Jedermann-Konto

Einen rechtlichen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos (außer bei einigen Sparkassen) gibt es in Deutschland nicht. Die Gesetzesinitiative dazu konnte in den 1990er Jahren durch die Selbstverpflichtung der Banken, für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, verhindert werden.

Jedermann-Konto: Eigenschaften

  • Girokonto auf Guthabenbasis
  • gebührenpflichtige Kontoführung, aber kostenlose Ein- und Auszahlungen am Schalter
  • Möglichkeit der Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag, Scheckeinreichung
  • Empfang von Gutschriften (Gehalt, Arbeitslosengeld etc.)

So bekommen Sie ein Jedermann-Konto

Zur Kontobeantragung kann man unseren Musterbrief mitnehmen. Im Brief wird auf die Selbstverpflichtung der Banken hingewiesen:

Lehnt die Bank dennoch die Kontoeinrichtung ab, kann man sich beim Bankenverband beschweren. Musterbriefe dazu.

Tipp 1: Eine Bank wählen bei der man noch nicht Kunde war (sonst liegen vielleicht schon Ablehnungsgründe vor).
Tipp 2: Darauf achten, dass das Konto nicht überzogen wird. Also Vorsicht bei Lastschriftermächtigungen!

Wann kann die Bank ein Jedermann-Konto ablehnen?

Eine Bank kann die Einrichtung des Girokontos ablehnen bzw. es kündigen, wenn die Führung „unzumutbar“ wäre. Diese Fälle gelten als unzumutbar:

  • Kunde macht falsche Angaben
  • Missbrauch des Konto (z. B. Geldwäsche, Betrug)
  • Kunde tritt in der Bank grob belästigend oder gefährdend auf
  • Kontopfändung (ändert sich mit dem Gesetz zum P-Konto)
  • länger als 1 Jahr keine Umsätze
  • Kunde zahlt die Gebühren nicht
  • Kunde hält ggf. weitere Vereinbarungen nicht ein

Wann kann die Bank nicht ablehnen?

Eine Bank kann die Einrichtung des Girokontos nicht ablehnen, nur weil

  • es negative Schufaeinträge gibt
  • die politische, kulturelle oder religiöse Einstellung nicht passt

Warum Banken ungern sozial Schwachen ein Konto einrichten

Auf der einen Seite werben Banken mit kostenlosen Girokonten, auf der anderen Seite wird Kunden die Einrichtung von Konten verweigert. Warum?

Das Girokonto ist für eine Bank der Schlüssel für die gesamte Kundenbeziehung. Verdienen tut eine Bank indirekt durchs Girokonto. Und das geht so:

  • Nutzung des nicht oder gering verzinsten Guthabens (die Bank arbeitet mit dem Geld)
  • Sollzinsen, wenn der Kunde im Minus ist
  • Verkauf von weiteren Bankprodukten (Cross-Selling)

Diese Verdienstmöglichkeiten hat die Bank bei einem Jedermann-Konto/P-Konto nicht. Statistisch gesehen verursachen sozial schwache Kunden höhere Kosten, da

  • häufige Ein- und Auszahlungen von Kleinbeträgen anfallen, andere Bankkunden nutzen Maestro oder Kreditkarte
  • es häufiger Lastschriftrückbuchungen gibt
  • es häufiger Kontopfändungen gibt (Kosten hierfür dürfen nicht an den Kunden weitergereicht werden -Bundesgerichtshof-)

Verweise

Selbstverpflichtung der Banken (ZKA)

Bildmaterial:

53 Antworten auf “Jedermann-Konto”

  1. Screeny73 sagt:

    Hallo,

    habe dieser Tage zweimal versucht bei diversen Banken ein sogenanntes P-Konto, welches es ja seid dem 01.07.2010 bei allen Banken geben soll zu eröffnen. Ich war bei der Commerzbank, Spaßkasse, Postbank, sowie Hypo. Leiedr alles ohne Erfolg. Bei jeder dieser Banken bekam ich zur Antwort, das ein P-Konto nur möglich ist, wenn bereits ein Girokonto besteht. Das also das normale Girokonto im eon P-Konto umgewandelt wird. nach Aussage der Banken, seih eine neueröffnung nicht möglich. Mir wurden fadenscheinige Begründungen genannt. Gibt es nun in Deuutschland eine gesetzlicher Verpflichtung seitens der Banken mir solch ein P-Konto zur Verfügung zu stellen?

    • Admin sagt:

      Hallo,

      es ist tatsächlich leider so, dass es nur eine gesetzliche Verpflichtung gibt, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

      Es gibt aber keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, jemandem überhaupt ein Girokonto einzurichten, sondern nur eine Selbstverpflichtung der Banken, die viele Kreditinstitute leider nicht ernst zu nehmen scheinen. Dennoch sollte man versuchen, daran zu appellieren.

      Auf dieser Seite hier finden Sie Informationen zu dieser Selbstverpflichtung, ein sogenanntes Jedermann-Konto einzurichten. Vielleicht haben Sie mehr Erfolg, wenn Sie erst einmal versuchen, ein solches Konto zu bekommen, und den Wunsch zur Umwandlung in ein P-Konto erst nach erfolgreicher Einrichtung ansprechen.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

    • mig sagt:

      Ich habe bei der Postbank Sparkasse und der Volksbank versucht in P-Konto zueröffnen leider nur möglich wenn schon ei Konto vorhanden

  2. Jessica sagt:

    Hi!

