Konto gepfändet – Umwandlung in P-Konto möglich?

Kalendar-Logo: Am 1. Juli 2010 kommt das P-Konto.

Noch gut ein Monat, bis am 1. Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt wird. Wer in den Tagen zuvor von einer Kontopfändung betroffen ist, muss die Freigabe von Geldern noch über das zuständige Amtsgericht erwirken. Doch was passiert am 1. Juli? Kann ein bereits gepfändetes Girokonto dann nachträglich in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden?

Die erfreuliche Antwort: Ja, das ist trotz Pfändung möglich. Wer noch kein P-Konto besitzt, kann sogar ein gesperrtes Girokonto in ein P-Konto verwandeln. Dies gilt nicht nur während der Einführung des Pfändungsschutzkontos im Juli 2010, sondern grundsätzlich.

Die Bank ist in der Pflicht

Wer sein Girokonto zu einem P-Konto aufwerten möchte, wendet sich dafür an seine Bank. Sie ist verpflichtet, den Pfändungsschutz für ein bestehendes Konto einzuräumen. Der Gesetzgeber gibt Kreditinstituten hierfür drei Geschäftstage Zeit. Am vierten Tag nach Verlangen des Kunden muss das P-Konto eingerichtet sein.

Drei Tage können allerdings eine lange Zeit sein, wenn man wegen einer Kontosperrung nicht an Geld für das Nötigste zum Leben gelangt. Empfehlenswert ist daher, rechtzeitig vor einer Pfändung den Schutz durch das P-Konto zu erwirken. Dann wird selbst im Fall einer Pfändung Geld in Höhe des individuellen Freibetrages nicht mehr gesperrt und Überweisungen sowie Abhebungen bleiben jederzeit möglich.

77 Antworten auf “Konto gepfändet – Umwandlung in P-Konto möglich?”

  1. t.schneider sagt:

    hallo,
    ih habe eine kurze frage zu den gepfändeten konten.
    Gilt der p-konto schutz auch für bestehende sparbücher. das heisst wenn ich monatlich dauersparen mache und das geld dann auf das sparbuch geht welches jetzt gepfändet ist ist es auch dann wieder frei zugänglich??

    lg t. schneider

    • Admin sagt:

      Hallo,

      Nur ein Girokonto kann als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden. Für ein Sparbuch gilt der Schutz also leider nicht.

      Zu beachten ist auch, dass auf einem P-Konto nur Zahlungseingänge in Höhe des pfändungsfreie Betrages geschützt sind, welcher pro Monat mindestens 985,15 € beträgt. Hat man einen (Ex-)Lebenspartner oder Kinder zu versorgen, liegt der pfändungsfreie Betrag höher. Ein größeres Sparguthaben kann man aber nicht vor einer Pfändung schützen, indem man es auf einem P-Konto führt.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

    • Familie sagt:

      Hallo ich habe eine Frage wen zum beispiel Freitags mein Geld ein gegangen ist auf mein P Konto kann ich da Samstags an das Geld dran???Oder wie ist das?Mir wurde gesagt das mann nach Geld Eingang 1Tag später erst an da sgeld kann stimmt das????wie hoch is den der freibetrag für alleinerziehende mütter mit 3 kinder??würde mich sehr übe reure schnelle antwort freuen

      • Familie sagt:

        hätte da dann noch eine frag is den alles nun ob lohn kindergeld oder hartz4 in dem freitbetrag da drin oder was is damit nur abgedeckt???

      • Sophie sagt:

        Also du bekommst es am gleichen Tag aus gezahlt ich habe auch p konto und bekomme es gleich ausgezahlt sobald es drauf ist

        • Jannett Kasper sagt:

          Hallo.habe.ein.p.konto.habe.400€draud.bekomme.nor.84€ warum.danke.um.antwort

          • Admin sagt:

            Meine Empfehlung wäre, Ihre Bank danach zu fragen. Die Bank kennt Ihren Fall und sollte auch einen Grund benennen können, warum sie tut, was sie tut. Wir kennen den Einzelfall nicht.

