Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner setzt sich für ein P-Konto ohne Sondergebühren ein.
Für die Reform des Kontopfändungsschutzes hatte man sich viel Zeit genommen. Im vergangenen Jahr wurde dann die Einführung des P-Kontos mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen. Aus gutem Grund:
Ohne Girokonto lässt sich der Alltag kaum organisieren. Das neue P-Konto schützt den Kontoinhaber davor, wegen einer Kontopfändung vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden und sich so noch tiefer zu verschulden.
Ilse Aigner, Bundesministerin
Nun gibt es das P-Konto noch keine zwei Wochen, und schon zeigen sich erste Schwächen im Gesetz. Anscheinend hatten viele Politiker nicht erwartet, dass Banken für bei Umwandlung eines Girokontos in das neue Pfändungsschutzkonto teils kräftige Zusatzgebühren erheben.
Durch diese Gebühren droht, was ein Recht jedes Bürgers ist und zum Bürokratieabbau beitragen sollte, zu einem Fehlschlag zu werden. Wie kann das verhindert werden?
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner appelliert an Banken, ein P-Konto kostenlos einzuräumen oder zumindest „keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr“ zu verlangen. Dass bereits eine unverbindliche Aufforderung an Kreditinstitute Wirkung zeigen wird, muss leider bezweifelt werden.
Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag wollen wir erreichen, dass hier eine klare Rechtslage geschaffen wird. Wir würden begrüßen, wenn auch Regierung und Parlament eine Initiative starten, um den erkannten Mangel des Gesetzes nachzubessern.
Einen dritten Weg eröffnen die Gerichte: Bislang durften keine Entgelte bei Kontopfändungen erhoben werden – und dazu zählte auch die Bearbeitung der pfändungsfreien Beträge.
Da das P-Konto nach einer Übergangsphase nicht nur Alternative sondern Ersatz des alten Kontopfändungsschutzes wird, sollten in der Tradition der Rechtssprechung auch weiterhin keine Gebühren anfallen. Ein erneutes Gerichtsurteil könnte diese Klarheit bringen. Allerdings: Der Klageweg ist lang.
Bildmaterial: Ilse Aigner/Wikipedia (CC-BY-2.0-DE)
Ihr *Forderung* scheint wirklich nicht viel zu bringen – welche Überraschung ^^
habe gerade mal die Preis/Leistungsverzeichnisse verschiedener 0-Euro-Konten Anbieter durchgewühlt …
Konto – Gebühren – Bedingungen – Kosten fürs P-Konto
DKB Cash – 0 Euro – keine Bedingungen – 5,00 Euro fürs P-Konto
1822 direkt – 0 Euro – 1 monatl. Geldeingang – keine Angaben zum P-Konto gefunden
Comdirekt – 0 Euro – keine Bedingungen – 10,90 Euro fürs P-Konto
netbank – 0 Euro – keine Bedingungen – 20,00 Euro fürs P-Konto
Ing Diba – 0 Euro – keine Bedingungen – 0 Euro fürs P-Konto (???)Aber sämtliche Karten werden gesperrt.
Norisbank – 0 Euro – keine Bedingungen – 5 Euro fürs P-Konto. Wer allerdings jetzt schon eine Pfändung draufhat, und bis 31.08.2010 in ein P-Konto umwandelt, für den bleibt es auch weiterhin kostenlos
Bei der Ing Diba dann auch eine ganz gute allgemeine Zusammenfassung über das P-Konto, was verschiedene Beträge angeht, wie das alles berechnet wird, Sozialleistungen gehandhabt werden usw ..
http://www.ing-diba.de/imperia/md/content/www/kundenservice/agbs/pkonto_bedingungen.pdf
Also ich bin bei der Volksbank Bernburg,da wurde mir das Online Banking gestrichen,den Terminel zum Überweisen kann ich auch nicht mehr benutzen.
Die Grundgebühr ist monatlich auf 25,00€
von monatl.6,00 € vorher gestiegen.
Jede Überweisung kostet extra und ist nur noch am Schalter möglich .
Kosten vierteljährlich ca 100,00 € Plötzlich durch das P-Konto ein Nichts .
Ich bin entsetzt !!
Wohin sinken wir noch ?????
Da bin ich hier ja genau richtig. Bin bei der Ulmer Volksbank, die für ein P-Konto ebenfalls 25,00 € verlangen. Nun versuche ich Einspruch zu erheben. Mal sehen – ich werde über den Obbudsmann der Bank und Verbraucherzentrale gehen, wenns sein muss. Die Gebühren betragen einen anteil von 7% meines mir zur Verfügung stehenden Etats – unverschämt.
Jetz noch mal zum P-konto,ich war bei einer anderen Bank,die nur 5,-€
für ein P-konto nimmt.
Wechsel nicht möglich und nur weil ich mal Bürge gemacht habe und nun einen negativ- Eintrag habe !
Mal sehen, was die liebe Frau Eigner so richten kann , Ich bin gespannt !
Ich habe bei der Sparkasse ein P-Konto.
Allerdings habe ich nachgefragt bei der Sparkasse wie das läuft,wenn vom Vormonat
Geld auf dem Konto übrig bleibt ob es für den nächsten Monat genutzt werden kann.Ja,das kann man nutzen nur wird es vom Freibetrag (985 Euro) gleich mit eingerechnet somit habe ich für diesen Monat gerade mal 585 Euro für den gesamten Monat für Miete,Strom,Gas Wasser
usw.übrig.Das habe ich nun davon das im Vormonat 400 Euro übriggeblieben sind.
liebe leute
ich hab auch ein p-konto seit einem jahr ber der sparkasse. der freibetrag beträgt jetzt 1028 euro.
ich zahle monatlich 10 euro + überweisungsgebühren(onlinebanking). da ich seit ca 2 wochen eine pfänung drauf hab, darf man erst am folgetag über das geld verfügen, da es manuelle freigeschaltet werden muss. als ich am tag der wertstellung onlinebanking tilgte, hatte man mir für jede überweisung(4x) 7,50 € gebühren abgezogen. in den informationen dieses kontos steht aber geschrieben, ich zitiere:“über den grundbetrag kann der kontoinhaber auch nach zustellung von pfändung ohne weiteres verfügen.
auf die art der einkünfte und auf den zeitpunktdes zahlungseingangs kommt es nicht an.“zitat ende.
wie kann es also angehen,dass man am tag des eingangs nicht drüber verfügen kann,obwohl es im vertrag steht.
zahlungseingang 29.09. wertstellung 29.09. das möchte ich bitte mal erklärt haben.
ich hab auch nicht still gehalten,bin zur sparkasse klärte es, bekamm die 30 euro wieder erstattet.
aber wieso werden solche informationen nicht im vertrag festgehalten???