    Ich hab heute versucht ein P konto zu bekommen und habe sämtliche banken abgeklapptert ( targobank, commerzbank, dresdener, postbank)
    Einzig die Spardabank sagte am Telefon, ja wir richten das auch für Neukunden ein. Satz mit X. Beim Termin mit dem Bankmann kam es dann dazu, das die Dame am Telefon keine Ahnng hatte: Callcenter.

    Also es ist aber so: Die Bank wo man zuletzt ein Konto hatte (egal werdas Konto gekündigt hat) ist rechtlich seit dem Juli 2010 verpflichtet den Kunden nicht Kontolos dastehen zu lassen. Somit MUSS die letzte Bank bei der man ein Konto hatte, einem wieder ein Konto einrichten und das kann dann auch ein P konto gleich sein!

    Bin gespannt, morgen hab ich n Termin bei meiner letzten bank, wo mein Koto 3 Jahre zurückliegt

    • Carina sagt:

      Hallo ich heiße Carina und habe heute bei der Sparkasse ein p konto beantragt weißt Du vieleicht wie lange das dauert ? Bis der Antrag durch ist?;;LG Carina

    • Rainer sagt:

      Hey Jessi,

      für alle, die Sparkasse MUSS ein Konto eröffnen, auch ein normales Konto ( allerdings nur auf Guthabenbasis )

      Die Sparkasse ist kommunal und nicht privat, daher dürfen die eine Kontoeröffnung nicht verweigern, auch kein P – Konto

      • harrry sagt:

        hallo ich hatte endlich ein Konto bekommen bei der Sparkasse auf Guthabens basis das wurde mir leider gekündigt wegen 7 € überzug nur weil ich die nicht sofort ausgleichen konnte ,dann hab ich es ausgleichen wollen um es wieder zu bekommen ohne erfolg hab mich ja auch entschuldigt und gesagt leider gibt es Hartz 4 nur am Monatsande ,also hab ich nur da diese ominösen 7€ kontoführungsgebühren ,egal konto bleibt geschlossen neues bekomm ich nicht ,es ist schon traurig das man als Deutscher kein Konto bekommt bei den Banken nur wegen Schufa eintrag,ich hab alle banken durch ohne erfolg

    • Ilse sagt:

      Hi Jessica,
      würden Sie mir bitte die rechtliche Grundlage zu Ihrem zweiten Absatz nennen, wonach die Banken seit Juli 2010
      verpflichtet sind, gekündigte Kunden wieder aufzunehmen.
      Ich gehe davon aus, daß die Neuregelung der Rahmenbedingungen für den Zahlungsverkehr der Europäischen Union hierfür die Grundlage sind. Leider kann ich dies jedoch in den AGB’s der Banken nicht finden.
      Wäre nett, wenn Sie mir hier bei den Recherchen weiterhelfen könnten.

      LG Ilse

  3. tim sagt:

    hallo, hatte eine schwere finanzielle Krise. bei dieser Krise wurde auch mein Giro gekündigt. ich will jetzt aber wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. durch negativ schufa, nicht ganz einfach. weiss jemand, wie ich vorgehen muss. vielen dank tim

  4. Petra sagt:

    Wenn ich nun Privatinsolvenz anmdelden würde und hätte ein P-Konto, mein pfändbares Einkommen liegt allerdings bei 122 Euro, was passiert dann mit dem Geld dass über diesen 985 Euro liegt? Wird mir das weggenommen? Ich habe ja dann jeden Monat mehr als diese 985 Euro zur Verfügung!

  5. Rainer sagt:

    alles was über 985 euro geht ist weg

  6. angelina langner sagt:

    Hallo, kann es in diesem Zusammenhang sein, dass ich ein P-Konto nicht online führen darf. Bei meiner Bank ist das so.
    Angelina

  7. Patrick sagt:

    Umsetzung Girokonto zu P-Konto dauert bei der Deutschen Bank 2-3 Tage. Kostet 9,90 im Monat.

    Vorhandene Maestrokarte und Onlinebanking und alles andere bleibt gleich!

    Ging einfach und unkompliziert.

    • Lui sagt:

      Hi Partick, warum kostet 9,90 wenn das Bundesgerichtshof anders entschieden hat? Sind es vielleicht andere Gebühren welche Du meinst? Lies mal hier:

      Ab Juli 2010 kann jeder Bürger genau ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, mit automatischem Pfändungsschutz führen. Dies muss mit der Bank vertraglich vereinbart werden. Auch hier wird gelten: Die Bank darf dafür keinerlei zusätzlichen Gebühren verlangen.

      • Yannik sagt:

        Die kosten belaufen sich auf genau 7,50 euro. Man hat entschieden laut Gerichtshof, das es keinen Anlass dazu gibt höhere Preise zu nehmen. Der nachteil ist halt, wer davor keine Konto gebühren bezahlen musste, muss nach der Einrichtung eines P Kontos 7,50 Monatlich zahlen.

