.

Falls Sie kein Girokonto haben und eine Bank Ihnen die Einrichtung eines Kontos verweigert, kann es dennoch lohnen, ausdrücklich und gegebenenfalls schriftlich auf die Selbstverpflichtung der Banken hinzuweisen. Auf der Seite Jedermann-Konto finden Sie mehr Informationen und Musterbriefe dazu.

Bürgerkonto der Sparkassen

Die Sparkassen bieten jedem Verbraucher ein Girokonto auf Guthabenbasis unter dem Namen „Bürgerkonto“ an. Die Sparkassen begründen dies auch mit der Orientierung ihres Geschäftsmodells am Gemeinwohl. Diese Verpflichtung greift seit Oktober 2012 für alle Sparkassen in Deutschland.

Falls Sie mit ihrem Kontoantrag bei einer Sparkasse keinen Erfolg haben, weisen Sie ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Eröffnung des Bürgerkontos hin. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Ombudsmann und die Schlichtungsstelle. Ihre örtliche Sparkasse erkennt deren Empfehlung an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Sparkassen zum Bürgerkonto.

Kontoführungsgebühren

Sparkasse Tirschenreuth

Sparkassenfiliale

Die Gebühren für die Kontoführung sind beim Bürgerkonto auf Guthabenbasis nicht höher als bei anderen Kontomodellen der Sparkassen. Einige Banken bieten auch kostenlose Konten auf Guthabenbasis an.

Ganz wichtig ist aber: Zahlen Sie Kontoführungsgebühren, die vertraglich vereinbart sind! Die Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen schließt eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht aus. Ein solcher wichtiger Grund ist, wenn der Kunde seinerseits den Kontovertrag nicht einhält, indem er der Bank vereinbarte Gebühren vorenthält.

Pfändungsschutzkonto

Spätestens wenn man durch eine Kontopfändung belastet wird, sollte man sich mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) beschäftigen. Dieses Konto stellt sicher, dass der Betroffene trotz Pfändung über einen begrenzten pfändungsfreien Betrag verfügen kann, um sein und das Dasein Abhängiger (Kinder) zu sichern.

Jeder Bürger darf genau ein P-Konto führen. Das geschieht, indem er ein bestehendes Girokonto von der Bank in ein P-Konto umwandeln lässt. Dies muss vertraglich festgehalten werden. Das Gute: Auf die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto hat der Kunde einen gesetzlichen Anspruch. Eine Bank darf dies nicht ablehnen.

Nicht mit der Tür ins Haus fallen

Falls Sie noch kein Girokonto haben und fürchten, in der kommenden Zeit den Pfändungsschutz des P-Kontos zu benötigen, kann es dennoch ratsam sein, bei der Bank nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen. Das heißt: Manche Bank wird eher versuchen sich aus ihrer Selbstverpflichtung herauszuwinden, wenn Sie gleich nach einem P-Konto fragen, anstatt nur ein Girokonto zu beantragen.

In ein P-Konto umwandeln lässt sich das Konto später noch immer. Dies ist aber kein Aufruf zur Unehrlichkeit! Lügen Sie ihre Bank nicht an – Ehrlichkeit gehört zu einer ordentlichen Geschäftsbeziehung unbedingt dazu.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie von sich aus ihre ganze Lebensgeschichte und Mutmaßungen über die Zukunft vor der Bank ausbreiten müssen. Sie können sich sicher sein: Auch ihre Bank wird Ihnen nicht ungefragt ihre gesamten Geschäftsgeheimnisse und Strategien offenbaren. Und das ist auch okay so.

Bildmaterial: Zebra848/Wikimedia Commons; Erik Streb/Wikimedia Commons (CC-BY-SA)

4 Antworten auf “Wie komme ich an ein Girokonto?”

  1. norert nickel sagt:

    moin,hätt mal ne frage zum p.konto,

    durch eine nachzahlung ist das konto ausgereitz,heißt..ich kann über kein geld mehr verfügen,nun erwarte ich noch kindergeld und eine weitere nachzahlung vom jobcenter,die nichtmehr gestoppt werden könnnen…meine frage,kann ich an kindergeldkasse und jobcenter die neuen zahlungen zurück überweisen,bevor das geld umgebucht wird und weg ist
    danke

    • Max Postulka sagt:

      Wenn es sich bei der Nachzahlung um eine Leistung des Jobcenters handelt kann hierfür ein extra einmaliger Freibetrag auf dem P-Konto mithilfe einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden. Es steht dann in Höhe der Nachzahlung ein zusätzlicher einmaliger Freibetrag zur Verfügung. Eine Rücküberweisung wird nicht funktionieren, da dies die Gutschrift der Nachzahlung voraussetzt. Besorgen Sie sich daher kurzfristig eine Bescheinigung für das P-Konto über den Nachzahlungsbetrag. Eine solche Bescheinigung kann ich Ihnen gerne erstellen. Besuchen Sie hierzu meine Seite http://www.p-Konto.de
      Ich helfe Ihnen dann gerne.

  2. Udo Fritzsch sagt:

    Ich habe gestern gehört, das es kein P-Konto mehr gibt. Ist das so???

    • Admin sagt:

      Nein; da hat sich vielleicht jemand einen Scherz erlaubt. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist nach wie vor in den Gesetzen verankert und jeder Bürger hat ein Recht darauf, ein Girokonto als P-Konto zu führen.

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