    • g.krausberg sagt:

      Bei der Volksbank besteht für das Sparkonto keine Pfändungsschutz………..man kann also z.b. nich mal einen dauersparauftrag erteilen.Dieses Institut wollte mich übberreden doch einen Vetrag betr. Riester-Rente abzuschließen !!! Da ich HartzIV-Empfänger bin kommt das natürlich NICHT in Frage zumal die hiesige Arge eh ständig „Theater“ macht,also etwa unpünktlich oder zu wenig Geld überweist.Also bleibt mir nur der gute alte „Sparstrumpf“.Darüber bin ich nicht gerade erfreut(z.b. ein wohnungseinbruch und die kohlee ist futsch,2. frage ich mich wie ich meine rente aufbessern soll,die nach sage u. schreibe 38 berufsjahren gerade mal 723euro btragen wird.Also Armut und Wohnungswechsel in irgend eine billige klitsche sind vorprogrammiert!!!!Nach 20j Wohnen im gleichen Kiez in einen anderen bezirk,mir graust bei dieser vorstellung.
      allerdings müßte/soll es angeblich möglich sein sog. bundesobligationen zu erwerben.P-Konto hin,P-konto her ich fühle mich über den tisch gezogen

  2. Easyline sagt:

    Hallo,

    mein Konto ist seit 2005 gepfändet, allerdings durch mehrere Gläubiger.

    Muss ich wenn ich nun im kommenden Monat zur Bank gehe um mein Konto umzuwandeln dennoch eine Freistellung beim Gericht beantragen ? Oder kann ich dass so verstehen dass ich nicht gleich im Juli an mein Geld komme aber dafür ab dem Folgemonat mein Konto wieder verfügbar ist, hoffe habe mich da jetzt verständlich ausgedrückt ?!

    Es ist immer eine Belastung mal eben Bekannte zu fragen ob ich überweisungen von ihrem Konto tätigen kann. (Beziehe Sozialleistungen daher habe ich ja 7 tage Zeot zur Barabhebung ohne Beschluss)

    • Admin sagt:

      Ein gerichtlicher Beschluss ist für die Umwandlung in ein P-Konto auch bei bereits gepfändeten Konten nicht nötig. Wenige Tage nach dem erfolgreichen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto kann dann über neue Einkünfte verfügt und können Überweisungen veranlasst werden. Dabei gilt wie bisher die durch den pfändungsfreien Betrag gesetzlich festgelegte Grenze. Größere Einkünfte können weiterhin vom Konto gepfändet werden, jedoch ohne eine Sperrung des Kontos zur Folge zu haben.

      Um bereits vor Umwandlung in das P-Konto gepfändete Beiträge freizustellen, kann ein gerichtlicher Beschluss noch notwendig sein.

      Nachtrag: Wird ein gepfändetes Konto in ein P-Konto umgewandelt, kann zukünftig – natürlich nur im Rahmen des pfändungsfreien Betrages – auch ohne Gerichtsbeschluss auf Guthaben zugegriffen werden, dass zum Zeitpunkt der Umwandlung in ein P-Konto noch keine vier Wochen lang gepfändet ist. Da auch diese Frist erst zum 1. Juli Gültigkeit erlangt, ist es möglich, dass sie nicht bis Anfang Juni dieses Jahres zurück wirkt, sondern dass hierfür noch altes Recht anzuwenden ist. Genauere Übergangsregeln sind uns leider nicht bekannt.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

      • a.bobbotinos sagt:

        hier steht überall , das ein nach drei tagen ein p-konto eingerichtet hast, ja ist es , aber ich persönlich warte seit 1 woche das ich an mein gehalt komme und jedesmal sagt die bank: sorry aber die freigrenze ist noch nicht auf ihren konto, haha, was soll man da machen, man sagt mir nur immer: sie müssen halt warten, sehr lustig wenn man das geld dringend benötigt

  3. Regina Vogt sagt:

    Kann die Bank, die ein P-Konto einrichten
    soll, eine EC-Karte einziehen und eine
    Sonderkarte rausgeben?

    • Admin sagt:

      Uns ist keine gesetzliche Regelung bekannt, die dagegen spricht.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  4. manne sagt:

    Werden Gläubiger informiert das man ein P Konto hat?
    Sollte man trotz P Konto eine Privatinsolvenz anmelden, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt?

    • Admin sagt:

      Ja, wenn der Gläubiger das Konto pfänden lässt, muss die Bank auf seinen Wunsch hin dem Gläubiger unter anderem mitteilen, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Das geschieht über die sogenannte Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO). Die Privatinsolvenz ist ein spezielles, weil individuell zu betrachtendes Thema. Am besten wenden Sie sich mit Fragen dazu an eine Schuldnerberatungsstelle.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  5. Hamsack sagt:

    Hallo alle zusammen,

    heute muß ich hier mal etwas los werden.