  8. Thomas sagt:

    Seit Juli 2009 bin ich nun ohne Konto. Bin selbstständig gewesen und die Dresdner Bank hat wegen Finanzamtspfändung mir das Konto (Guthabenkonto)gekündigt nen Kredit sowieso nicht. Ein P-Konto wurde mir nicht angeboten. Habe 4 Jahre (schein)selbstständig für den Verlag der Messe Frankfurt gearbeitet, diese haben meine Rechnungen 25 Tage(!) nach Rechnungseingang erst bezahlt. Witzig ist, dass die Messe FFM zu 40% dem Land Hessen gehört. Das Finanzamt gehört auch dem Land Hessen, die haben gnadenlos innerhalb von 10 Tagen Monat für Monat Geld verlangt (UST etc). Dadurch konnte ich meine Miete nicht bezahlen, Strom und Lebensmittel sowie Kranken und Rentenkasse auch nicht und am Ende haben die mir noch das Konto gepfändet, worauf die Dresdner (die sich ja immerhin 7 Mrd. vom Staat geliehen hat als Commerzbank zu diesem Zeitpunkt) macht das Konto gnadenlos dicht. Nun bin ich Hartz4, hab kein Konto und keine Aussicht mehr auf ein normales Leben. Hab nun 10 Jahre weder Urlaub gemacht noch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen, nur am Arbeiten und steh jetzt mit null Komma garnix dar. Dank Arbeiten gehen bin ich nun beim Finanzamt mit 20.000 in der Kreide.
    Will morgen mal bei der Sparda vorsprechen, hoffnungen nach 4 Banken die mich abgelehnt haben mach ich mir keine mehr … Derzeit ist das H4 Geld bei meinen Eltern auf dem Konto und ich kann es mir als Form von „Taschengeld“ geben lassen.
    Danke Wirtschaft, danke Banken!
    Bin einfach nur noch frustriert und wünsche dem Finanzsystem noch viele katastrophale Wirtschaftskrisen bis die Menschheit endlich mal aufwacht und merkt dass sie vom Kapitalismus nur als Sklaven gehalten wird…

    • Chatty sagt:

      ICh hab Deinen Bericht gelesen und bin so gar nicht verwundert. Die Banken und der größte Teil der Gläubiger sind für mich alles Verbrecher. Und hängt man einmal in der Schuldenfalle drin, kommt man da nur raus wenn man im Lotto gewinnt oder stirbt. Die Großen bescheissen und erschleichen sich ihr Geld, die Kleinen müssen bluten … Wünsche Dir alles Glück für die Zukunft und hoffe, dass Du eine Bank findest – ich las übrigens, dass die Wirecardbank auch niemand ablehnt und ein Konto ohne Schufa einrichtet.

      Alles GUte Dir.

    • Segelheld sagt:

      Wer 20.000 € Schulden beim Finanzamt hat,dem kann nur gratuliert werden.
      Was hast Du denn mit Deinem Gewinn gemacht, wenn du keinen Urlaub gemacht hast?
      Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  9. Natalie sagt:

    Hallo,
    mal am Rande:

    1. Das, was über dem Pfändungsfreibetrag liegt, ist nur dann weg, wenn auch eine Pfändung eingegangen ist.

    2. Ich führe mein P-Konto online (Sparkasse)

    3. P-Konto kann während eine Pfändung besteht eingerichtet werden

    4. Umstellung MUSS innerhalb weniger Werktage erfolgen

    • Lenzen sagt:

      Also bei der SPARKASSE wird zwar das P_KONTO weiter geführt und man hat online den Zugriff auf die Eingangsdaten
      aber jegliche Aktivitäten sind gesperrt – man kann NICHTS mehr online über das Konto machen. Es geht dann nur noch über die Terminals der Sparkssen wo natürlich jeder der hinter dir steht direkt sehen kann warum du das nicht online machen kannst.

      • Kathleen Peters sagt:

        Du gibst an jeder könne am Terminal sehen WARUM du es am Terminal machst und nicht Online??? Hmmmmm also jeder der Ans Terminal tritt ist quasi Insolvent oder P-Kontokunde? was ist mit den Leuten die Trotz 21. Jahrhundert kein Internet haben oder sich garkeinen PC leisten Können oder Wollen?! die Oma Schmitz zb. die mit dem Terminal Arbeiten kann weil es Intuitiv gestaltet ist und eben nicht 100000 Tasten bietet wie ein PC die sie nicht braucht oder Kennt?. Also das ist bisschen einfach gemacht es gibt ja nicht das eine Terminal wo Drüber steht >>>P-Konto Kunden HIER: <<< man sollte bei ausschweifungen schon auf dem Teppich bleiben, wir und das darf man nunmal auch nicht vergessen sind (aus jedwedem Grund) Schuldner! damit sind wir keine Schlechteren Menschen (de facto schon) aber müssen damit leben das zwar eine Minimalleistung erbracht wird aufgrund des Kontrahierungszwanges aber eben darüber hinaus alles Gekappt wird was A. Mißbrauchspotentiale birgt oder aber B. Komfort bietet für den die Anderen Kunden auch was leisten!… also mir wäre es egal bei der SPK ein Konto zu haben und an den Terminal zu (dürfen) müssen. Denn damals war es so das du mit der Karte nur Kontoauszüge ziehen konntest und alles am Schalter abzuwickeln hattest!. Ich selbst kann jedem nur Warm empfehlen beim Erstkontakt einfach mal nicht so redseelig zu sein! man Bekommt H4 oder eben SGB12 oder ALG1 und mehr müssen die nicht wissen, dann wird so oder so eine Bonitätsabfrage gemacht, und wenn hier kein Mißbrauchsverhalten im zusammenhang mit Konten vorliegt wird die Bank in aller regel ein konto Gewähren und sodann geht man Hin und lässt sich einen Antrag auf Wandlung geben welchen man einen Monat später einreicht! dann müssen sie dieses auch in bis zu 4 Tagen Wandeln! wenn ihr da rein geht und sagt Guten Tag ich hab kein Geld, Viele wollen aber welches von mir habe evtl. Bald Pfändungen ich hätte nun gern ein Konto bei Ihnen, sollte sich nicht wundern wenn die sagen: äääääääääähm Neeeedu Wissen sie wir haben momentan garkeine Frei das Produkt KONTO ist grad alle.

