Arbeitsgruppe P-Konto

Eine Kontopfändung stellt für die Betroffenen vor eine erhebliche Härte da. Denken Sie nur mal daran: Lastschriften werden nicht eingelöst (z.B. Telefonrechnung), ein Dauerauftrag wird nicht ausgeführt (z.B. Miete) oder mein Einkommen kann nicht auf das Konto eingehen.

Gesetzlicher Anspruch bisher

Menschen kann man nicht alles wegpfänden, da sie sonst nicht mehr leben könnten (damit wäre die Schuld verloren). Jedermann hat einen gesetzlichen Pfändungfreibetrag von derzeit 985,15 Euro pro Monat.

Keine Verrechnung mit dem Kontoguthaben bisher

Bekam die Bank einen Antrag auf Kontopfändung wurde bisher das Konto komplett dicht gemacht, oft dauerte es Wochen, bis es wieder offen war bzw. wurde sogar von der Bank gekündigt.

Damit künftig der Rechtsanspruch auf den Pfändungsfreibetrag für Guthaben auf dem Girokonto gilt, beschlossen der Bundestag und der Bundesrat die Einführung eines speziellen Kontos, welches den Grundbetrag und ggf. weitere Pfändungsfreibeträge berücksichtigt.

Warum ein P-Konto?

Ziel ist das Ausräumen der Ungerechtigkeit bei Kontopfändungen und das sichere Teilnehmen der Menschen am bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Unsere Arbeitsgruppe wird über die Einführung und die Entwicklungen beim P-Konto beobachten und darüber berichten. Unterstützung ist willkommen (z.B. Meldungen über Erfahrungen, eigene Artikel).

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