    Das sogenannte P-Konto ist im Großen und ganzen nichts anderes als ein gerichtlicher Beschluß auf einen Pfändungsfreien Pauschal-Betrag von 985,15€, für den Kontoinhaber.
    Dieser Betrag erhöht sich bei einer Unterhaltspflicht, gegenüber Kindern und/oder Lebenspartnern um jeweils 206,-€/Person.

    (so steht es geschrieben und ist unumstritten)

    Meine Lebensgefährtin hat heut Vormittag ihr Konto in ein P-Konto umgestellt, bzw. müssen, da pünktlich – letzten Freitag – das Konto dicht war, die Karte eingezogen wurde und, wie selbstverständlich, erst heute (Montag) der Pfändungsbeschluß einfatterte.

    Ich muß nun sagen, dass die Bank ohne zu mucken den Umstellungsantrag angenommen hat und es sehr rasch ging.
    Der Antrag ist nun auf dem Weg zur Rechtsabteilung, also in Bearbeitung.
    –Das ist alles schon einmal sehr löblich!–

    Nun zum NEGATIVEN!

    Es gab keine Erläuterung zu dieser Umstellung, keine Erklärung, was nun wie weiter geht.
    Nun habe ich mir den Antrag mal richtig angesehen. Von der Anzahl an Personen, die mit diesem Konto leben müssen, steht nicht das geringste geschrieben. Also werde ich doch wieder aufs Gericht müssen. (Wie vorher!)

    Erlaubt sind nun:
    – Überweisungen
    – Einzahlungen
    – bargeldloses bezahlen an sogenannten Debitkarten-Systemen

    Nicht möglich sind nun:
    – Online-Banking
    – Telefon-Banking

    Kurios an der Sache sind die Auszahlmöglichkeiten.

    – direkt an der Bank-Kasse = JA
    – Geldautomat (oder wie es in der Bankensprache heißt: Kundenselbstbedienungsterminal) = NEIN

    Warum kurios? bargeldlos bezahlen ‚ja‘ aber Geld abheben ’nein‘! Wo ist da der Sinn?

    Es ist also das selbe Spiel wie vorher, nur mit Pauschalbeträgen und ohne eingeschränktes Zeitlimit (ich meine die sogenannte 7-Tage-Regel).

    Nun bin ich mal gespannt, wie unsere Bank den Freibetrag berechnet und was sonst noch auf uns zukommt.
    Denn;
    das angegebene Konto ist das Konto, meiner Partnerin. Über dieses bin ich auch Verfügungsberechtigt, jedoch kein Kontoinhaber. Ist also kein Gemeinschaftskonto!
    Alle Einnahmen (Kindergeld, Erziehungsgeld, mein mickriges Gehalt und der Zuschuß vom Amt) laufen über dieses Konto.

    Da ich nur Verfügungsberechtigt bin, bin ich gespannt ob mein Gehalt mit in diesen Pfändungsschutz eingerechnet wird oder nicht!

    Ich werde weiter berichten, wie es ausgegangen ist!

    • Hamsack sagt:

      Hier nun unser erster chaotischer Monat, mit dem P-Konto:

      Unsere Bankmitarbeiter wurden fast garnicht auf diese Neuerung vorbereitet!
      Sie haben unseren Antrag zur Rechtsabteilung gesandt aber eine Unterschrift vergessen und somit die Abwicklung verzögert.
      Ok. Das kann passieren, sollte aber nicht.
      Bereits am 19. wurde dann der „pfändbare“ Betrag an den Gläubiger überwiesen.
      Laut den gesetzlichen Bestimmungen sollten jedoch Geldeingänge im Kalendermonat berücksichtigt werden und der geht bekanntlicher Weise vom 01. bis 31.
      Da mein Gehalt bereits am 27. Juni auf dem Konto war, hätte dieses, laut Kalender, garnicht mit berechnet werden dürfen.
      Ich habe mir dann nochmal den Spass gemacht und auch die Rücküberweisungen, die ja auch Geldeingänge sind, mit einzuberechnen.
      Dennoch komme ich nur auf einen Betrag von knapp 700,-€.

      Laut Rechtsabteilung sollen wir jedoch den pfändungsfreien Betrag überschritten haben.
      Die Streiterei geht also weiter!