  10. Ramona sagt:

    hallo leute,mir wurde wegen einer pfändung vor gut 2 jahren mein konto bei der dresdner bank gekündigt.um weiter flüssig zu bleiben und alles bezahlen zu können,hat mir mein sohn ein konto bei der deutschen bank auf seinen namen eingerichtet welches ich seither ohne probleme per online banking nutze.ohne dispo und visa oder mastercard.nur mit servicecard.nun muß ich doch insolvenz einreichen im märz.da ich kein „eigenes“ konto habe,muß ich mir zwingend eine p-konto anschaffen-kann ich das jetzige nicht weiter nutzen? was ist wenn von den mir zustehenden 985.15 € nicht alles ausgegeben werden muß weil ich nicht soviel ausgaben habe? muß ich das was davon übrig ist jeden monat abheben um jeden monat das konto für die 985.15 € frei zu haben?ich bin angestellte und verdiene monatl.ca 1050 €.
    danke euch für eure hoffentlich aussagekräftigen hinweise.
    lg ramona

  11. Olaf sagt:

    Gzten Tag,

    ich hab eine Frage zum letzten Absatz von Natalie….

    Mein Problem ist, das ich wochenlang auf eine Rechnung gewartet habe ( ich bin selbsständig) und diese kam nun endlich. Als ich am nächsten Tag Miete ect. endlich bezahlen wollte, war eine Pfändung in fast derselben Höhe wie der Zahlungseingang. Nun kann ich weder Miete, Strom usw. bezahlen. Funktioniert das mit der Umwandlung (Postbank) in dem Sinne, das ich dann bis 985 Euro die Pfändung „ignorieren“ kann und so wenigstens die Festkosten begleichen kann?

    mfg

    • Sven Lehnert sagt:

      Hallo!

      Also aus meinen Erfahrungen:

      Die Deutsche Bank ist bei der Umstellung recht unproblematisch und auch sehr schnell wenn bereits eine Pfändung vorliegt. Das Manko ist leider (wie vermutlich bei allen), dass man nicht einsehen kann, was man noch an Freibetrag zur Verfügung hat. Sprich man muss selbst mitrechnen, was ich in unserem Computerzeitalter unangemessen finde.
      Was die selbstständigen betrifft, so ist das ganze leider sehr unausgereift. Es ist zwar schon einmal Vorteilhaft, dass es überhaupt geht, aber wenn man Umsätze hat, die viel Wareneinsatz oder ähnliches zur Folge haben…. wie will man die Lieferanten bedienen? Man stelle sich vor ich schreibe jemanden eine Rechnung für einen PC über 1500 Euro… der Einkaufspreis beträgt 1300 Euro… defakto habe ich nicht mal 200 Euro verdient (USt, ESt..) aber könnte nicht einmal den Lieferanten bedienen. Ergo ich müsste die Selbstständigkeit aufgeben und besser Hartz IV beziehen. Das kann es doch auch irgendwie nicht sein.

      Gruß Sven!

      • Florian sagt:

        Gerade für solche Fälle kann man beim Amtsgericht einen Beschluss beantragen…so unausgereift ist es nicht

  12. heidi sagt:

    hallo ich bin heidi ich kann nicht mehr keiner will mir ein konto gehben ich weiß nicht weiter nur wegen der schufa das ist doch scheiße lg heidi aus hamburg

  13. Silke A. Prüm sagt:

    Liebe Leute,

    ich habe, trotz guten Einkommens bei der PSOTBANK eine Verweigerung bekommen, wegen eines Eintrages, de sich um die läppischen 100.- Euro drehte und längst ausgeglichen ist.

    Da das Filialnetz der Postbank beser ist, wollte ich ein 2. einrichten, auch für Bareinzahlungen.

    Die lehnen einfach ab, trotz des Gesetzes.

    Liebe Grüße

    S.A.P.

