P-Konten im Vergleich

Welche Konditionen gelten fürs P-Konto bei welcher Bank?

das Balkendiagramm illustriert: hier werden P-Konten verglichen

Das Resultat ist ernüchternd. Die meisten Banken verlangen höhere Gebühren für das Pfändungsschutzkonto als bei anderen Kontomodellen. Dazu gibt es wesentliche Abstriche bei den Leistungen – selbst bei Kunden, die von keiner Pfändung betroffen sind.

Das komplette Ergebnis unserer Anfragen finden Sie anschaulich aufbereitet auf unserer Seite: P-Konten verschiedener Banken im Vergleich.

6 Antworten auf “P-Konten im Vergleich”

  1. anke meier sagt:

    bei welcher bank kann ich ein p-konto einrichten,hier imraum bremen?

  2. Schneider sagt:

    Hallo ,

    Bei der Hamburger Sparkasse wird einem die EcKarte komplett gesperrt und es kann nur noch in den Hamburger Filialen Geld abgehoben werden. Ich bin beruflich viel im Ausland, eine Abschaltung der EC Karte würde zum Arbeitsplatzverlust aufgrund mangelnder Flexibilität führen.
    Wieder einmal wird der arbeitende „noch“ Bürger bei neuen gesetzlichen Lösungen fürs „Prekariat“ im Stich gelassen.

    vielen Dank für die Bereitstellung und Pflege dieser informativen Webseite.
    Die Kommentare sind leider extrem unübersichtlich. Vielleicht sollten Sie gewisse Dialoge in ein Forum auslagern.

  3. P-Mann sagt:

    Die VR-Bank eG Alzenau verlangt 15,–€ Gebühren zuzüglich Buchungsgebühren….

    Das ist einfach Wucher!!!!

    Ein normales Girokonto mit Onlinebanking Kostet 3,30€ im Monat

    Hier ist der Gesetzgeber gefragt

  4. Jana sagt:

    In Bremen kostet das P-Konto im Grunde nichts. ABER: jede Transaktion auf dem Konto (Überweisung, Barabhebung, Daueraftrag, SMS-TAN usw.) wird einzeln berechnet. Mein Mann kommt zwangsläufig jeden Monat auf ca. 13€ Gebühren.
    Aber ich seh das noch halb so wild. Wenn ich überlege, das wir über mehr Geld verfügen können, als noch vor dem P-Konto und der damit verbundenen Pfändung, plane ich die 13€ monatlich einfach mit ein und seh es als Strafe dafür, das es überhaupt soweit kommen musste.
    Was mich allerdings mehr ärgert ist die Tatsache, das mein Mann keine andere Möglichkeit mehr hat, über seinen pfändfreien Betrag zu verfügen, als mit Barschecks. Angeblich, denn jeder Berater in der Filiale sagt was anderes. Bei dem einen ist immerhin eine Servicekarte möglich, bei dem anderen gar eine EC-Karte und beim nächsten eben nur die Barschecks. Was ist da genau richtig?

  5. Edmond sagt:

    Seit ich mein Comdirect-Konto umgewandelt hatte werde ich grundlos gemolken, noch dazu werden mir wesentliche Bank-Leistungen versagt, vor allem die EC-Karte wurde eingezogen. An Bargeld komme ich nur noch indem ich an Familie oder Freunde überweise. Ohne irgendeine Leistung zu erbringen verlangt die Bank rund ein drittel des Betrages den ich an Raten an den Gläubiger abzahle – mit denen ist z.Z. eigentlich alles geklärt.

    Ich möchte mich endlich nach einer anderen Bank umsehen, die Kunden in einer potentiellen Notlage nicht wie irgend etwas ekliges behandelt und gleichzeitig noch – wie sagte es mal eine Sozialarbeiterin? „Fassen sie mal einem nackten Mann in die Tasche“.

    Ohne diese Gebühr könnte ich meine Schulden ev. rund ein Jahr schneller loswerden, oder bis dahin wenigstens am Sams-/Sonntag frische Brötchen essen statt altes Brot (metaphorisch).

    Vielen Dank für diese Seite und diese Informationen. Ich war viel zu lange eine Milchkuh für die falsche Partei.
    Und selbst wer kein P-Konto (und wenns nur nach dem Prinzip „Besser man hat als man hätte“ ist) benötigt, empfehle ich die Finger von der Comdirect zu lassen.

    Eine Bank die so mit schwachen Kunden umgeht, verdient auch keine starken.

  6. Jörg sagt:

    Ich habe jetzt seit vorigem Jahr ein P-Konto bei der Volksbank. Als ich mein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandelte wurde mir mitgeteilt das dieses bei meinem Konto Modell nicht ginge sondern das ich das teuere nehmen müsste dann. Vorher hatte ich 2,15 € Grundgebühr bezahlt plus Buchungskosten und kam auf etwa 14,55€ Gebühr im Quartal. Durch das neue Modell wäre ich auf 18,45 gekommen ohne Buchungskosten. Wäre ja noch in Ordnung. Nur jetzt habe ich wieder mein altes Modell als P-Konto und eine Grundgebühr von 10,00€ monatlich. Die Buchungsgebühren sind seit Januar gestiegen was bedeutet das ich im Quartal jetzt zwischen 39,00€ und 42,00€ bezahle.Dieses als ALG II Empfänger.
    Das die Grundgebühr von vorher 2,15€ auf 2,50€ jetzt angehoben wurde kann ich ja noch verstehen aber auf 10,00€ nur weil ich ein P-Konto habe finde ich krass.

    Gibt es da nicht Urteile was ein P-Konto kosten darf oder haben Banken einen Freibrief ?

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