      Schon jetzt nach dem ersten Monat bin ich genervt von dieser Regelung.
      Ich werde das Konto voraussichtlich wieder in ein normales Konto umwandeln lassen.

    • blueeyes sagt:

      Hallo Hamsack,

      ich weiß ja nicht was du für eine Bank hast aber so wie du das meiste geschrieben hast stimmt es nicht.

      Ich habe mir vor kurzem ein P-konto einrichten lassen und kann trotzdem online-banking machen.

      Jeder einzelne kann alles ganz normal mit seinem Geld bis 985,15 € machen, also online-bankin, überweisungen, geld überall abheben und so.
      Erst was über 985,15 € an Geld über ist wird ganz normal wie man es kennt gepfändet.

      Ich frage mich warum ihr alle ein P-Konto macht ohne euch richtig aufklären zu lassen.

      Selbst wenn der Bankberater das nicht weiß gibtb es immernoch ein Bankleiter der das wissen muss.

      Und übrigens bei meiner Bank ist das P-Konto kostenlos.

      • Anne sagt:

        Hallo blueeyes,
        wie heisst deine Bank? Vielleicht kann ich noch wechseln, denn kostenfrei wäre ja absolut wünschenswert!
        Habe seit kurzem ein P-Konto. War leider unumgänglich. Aber bei meiner Bank fallen nämlich zusätzliche Kosten an, die ich mit meinem normalem Konto nicht hatte.
        Anne

      • Bernhardo sagt:

        Welche Bank ist das? Sparkasse kostet extra

  6. Steffi sagt:

    Hallo, ich habe da mal eine 2 Fragen.

    Ich hatte letztes Jahr leider eine Kontopfändung, die Bank hat jeden Monat Gebühren von 50 Euro eingezogen. Aufs Konto ging ALG 2, Kindergeld und Unterhalt!
    Ich hab das Konto gekündigt, weil ich mir diese 50 € Gebühren nun wirklich nicht mehr leisten konnte.
    Seid dem geht mein Geld auf das Konto meiner Schwägerin.
    Ich hätte aber gerne wieder ein eigenes Konto.
    Meine fragen sind nun, kann ich ganz normal wieder ein Konto öffnen und dieses dann zu einem Pfändungsfreien Konto machen?
    Und falls dann wieder eine Pfändung kommen sollte, zieht die Bank dann trotzdem wieder jeden Monat 50 Euro Gebühren ein?? Wegen der bearbeitung?
    Danke im Vorraus für die Antwort

    MfG

    • Admin sagt:

      Hallo Steffi,

      einer Pfändung wegen darf keine Bank zusätzliche Gebühren erheben. Das hat der Bundesgerichtshof bereits 1999 (Urteil vom 18.05.1999, Az.: XI ZR 219/98) entschieden. Dennoch erhobene Gebühren können zurückverlangt werden. Eine Bank, die dagegen absichtlich verstößt, nimmt gegebenenfalls in der Hoffnung auf die Unkenntnis der Kunden einen Gesetzesbruch in Kauf, um missliebige Kunden loszuwerden. Das ist inakzeptabel.

      Ein neues Konto kann man im Prinzip bei jeder Bank beantragen – lesen Sie mehr auf der Seite zum Jedermann-Konto. Bei einer Pfändung dürfen Banken, wie gesagt, keine Sondergebühren erheben. Die Umwandlung ins Pfändungsschutzkonto nutzen viele Banken derzeit aber, um extra Entgelte von ihren Kunden zu verlangen. Da das P-Konto neu ist, herrscht hier offenbar noch keine Rechtssicherheit. Sie wird allerdings angestrebt – lesen Sie mehr unter „Verbraucherschutzministerin Aigner: P-Konto sollte kostenfrei sein“.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

      • uwe sagt:

        Meine Bank Voba berrechnet für ein gepfändetes Konto bei mir jeden Monat 20 Euro, wenn ich umwandle kostet mich das bei der gleichen Bank 19 Euro/Monat.
        Also verstößt doch meine Bank hier auch gegen gesetzliches Recht – oder nicht ?

  7. Susi sagt:

    @Hamsack Deine Ärger kann ich gut verstehen…*nerv!*

    Kann es sein, daß du im Juli Geldeingänge hattest und sie es einfach zusammengezählt haben?

    Oder hättest du es evtl. im Juni abheben müssen? Da von Juni auf Juli ja wohl noch kein Übertrag möglich gewesen sein wird.