  14. michaela sagt:

    hallo
    und zwar habe ich ein konto bei der volksbank.seit gut einem jahr ist dort leider eine pfändung drauf,welche ich nun durch einen vergleich zulöschen versuch.mein problem ist nun dass ich es zwar immer geschafft hab andere leute für meine überweisungen zufinden, aber dadurch gibt es nur probleme.jetzt steh ich ohne strom mit 5 kleinen kindern da, da die überweisung zwar rechtzeitig gemacht wurde, aber halt bis heut nicht verbucht wurde.kann ich mein gepfändetes konto in ein p-konto umwandeln, damit dies nicht nochmal passiert.vielen dank.oder kann ich moren bei der sparkasse ein weiters konto eröffnen, welches ich dann als p-konto umschreiben kann.

  15. Serkan sagt:

    Hallo Zusammen,

    Ich habe seit Tagen bzw. Wochen versucht ein Konto auf Guthaben Basis Dieses Konto für Jedermann zu bekommen.

    Meine Ergebnisse sind Verblüffend:

    Die Sparkasse sagt nein Begründung Schufa Einträge
    Die Volks & Reifeisenbanken dasselbe
    Die Sparda Bank dasselbe
    Die Hypovereinsbank dasselbe

    Diverse online direkt Bank ja aber nur mit eingeschränkter Funktion das heizt ich kann nichts machen mit dem Konto und wenn ich P Konto will da kommen gebühren von bis zu 20,-€

    Das überaschende die Landes Bank Baden-Württemberg eröffnet es online antrag ausfüllen abschicken oder zur Filiale gehen wird eröffnet man bekommt eine Bank- Service Karte und auch ein P Konto ist möglich und auch eine Kreditkarte auch Prepaid Basis

    Link der deutschen Bank für das guthaben Konto es heizt BW extend-Girokonto
    https://www.extendshop.de/index/extend-Konto-eroeffnen.html#3

    Die Deutsche Bank macht das Selbe ohne die Kreditkarte da bekommt man auch eine Bank- Service Karte aber da man ja nur bei der Cash Group abheben kann haben sie auch eine Lösung parat wo es die Automaten der Cash Group nicht gibt kann man über die sogenannte Sparkarte der Bank Geld abheben dies ist aber auch mit gebühren verbunden.
    Hier bekommt man auch einen P Konto für nicht zu hohe gebühren

    Link der deutschen Bank für das guthaben Konto es heizt AktivKonto

    https://secure.deutsche-bank.de/opra/pbc/internet/process/internet_aktivkonto/start.do

    Hier einige infos die einen helfen können wenn sich die Banken quer stellen?

    Verbraucherschutz – Schlichtungsstellen
    Außergerichtliche Streitschlichtungssysteme im Bereich der Finanzwirtschaft

    Ombudsleute der privaten Banken
    Bundesverband deutscher Banken
    Postfach 04 03 07
    10062 Berlin
    http://www.bankenombudsmann.de

    Ombudsmann der Öffentlichen Banken
    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
    Postfach 11 02 72
    10832 Berlin
    http://www.voeb.de

    Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
    Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
    Postfach 30 92 63
    10760 Berlin
    http://www.bvr.de

    Ombudsleute der Privaten Bausparkassen
    Verband der Privaten Bausparkassen
    Postfach 30 30 79
    10730 Berlin
    http://www.bausparkassen.de

    Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
    Deutsche Bundesbank
    Postfach 11 12 32
    60047 Frankfurt am Main
    http://www.bundesbank.de

    SCHUFA Ombudsmann
    Postfach 5280
    65042 Wiesbaden
    http://www.schufa-verbraucherbeirat.de

    Versicherungsombudsmann
    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32
    10006 Berlin
    http://www.versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
    Verband der Privaten Krankenversicherer
    Postfach 06 02 22
    10052 Berlin
    http://www.pkv-ombudsmann.de

    Ombudstelle geschlossene Fonds
    Postfach 64 02 22
    10048 Berlin
    http://www.ombudsstelle-gfonds.de/

    Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen
    Postfach 74 48
    48040 Münster
    http://www.lbs.de

    Deutscher Sparkassen- und Giroverband
    Charlottenstraße 47
    10117 Berlin
    http://www.dsgv.de

    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband verfügt mit Ausnahme der Landesbausparkassen über keine zentrale Schlichtungsstelle; zuständig sind die Schlichtungsstellen der Regionalverbände.

    Bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat helfen:

    FIN-NET (Netzwerk für außergerichtliche Beschwerden im Finanzdienstleistungssektor)
    Auf europäischer Ebene trägt der Ombudsmann der privaten Banken das von der Europäischen Kommission am 1. Februar 2001 initiierte FIN-NET (Consumer Complaints Network for Financial Services) mit, welches mittlerweile über 40 anerkannte Schlichtungseinrichtungen im Finanzdienstleistungsbereich in der EU untereinander vernetzt. mehr …
    http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/ finnet/index_de.htm

    ECC-NET (Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren)
    http://www.ecc-net.info

    Ansprechpartner in Deutschland:
    Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
    Euro-Info-Verbraucher e. V.
    Rehfusplatz 11
    D-77694 Kehl
    http://www.euroinfo-kehl.com

    Europäische Verbraucherberatungsstellen
    Die Liste aller Beratungsstellen kann abgerufen werden unter
    http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/ euroguichets/euroguichets_en.pdf

    • Yannik sagt:

      Ganz leicht.
      Also mein Bruder ist zum Rechtsanwalt gegangen. Gutschein gibt es beim Arbeitsamt ! Hat sein Fall geschildert, das er kein Konto bekommt. Banken sind dazu VERPFLICHTET einen anzunehmen. Klar versuchen Sie einen abzuwimmeln, aber die Fakten sind , Sie müssen !!
      Anwalt hat auf jeden Fall sofort ein schreiben aufgelegt. Da stand alles geau formuliert. Am nächsten tag ist er hin gegangen und so schnell wie sie ihn davor abgewimmelt haben, haben Sie ihm ein Guthabenkonto gegeben. Nach 1 Woche hat er es zum P-Konto umwandeln lassen, da die Bank keinerlei Gründe mehr hat ihnen zu Kündigen oder erst recht nicht ein Konto zu eröffnen.

