Nein: Weihnachtsgeld darf nicht gepfändet werden, sofern es nicht mehr als 500 Euro beträgt oder ein halbes Monatseinkommen übersteigt. Überschreitet das Weihnachtsgeld eine dieser Grenzen, bleibt der Betrag unterhalb der Grenze unpfändbar.
Festgelegt ist dies in der Zivilprozessordnung § 850a. Aber nicht nur das Weihnachtsgeld wird mit diesem Paragraphen geschützt.
Was für das Weihnachtsgeld gilt, ist auch für Urlaubsgeld gültig – es ist unpfändbar – solange es sich im Rahmen des Üblichen bewegt. Ebenso werden Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen nicht gepfändet. Erziehungsgeld, Studienbeihilfen und einige Sonderzahlungen von Arbeitgebern, zum Beispiel im Todesfall, sind auch geschützt.
Geburts- oder Heiratsbeihilfen sind nur dann von Pfändung bedroht, wenn die Schulden durch die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes entstanden. Haben die Schulden andere Ursachen, erhalten Gläubiger keinen Zugriff auf diese Gelder.
Der Verdienst aus Überstunden ist nur zur Hälfte pfändbar. Von dieser Regelung profitieren der Schuldner, sein Arbeitgeber und auch der Gläubiger.
Müsste der Schuldner seinen kompletten Zuverdienst abtreten, hätte er kaum Motivation, Überstunden zu machen. Das wäre schädlich für den Betrieb, wenn er bei vielen Aufträgen auf die Flexibilität seiner Arbeitnehmer angewiesen ist. Schlecht für den Gläubiger wäre es außerdem, denn würde der Schuldner keine Überstunden machen, weil es sich für ihn nicht lohnt, bekäme der Gläubiger gar kein zusätzliches Geld. 100 % von nichts sind weniger als die Hälfte von etwas.
Deshalb gilt selbst in einer wirtschaftlichen Notsituation: Leistung muss sich lohnen, nur ein Teil darf gepfändet werden.
Der Paragraf zum Nachlesen: ZPO § 850a
Bildmaterial: Sigismund von Dobschütz (Wikimedia)
Hallo. Handelt es sich bei dem Betrag von 500 Euro um einen Brutto- oder Nettobetrag? Und gelten die selben 500 Euro auch für das Urlaubsgeld? Als 14. Gehalt bekomme ich in Zukunft einen Bonus – fällt dieser dann auch unter die Regel?
Vielen Dank für die Antworten
Hallo Herr Müller.
§ 850a der Zivilprozessordnung sieht ebenfalls die Unpfändbarkeit von Urlaubsgeld vor, soweit solche Bezüge „den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen“. Eine explizite Grenze von zum Beispiel 500 EUR ist hier nicht angegeben. Das ist vielleicht nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass man eine festgesetzte Grenze fast immer unterschreiten könnte, indem man seinen Urlaub auf mehrere Monate aufsplittet.
Die Grenze von 500 EUR ist als Netto-Betrag zu verstehen. Bekommt jemand netto mehr als 500 EUR Weihnachtsgeld, darf er also von diesem Geld 500 EUR tatsächlich behalten.
Über eine eventuelle Unpfändbarkeit von Boni ist uns nichts bekannt. Auch dies ist sicherlich verständlich, wenn man sich vor Augen führt, dass ansonsten die Pfändungsgrenzen ausgehebelt werden könnten, indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lohnsenkung und gleichzeitige Bonus-Erhöhung vereinbarten.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.
Hallo!
Wie ist das denn bei einer Lohnpfändung? Ich habe mein Konto in ein P-Konto umgewandelt und habe eine Konto- und eine Lohnpfändung. Bei der Lohnpfändung wird mir natürlich der Lohn und auch 50% meiner Überstunden gepfändet. Wenn dieses Geld dann auf mein Konto kommt und zusätzlich noch Urlaubsgeld diesen Monat, übersteigt es trotzdem den Betrag von 985,15 €. Wird dann der überschüssige Betrag dann trotzdem noch von dem Gläubiger der Kontopfändung abgezogen? Darf er das? Oder bleibt mir dann mein Urlaubsgeld und die 50% der Überstunden?
MfG Björn
Ich möchte mal einmal Wissen?
Ich hab seid einigentagen ein P- Konto..
De grund ist weil mein Arbeitgeber zurzeit seit Ca. 3 Monaten keine Lohn fortzahlung. Einantrag bei der Arge wurde gestellt.
Gleichzeit, Haben die anderen 3 Gläubiger seit 4 Montaten keine Ratenzahlungen erhalten. und die Pfändungen sind wieder aufgestanden. Konto Dicht. auf meinen Sparbuch, Wo von wir die Letzten 3 monate gelebt haben ist auch bald aufgebraucht.
Meine Frage was Passiert mit dem Sparbuch
wo guthaben Drauf ist. Nach der umwandlung in einen P-Konto.???
Habe mal eine Frage habe eine Rentenzahlung erhalten für die zeit von 01.03- 31-12.2012
weil es solange gedauert hat die Bearbeitung darf die Bank mir wegen Überschreitung weil ich ja diesen Monat Rente + die Nachzahlung erhalten habe das pfänden?
Ich an euch eine Frage.Ich hab ein P konto, bekomme monatlich aber leistungsverguetete Beträge überwiesen.derGesamtbetrag übersteigt aber 1073.00
Meine Motivation ist hin, weil mein zus. Geld nicht ausgezahlt wird.kann jemand helfen?