    Tja, das alles hätte man mit Vorbereitung vermeiden können…

  8. Markus sagt:

    Hallo

    Wie ist das mit weihnachsgeld und Urlaubsgeld, Zahlt die bank denn Freibetrag aus, Oder muss mann einen Antrag am gericht stellen. oder ist das geld Weg.

  9. Katzophon sagt:

    Hallo erst mal…

    Also ich habe auch so meine unheimliche Begegnung der 3. Art gehabt.

    Die Berliner Sparkasse gab mir einen Termin für das Einrichten des P-Kontos… Es hieß, dass die Frau von der Sparkasse sich bis dahin auch besser informiert hat. (Also keine Ahnung gehabt vorher?)
    Zum Termin habe ich dann auch nur Blödsinn erzählt bekommen… nämlich, dass ich z.B. nur 14 Tage (anstatt der anfänglichen 7) über mein Geld verfügen könne. Sowas kommt also bei einer „informierten“ Sparkassenmitarbeiterin heraus.

    Ich also erstmal verdutzt die Willenserklärung zum P-Konto unterschrieben und ohne große Beratung und Aufklärung wieder gegangen…
    Zu Hause hab ich mir dann Gedanken gemacht und Paragraphen gewühlt. Nachdem ich der Sparkasse dann eine Mail geschrieben hatte und die Frau selbst aufklären musste wie es sich mit dem P-Konto verhält bekam ich zwar Recht aber sie wollte sich eine Woche später nocheinmal melden um mir zu sagen wie es mit dem Online Banking ist… (Ich bekam danach aber keine weitere Antwort)

    Im Endeffekt muss ich trotzdem in eine weit entfernte Filiale um mein Geld auszahlen zu lassen und kann KEINE Überweisungen woanders tätigen. Zudem kosten Überweisungen extra wenn ich sie in der Filiale tätigen lasse! Es hat sich also so ziemlich gar nichts geändert außer, dass ich nicht mehr innerhalb von 7 Tagen das Geld abgehoben haben muss.

    Auf der Webseite der Sparkasse wird auch nicht über das P-Konto aufgeklärt. Was soll das alles?
    Werden hier nicht die gesetzlichen Grundlagen des P-Kontos geschickt umgangen?

    MfG

  10. evelin sagt:

    hallo, ich habe mal ne fragen,ich habe jetzt ein p konto gemacht.ich wollte meine sparkonto auflösen sie meinte ich kann es machen aber bekomme das geld nicht.meine frage dürfen sie das?

  11. anna sagt:

    hallo,

    eine Frage:

    Kann man ein Girokonto, wo ein Überziehungskredit besteht, der auch voll ausgeschöpft ist, in ein P-Konto umwandeln? Und wie verhält es sich, wenn man den Dispokredit nicht abzahlen kann, was passiert dann mit dem eingehenden Geld. Kann die Bank die eingehenden Gelder solange sperren, bis der Dispo abgezahlt ist?

  12. Nicole sagt:

    Hallo,

    habe am 26.08.10 ein P-Konto eröffnet.
    Nun wurde mir mitgeteilt das ich im September mein Freibetrag schon überschritten sei, da meine Vergütung und Sozialleistungen zum 31.08.2010 auf mein Konto gehen und mein Freibetrag daher ausgeschöpft sei! Wie soll ich da den Monat über die Runden kommen???

  13. Rebecca85 sagt:

    Hallo erstmal an die Gemeinde

    Ich habe riesen Probleme und hoffe das mir hier Irgendjemand helfen kann.

    Zu mir ich bin Alleinerziehende Mutter Alg 2 Empfängerin und Wohne mit meinen 2 Kleinkindern zusammen in einer Wohnung.

    Vorgeschichte:

    Aus selbsterklärenden Gründen 🙂 läuft seit April meine Verbraucherinsolvenz, hat auch alles gepasst, am Anfang wurde das Konto sofort gesperrt und nach Einreichen der Unterlagen/Bescheide wie Alg 2 Bescheid, Kindergeldbescheid etc. und einem Schreiben meines Insovenzverwalter “ Treuhänders“ kam ich wieder an mein Geld wie gehabt.