      Hoffe es hilft euch weiter.

  16. karl krummel sagt:

    hallo,

    ich habe seit 2 jahren ein konto bei cortal consors, da ich sonst kein konto bekommen habe. jetzt rät mir sogar der gerichtsvolzieher, ein p-konto zu eröffnen, da weitere pfändungen anstehen.
    soweit ich weiß, geht das bei cortal-consors nicht. was kann ich machen?

    • Martin sagt:

      Wenn Sie als Einzelperson ein Girokonto führen, dann haben Sie nach §850k (7) Zivilprozessordnung ein Recht darauf, dieses von Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen. „Geht nicht“ gibt’s da nicht. Wenn eine Bank meint, das nicht zu können, dann darf sie halt überhaupt keine Girokonten anbieten.

  17. Manfred sagt:

    Hallo,
    Ich ziehe mit meiner Frau von Estland nach Deutschland und will in Deutschland ein P- Konto bei der Sparkasse eröffnen.Ich habe in Estland 5 Jahre gewohnt.Bekomme ich bei der Sparkasse ein solches Konto oder nicht?

  18. coco isabelle sagt:

    hallo,

    bei mir steht aller wahrscheinlichkeit nach auch eine kontopfändung ins haus durch einen verlorenen rechtsstreit mit einer bank und die wollen mir jetzt ans geld.momentan habe ich mein girokonto bei der santander consumer bank,welche auch jeden monat eine feste kreditrate gleich per lastschrift von meinem konto abbucht!da ich aber eine privatinsolvenz anstrebe wird auch die santander bank früher oder später zu einem meiner gläubiger.kann ich auch gleich direkt ein p-konto eröffnen,um gleich ärger mit der santander bank zu umgehen und wenn ja,welche bank würde sich da am besten anbieten?

    Liebe grüße coco

  19. Moni sagt:

    Hallo,

    Ich habe auch ein P-Konto bei der Postbank. Dann musste ich Insolvenz anmelden und das Konto wurde nicht gesperrt aber bei mir wurde dann vermerkt Pfändung 100.000.000€. Ich da nach gehakt und zur antwort bekam ich das es normal ist bei Insolvenz. Damit die es wissen und das Konto hat ein Buchungsstop. Bedutet also man kann zwar das Konto normal weiter nutze nur ein gewisser Betrag muss drauf bleiben. Also das P-Konto tritt in Kraft.
    Darauf sagte ich das aber schon gepfändet wird durch den Lohn,Wenn unser Treuhänder das bestätigt bzw. frei gibt dann können wir wider über alles verfügen,bloss der Th darf das nicht frei geben,da das Konto ja nicht komplett gesperrt ist und somit nicht zur Insolvenzmasse gehört. Also eine Lücke im Gesetz des P-Kontos aber damit kann man Leben.

    Mein Schwager aber wollte ein P-Konto einrichten bei der Sparkasse.Hatte aber ein Dispo ausgeschöpft. Nun wollte er den Dispo inm ein Kleinkredit umwandeln und dann sein Girokonto in einP-Konto umwandeln. da sagte man ihm das sie den Dispo in ein Kredit umwandeln können,Durch den Kredit kann er aber KEIn P-Konto mehr einrichen. Man darf keine Kredite haben beim P-Konto. Wie kann denn so etwas sein? Das habe ich noch nie gehört. Als wir ein P-Konto eingerichtet haben,hatten wir auch Kredite allerdings nicht bei der Bank wo das P-Konto ist.Liegt es evtl.daran? ich dachte immer das jedem ein P-Konto zu steht.Kann man dagegn angehen/sich beschweren?

    Gruss aus Münster

    • Bankberaterin sagt:

      Ein P-Konto darf nur im Guthaben geführt werden. Mit einen in Anspruch genommenen Dispo wäre es also nicht möglich, da das Konto sofort in die Kündigung wegen Überziehung und somit Abwicklung kommen würde.
      Eine Bank ist doch nicht blöd. Da sagt jemand: „ich bin zahlungsunfähig“… die bank würde dir dann auch keinen Kredit geben. Das Geld sehen die nie wieder, da ja ein Pfändungsschutz bestehen würde auf dem Giro und die bank auch die letzten im Pfändungsrang wären neben den anderen Gläubigern.
      Solche Kunden will die Bank schnell loswerden und wird sich davor hüten, den roten Teppich mit einer P-Konto-Umwandlung auszurollen. Ich kann das auch absolut nachvollziehen. Arbeite schließlich als Berater in einer Bank

      Und mal unabhängig davon, dass man aus Fehlern lernen sollte und mal aufhört auf Geld anderer zu leben und keine Kredite aufnimmt, wenn man eh überschuldet ist…

      Ehrlich, selbst schuld, wenn man Pfändungen bekommt und auf Mahnungen für Pfändungsbeschluss nie reagiert. Mit Gläubigern lässt sich vorher immer eine Ratenzahlung vereinbaren!!!!
      Man sollte nur soviel ausgeben, wie man auch von allein tragen kann.

