DKB und Targobank: noch keine Online-Infos zum P-Konto

Hochhaus mit Targobank-Logo

Targobank in Duisburg

Targobank und DKB (Deutsche Kreditbank) antworteten freundlich auf Kundenservice-Anfragen zur Einführung des Pfändungsschutzkontos ab Juli 2010. Allerdings konnten beide Banken, ebenso wie zuvor die Norisbank, noch keine Informationen zu den gestellten Fragen mitteilen.

Im Juli kommt das P-Konto

Ab 1. Juli 2010 muss jede Bank in Deutschland, wenn der Kunde dies wünscht und noch kein Pfändungsschutzkonto besitzt, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Dieses kurz P-Konto genannte Girokonto wird im Fall einer Pfändung nicht mehr komplett gesperrt. Einkünfte in Höhe des gesetzlichen pfändungsfreien Betrages werden geschützt – automatisch und ohne richterliche Anordnung. Der Bankkunde kann somit auch weiterhin Rechnungen begleichen und Geld zum Leben für sich und seine Familie abheben.

Fragen an die Bank

Eingeführt wird das P-Konto durch das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“. Dieses Gesetz lässt allerdings auch Fragen offen, die jede Bank für sich unterschiedlich beantworten kann.

  • Wie genau beantragt man die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto?
  • Spielt der gewährte Dispositionskredit hierbei eine Rolle?
  • Ändern sich bei Umwandlung in ein P-Konto die Kontoführungsgebühren?
  • Richtet die Bank auch neue Konten auf Wunsch gleich als P-Konto ein?
  • Ist mit der Einrichtung eines P-Kontos bzw. Umwandlung in ein P-Konto eine veränderte Bewertung der Kreditwürdigkeit verbunden?

Schade, dass noch keine der angesprochenen Banken zu diesen Fragen Stellung beziehen konnte.

Targobank: An die Filiale wenden

Laut Targobank kann eine Umwandlung ab 1. Juli nur in einer Filiale bearbeitet werden. Kunden der Targobank – das Kreditinstitut war bis Februar dieses Jahres noch als Citibank bekannt – sollten sich also an eine Filiale in ihrer Nähe wenden.

Tipp: Nutzen Sie den Filialfinder der Targobank.


Bildmaterial: Oceancetaceen Alice Chodura (Wikimedia) (CC-BY-SA-3.0)

3 Antworten auf “DKB und Targobank: noch keine Online-Infos zum P-Konto”

  1. Elke Monke sagt:

    Habe ein guthabenkonto,möchte es um wandeln zum P-Konto! Was muß ich für den antrag welche unterlagen einreichen?

    MFG

    Elke Monke

    • Admin sagt:

      Hallo Frau Monke,

      welche Unterlagen die Bank im Einzelfall benötigt, kann man individuell am besten mit der Bank vor Ort besprechen. Typisch wäre ein Nachweis, dass man für den Unterhalt von Kindern aufkommt, und deshalb einen höheren pfändungsfreien Betrag eingeräumt bekommen muss. Hat man nur Anspruch auf den Grundfreibetrag von derzeit knapp unter 990 €, kommt man vermutlich gänzlich ohne Unterlagen aus – abgesehen vom Antrags-Vordruck, den die Bank bereitstellt.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  2. alfiy sagt:

    hallo ihr lieben..ich bin ein wenig besorgt…
    Seid 3 Monaten hab ich keinen Arbeitslohn vom Betrieb erhalten,hab aber auch verplichtungen jeder auch…nun dem kann ich zurzeit leider nicht nach kommen…
    Ich bin mit meinen sohn aleine, und hab für ihm vor ca.3 Jahren ein sparbuxch angelegt…da wir noch nicht geschieden sind lüft das sparbuch noch auf meinen Namen…Als ich neulich post bekommen hab das ich mit meinen Zahlungen im verzug gerate und die mein konto Speeren lassen. Hab ich es kurzer hand denke mal für 6 monat in einen P-Konto umgewandelt.

    Meine frage was passiert mit dem Sparbuch???

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