    So nun zum eigentlichen Problem:

    Ich fand es eine gute Idee mein Girokonto in ein P-Konto zu ändern, so weit so gut, alles kein Problem.
    Die Bank ließ mich was unterschreiben, eine genaue Erklärung über Vor- und Nachteile „Ersparte“ der Bankmitarbeiter mir.
    Ich dachte mir auch nichts dabei weil ich eig. glaubte alles wichtige zu wissen, das eben jetzt kein Gläubiger mehr an mein Geld kann.
    Somit hatte ich ab 01.07.10 ein P-Konto.

    „Im Nachhinein war ich auch schlauer weil ja mit der Privatinsolvenz sich ein P-Konto eig. nicht mehr lohnt.“

    So jetzt begann der Ärger, die Bank zahlt mein Geld nicht aus, aus immer wieder anderen Gründen.
    Am 30.08.10 ging Geld ein, ich wollte es sofort abheben jedoch der Bankmitarbeiter meinte ich kann erst am 01.09.10 wieder über das Geld verfügen, weil das System keine Auszahlung mehr zuließe.
    Am 01.09.10 war ich wieder da, da meinte der Bankmitarbeiter ich hätte das Geld schon im August sofort abheben müssen.
    Sie verwiesen mich an die Pfändungsabteilung die ich aber nie erreicht habe, auf einen Rückruf den mir das Callcenter versprach wart ich immer noch.

    Nocheinmal kurz zwischendurch zur Erklärung, ich hatte es zwar versäumt bei Umwandlung auf P-Konto, meinen Pfändungsfreibetrag um Kindergeld etc. erhöhen zulassen, was ich jetzt schriftlich mit Einreichen der entsprechenden Unterlagen nachgeholt habe, so dass ich z.Z. nur einen Freibetrag von 985,00 € habe, aber selbst soviel Geld ging im August nicht auf mein Konto ein weil die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.

    Ich habe mich an sämtliche mir bekannten Stellen gewandt:

    1. Amtsgericht ( Rechtsberater für Zivil- und auch für Vollstreckungsangelegenheiten)
    2. Rechtsanwälte
    3. Schuldnerberater
    4. meinen Insolvenzverwalter
    5. Verbraucherschutzstelle usw.

    aber keiner fühlt sich zuständig bzw. glänzt durch unwissenheit.
    Selbst unserem Oberbürgermeister hab ich eine E-Mail geschickt, kam aber keine Antwort.

    Jetzt stand ich am Mo. 30.08.2010 mit meinen Kindern ohne einen cent da, weil ich auch keine Rücklagen besitze oder sonst jemanden der mir finanziell helfen kann. Bei anderen Monat ging alles wie gewohnt bis ab und zu ein paar probleme aufgetreten sind! So und seit gestern habe ich den Gerichtlichen Beschluß bekommen das ich mein Geld holen kann, ich bin heute morgen zur Bank gefahren mit den Beschluß obwohl das Gericht den Beschluß der Bank schon gefaxt hat. Die Bankangestellte hat aber mein Geld das mir seit 1 Monat fehlt nicht ausbezahlt weil es immer noch von der Pfändungsabteilung gesperrt ist. Und war sehr unfreundlich!

    So weit wars das mal, wenn noch Infos fehlen sagt bescheid.

    Falls mir von Euch irgendjemand gute Ratschläge geben kann wie ich an mein Geld komme bin ich für jeden Rat dankbar.

    Danke schon mal im voraus.
    Rebecca85

  14. Jessy1986 sagt:

    Hallo unbd zwar auch ich habe eine pfändung auf meinem Konto,nach dem ich erfahren habe das es ein sogenates P-Konto gibt habe ich dieses Beantragt….

    Nun habe ich es ABER heut kahm mein LOHN von ca 400 euro konnte es aber nicht abheben WARUM??? es hies doch wir haben einen freiubetrag von ca 900 eureo„„? die 400euro sind ja net über den 900Eure…. Warum ich muss miete und so zahlen des können die doch net machen :

  15. Jenny Yeung sagt:

    Hallo ,
    bei mir wurde mein Konto am 13.12.2010 gepfändet von 2 Gläubigern.
    Mein Lohn ist am 15.12.2010 eingetroffen.
    Ich habe dann am 16.12.2010 einen Beschluss bei Amtsgericht geholt das ich einmalig mein Lohn abheben darf in höhe von 473,77 euro.
    Doch ich komme immer noch nicht an mein Geld ran.
    Am 23.12.2010 hab ich dann einen P-Konto umwandlung gemacht .. das voraussichtlich erst am 1.1.2011 umgewandelt ist.
    Kann ich dann an meinen Lohn dran kommen ? oder geht das dann an die Gläubiger ?