  20. Petra sagt:

    hallo,
    habe ein konto bei der norisbank,konto ist gesperrt wegen einer pfändung,will jetzt aber ein p-konto bei der sparkasse,kann die sparkasse das geld von der norisbank aufs p-konto holen???
    habe montag termin bei der sparkasse,wollte mich aber vorher hier erkundigen,damit mir nicht irgendein blödsinn von der bank erzählt wird,steh momentan ohne jeglichen cent da

    wäre nett,wenn ihr mir schnell bescheid geben könnte
    vielen dank im voraus

  21. Der Besser Wisser sagt:

    Hallo Ihr Lieben!!!

    Ich möcht euch mal etwas über die banken sagen einig dieser banken haben nähmlich eine neue masche die gesetzeswiedrig ist.

    Und zwar habe bin ich seit 20024 kunde bei der sparkasse ein konto für jederman. dan 2010 habe ich es in ein p-konto umgewandelt alles lief weiter wie bisher. so nun habe ich 2012 ein konto pfändung bekommen. jetzt wir mir immer wenn ein zahlung auf dem konto eingeht das geld erst einen werktag b.z.w. bankarbeitstag (Mo-Fr) lt. wertstellung freigegeben. das haeißt das wenn das gel auf einen freitag kommt man erst montag rankommt oder wenn es vor einem o. mehreen feiertag kommt man dann die feirertage ohne geld da sitzt. d habe nun auch einen anwalt eingeschaltet der sich der sache angenommen hat. wir haben versucht uns mit der bank zu einigen leider ohne erfolg. nun habe ich glage eingereicht den die bank verstößt damit gegen 2 § ein gegen §850k zpo und §675t Abs. 1 BGB. die sparkasse hat auch pormmt reagiert hat mir nun das konto geküngigt jetzt werden wir feststellen müssen ob die kündigung gerechtfertigt ist denn diese beruht ja nun azf die klage. ich finde es eine frechheit von der bank wenn ich meine rechtlichen wahrnehme und die bank sich nicht gesetzteskonform verhält mich dann auch noch kündigt. mal sehen wie es weiter geht halte euch auf den laufenden.

    • banke sagt:

      Hallo,
      dies liegt an dem von der Bank genutzten Computerprogramm. Die Bank muss schließlich prüfen, ob Sie im Rahmen des Freibetrages verfügen. Entgegen landläufiger Meinung geht dass nicht automatisch. Manuellen Aufwand darf die Bank nicht in Rechnung stellen, da das p-Konto ja nicht mehr kosten darf als ein normales Girokonto.

      Ich habe kein p-konto, muss mit meinen Gebühren aber diese Klientel mitfinanzieren.

      Vielen Dank

      • Christoph Beyer sagt:

        Also das ist ja wohl Quatsch. Die Mehrkosten fallen nur an für das Checken der Geldeingänge und anschliessende Freischalten.Ich habe mein Konto bei der Sparkasse und hatte immer 8 Euro Grundgebühren, mit dem alle Überweisungskosten, Kosten für Kontoauszüge und Barauszahlungen abgegolten waren. Seit dem ich ein P-Konto habe, bezahle ich nachweislich 8 Euro Grundgebühr plus JEDEN Kontoauszug, JEDE Überweisung und JJEDES Geldabheben EXTRA.Im Schnitt sind das zu den 8 Euro Grundgebühren nochmal 4- 10 Euro. Nehmen wir mal 15 Euro an, dann sind das 180 Euro im Jahr. Bei 16%Sollzinsen auf nen Dispokredit verdienen die nur mit den Zusatzgebühren soviel wie für einen 1150 Euro Überziehungskredit. Also brauchst DU nix mitzutragen, P-Kontoinhaber bezahlen ihre Diskriminierung alle schön selber.

  22. Intern sagt:

    Hallo,

    als Mitarbeiter einer Bank mal einige Worte von mir.

    ->Die Umstellung in ein P.Konto muss binnen 3 Tagen erfolgen ab Antrag
    -> Wie der Vorredner korrekt feststellte, obliegt die Freigabe einer computergestützen Methode. Kann sich jemand vorstellen,wieviele hunderte/ tausende Beträge täglich geprüft werden müssen. Da würde man 100 Mitarbeiter nur dafür beschäftigen.
    -> Nichts gegen Pfändungskunden, jeden Kann es treffen. Aber die Bank verdient nichts daran, hat nur Ärger und die Kunden sind die, die oft am lautesten schreien. Sicherlich finden die Gläubiger es auch toll, das Sie keinen Cent erhalten.
    -> eine Jedermannkonto muss bei der Sparkasse eröffnet werden können. Einfach mal mit der Bafin drohen oder dem Ombudsmann.

    es tut mir persönlich Leid, dass es Probleme gibt und es nicht immer so klappt wie man es sich vorstellt, aber das alle Banken abzocker sind ist nicht korrekt. Ferner darf eine Bank den Vetrag mit einem Kunden jederzeit kündigen und das ohne Begründung. Dies ist in den AGBs immer geregelt: Schließlich darf jeder Kunde auch ohne Begründung per Sofort kündigen. Die Banken haben da gewisse Fristen an die Sie sich halten müssen.