  16. HeIIraiser sagt:

    Ich hab mal eine Frage an euch. Seit letzten Donnerstag ist das Konto meiner Lebensgefährtin wegen einer bzw 2 Kontopfändungen gesperrt (Arbeitseinkommen unter 980 Euro) Wir hatte über Neujahr jetzt schon richtige Probleme überhaupt was zu essen auf dem Tisch zu bekommen weil wir nicht sonderlich viel Freunde und Familie haben. Jetzt Hat sie gestern Morgen ihr Konto in ein P-Konto umgewandelt. Die Bankleute haben zu ihr gesagt das sie versuchen es gestern noch wieder für sie zugänglich zu machen. Jetzt war sie gerade da und nun heißt es nochmal bis morgen warten. Gestern hääte es noch am selben Tag gehen sollen und heute erst m orgen. Und was ist morgen? wieder Übermorgen?….. Wir müssen unbedingt heute an das Geld aber wie? Beim Gericht wurde ihr heute morgen gesagt das man ihr nicht helfen könnte weil sie ja schon den Kontoschutz bei der Bank selbst beantragt hat. Auserdem sind die nur bis 12:30 zu sprechen beim Gericht. Bitte gebt uns ein Paar Tipps wie wir heute was zu essen auf den Tisch bekommen. Freunde und Familie sind schon alle beliehen worden in den letzten Tagen und die Arge hat auch erst mittwoch wieder Sprechstunde. Es muss doch möglich sein der Bank etwas Druck zu machen. das sie zumindest `n Fuffy davon rausrücken.Meine Lebensgefährtin ist im 8. Monat Schwanger und hat tierische Schmerzen in der Hüfte. kann aber seit ner Woche nicht zum Doc weil die 10 Euro Fehlen. was sollen wir nur machen??…..

    • HelpingAngel sagt:

      Hallo Hellraiser.
      Es tut mir leid das zu lesen was du schreibst und ich kann deinen Unmut und deinen Kummer durchaus verstehen.
      Mein Konto wurde am Mittwoch gepfändet, die Bank droht mit Kontoaufhebung usw.
      Aber ich war gleich auf dem Amtsgericht und habe Pfändungsaufhebung beantragt die, weil heut Feiertag is (heilige 3 Könige) morgen also am Freitag durch sein sollte.
      Was man da nicht alles vorlegen muss an Bescheiden, Kontoauszügen etc.
      Fakt ist man riet mir die Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto an aber das überlege ich mir gründlich.
      Denn die Bank braucht auch ca 1 Woche bis das Konto umgewandelt ist und man es wieder freischaltet bzw freigibt.
      Vorher kommst du da nicht ran ausser du gehst auf das zuständige Amtsgericht, denn für Notfälle gibt es immer einen Rechtspfleger und einen Richter, auch wenn sie nicht unbedingt vor Ort sind.
      Bei uns auf der Homepage des Gerichtes steht das man den Richter auch über die örtliche Polizei erreichen kann und der kann den Beschluss rauslassen das man dir bzw euch SOFORT Geld ausbezahlt und wenn es „nur“ 50 oder 100 € sind.
      Aber das ist definitv möglich und wurde mir auch vom Gericht gestern bestätigt.
      Ich würde euch so gern helfen denn ich weiß wie es ist in der Scheiß zu sitzen denn mir geht es gerade nicht anders.
      Wie ich gelesen habe bezieht ihr keine Sozialleistungen oder? Also wie z.B. Krankenkassenzuschuss für deine schwangere Freundin etc. Weil wenn du für solche Zahlungen einen Bescheid hast und den vorlegst müssen sie dir das Geld ausbezahlen ist nach Gesetz geregelt. Wenn das Geld draufkommt hast du 7 Tage Zeit es abzuheben.
      So ich hoffe ich konnte dir bzw euch weiterhelfen.

      LG

  17. andrea sagt:

    Ist es möglich das man ein P-Konto wieder in ein normales girokonto umwandeln kann,wenn die pfändung beglichen ist?

    Lg.

  18. manuela sagt:

    die bank zahlt mir immer erst einen tag später mein alg2 und das kindergeld aus
    sie sagten das sie ein gesetz dafür hätten das ich es nicht am selben tag abholen könnte
    nun meine frage Darf die sparkasse das machen ???