    Anstatt zu Jammern, sollte man sich mal an die eigene Nase fassen. Damit meine ich nicht diejenigen die aufgrund von Umständen in so eine Situation geraten sind, bitte nicht falsch verstehen

    • Leserin sagt:

      @Intern

      Zunächst: für einen Bankmitarbeiter haben Sie eine erstaunlich schlechte Rechtschreibung – und so (wenig) „qualifiziert“ wirkt dann auch Ihr Kommentar.

      Natürlich können Sie als Bank sofort kündigen, wobei Sie inzwischen als gesellschaftlich „systemrelevant“ eingestuft und vielleicht auch von eben solchen Kunden mit „gerettet“ worden sind, die Sie jetzt abfällig als „Pfändungskunden“ bezeichnen und sich ihrer nur allzu leicht entledigen können bzw. leider wollen.

      Diese „Wahlfreiheit“ hatten die Kunden mit ihren steuerfinanzierten „Rettungen“ der Banken nicht, wobei dem Wort „Pfändungskunden“ dann auch das Wort „Pleitebanken“ gegenüberzustellen ist. Mit dem Unterschied, daß der Staat zu den Banken keine Vollstreckungsbeamten, sondern „Hilfspakete“ schickt.

      In Bezug auf den Finanzmarkt ist ständig von „Vertrauen“ die Rede, das Sie als Finanzinstitute ganz selbstverständlich von der Gesellschaft erwarten. Doch in einer Situation, wo Menschen als Individuen auch umgekehrt am meisten eines solchen Vertrauens ihrer Bank bedürfen würden, werden sie gnadenlos fallengelassen und bereits aufgrund bloßer Schufaeinträge, die gar nichts mit einem eventuellen Fehlverhalten der Bank gegenüber zu tun haben, gekündigt.

      Das nenne ich nicht nur amoralisch, sondern auch kurzsichtig, denn die immer größer werdende Zahl an zeitweise verschuldeten Menschen wird in einer verbesserten Lebenssituation zu DIESEN Banken bestimmt kein Vertrauen mehr fassen und ihr Geld lieber woanders anlegen.

      Vielleicht kommt ja dann umgekehrt der Tag, wo die „Pleitebanken“ von den Kunden fallengelassen werden, weil sie ihre „systemrelevante“ Aufgabe schlicht nicht erfüllen und sich selber überflüssig machen.

      • Skeptor sagt:

        Bravo, Leserin!

        Endlich bringt es mal jemand auf den Punkt. Seit der Bankenkrise und der darauf folgenden Rettungsaktionen sollten etliche Geldinstitute den Ball mal schön flach halten. Aber die Ignoranz und die Hochnäsigkeit scheinen an ihnen zu haften, wie Pech und Schwefel am Leibhaftigen.

        Und geradezu erbärmlich finde ich die Kriecherei unserer Gesetzgeber gegenüber diesen „ehrbaren Geldhändern“.

        • Nummer2 sagt:

          Ein Blick auf die Rechtslage:

          Rechtsanspruch auf P-Konto existiert

          Rechtsanspruch auf Eröffnung eines Guthabenkontos besteht nicht

          (eine gesetzliche Regelung haben die Banklobbyisten mit einer Selbstverfplichtungserklärung verhindert – diese hat aber keine bindende Wirkung und interessiert die Banken einen Sch…dreck)

          Und jetzt der Clou. Selbst wenn man ein Guthabenkonto bekommt, dieses in ein P-Konto umgewandelt wird kann die Bank jederzeit die „Geschäftsverbindung“ sprich Konto ohne Begründung kündigen. Steht in ihren AGB.

          Es gibt zwar ein AGB-Gesetz, dass Konsumenten gegen Willkür und einseitige Benachteiligung schützen soll aber dieses kommt gegen Banken und Versicherungen nur selten zur Anwendung.

          Fazit:
          Kunden retten die Pleitebanken
          Banken fi…. die Pleitekunden

          Ein Geschädigter der Comdirect

  23. André sagt:

    Hallo,

    ich habe seit 2006 mein Konto bei einer Sparkasse in NRW nun bin ich 2009 numgezogen zwecks arbeit und habe 2011 mein Konto in ein P-Kontoumgewandelt zwecks Pfändung nun macht mir die Bank Probleme und möchte mich unbedingt los haben ist es nun wie die Bank es tut Rechtns mit wegen dem weit entfernten Wohnorts zu kündigen?

    habe heute einen Brief bekommen mit Frist mir bis zum 30.11 eine neue Bank zu suchen sonst würden sie sich gezwungen fühlen mich zu kündigen weil mein Wohnort nicht mehr in ihrem Geschäftsgebiet liegen würde…..

    Kann ich dagegen etwas tun?

    MfG

    André