  19. Frauke sagt:

    Hallo, leider darf die Sparkasse das, bei mir ist es genauso oder, die machen das einfach die geben meinem Mann auch kein Konto mehr werd jetzt ne neue Bank suchen müssen. Gruss

  20. petra sagt:

    Mein Konto wurde trotz Eidestad Gepfändet bekomme von der Arge Meine Bank hielt es nicht für Nötig mich zu Informieren das es die Möglichkeit gibt ein P Konto zu eröffnen babe Zufällig davon erfahren am 01,07.011 Hoffe nun das ich diese Elendige lauferei zum Amtsgericht nicht mehr habe.super Sparkassen .Gruss Petra

  21. Angelika sagt:

    ich habe auf mein pk konto eine grössere
    unterhaltznachzahlung bekommen und nun will mir die bank das geld nicht auszahlen.Dürfen die das

  22. pagels ronny sagt:

    hallo ich habe eine frage an sie darf die bank bei p-konto die überweißung die von arbeitslosengeld 2 mit berechen?

  23. Mama1983 sagt:

    hallo zusammen…

    also bei mir geht es um folgendes, ich habe mein konto bei der commerzbank, und jetzt ist es seit einer woche durch real inkasso gesperrt.Ich hab jetzt mit denen eine Ratenzahlung vereinbar, die ich am montag barüberweisen muss, das problem ist aber am montag kommt auch der gehalt von meinem lebensgefährten… brauche ich eine vollmacht von meinem lebensgefährten? Weil sonst kann ich die 100 euro nicht zahlen, und die miete auch nicht. Oder muss man seit dem das konto gesperrt wurde 14 tage warten bis man über den lohn verfügen kann? Mit meiner Bank hab ich auch schon telefoniert, und habe am montag einen termin, weil ich mein konto in ein P-Konto umwandeln möchte.

    Danke schon mal für die antwort.

  24. Marion sagt:

    Hallo..ich habe mal eine frage..ich habe aus eigenen stücken mir das P Konto machen lassen.
    Ich bin Rentnerin..es war bis her so das bis zum Letzten des Monats die Rente auf meinem Konto war. Jetzt wird vorm 1.und dann ab 17 Uhr mir keine Geld mehr aus gezahlt!Und der kommende Monat wurde mir mit geteilt bekomme ich meine Rente auch nicht vorm 04.10.2011! Ich bin Erlein stehend und habe natürlich so mit niemanden der dann wie zum beispiel Miete und so weiter recht zeitig zu über weisen!Haben die Banken wirklich das Recht durch das P Konto so lange die Renten zurück zu halten? Oder ist das von der Bank Eigenmächtigkeit? Über eine Info würde ich mich sehr freuen!
    LD im vor raus!

  25. simone sagt:

    Hallo
    Jetz habe ich auchmal eine Frage.Ich habe ein P-kONTO;WENN MEIN Gehalt raufgeht,kann ich erst am nächsten Werktag am Automaten Geld abheben ist das den richtig,wohlgemerkt bin bei der Sparkasse

  26. wolfgang lange sagt:

    Empfängern von Sozialleistungen räumt der BGH die gleichen Rechte wie Beziehern von Arbeitseinkommen ein. Die Betroffenen können sich dabei auf Paragraf 850 k der Zivilprozessordnung (ZPO) berufen. Danach können sie beantragen, dass ihnen vom laufenden Arbeitseinkommen so viel zum Leben verbleibt, wie nach den Pfändungsfreigrenzen unpfändbar ist.

    Für einen Alleinstehenden sind derzeit etwa Einkünfte unter 990 Euro monatlich pfändungsfrei. Diese Regelung wurde bislang nur für Bezieher von Arbeitseinkommen angewandt, da die der ZPO-Paragraf die Überschrift „Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen“ trägt.

    Wer Sozialleistungen erhielt, musste dagegen nach Ablauf der Sieben-Tages-Frist jeden Monat gegen eine Kontopfändung „Erinnerung“ (nach § 766 ZPO) einlegen. Damit wäre aber der Empfänger von Sozialleistungen „verfahrensrechtlich schlechter gestellt als der Empfänger von Arbeitseinkommen“, befand der BGH. Das sei nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen.

    „Das Urteil bringt erhebliche Vorteile für Sozialleistungsbezieher Das neue Verfahren sei kostenfrei und einfach. Zum Gericht muss man mitbringen: Den Personalausweis, die Mitteilung der Bank über die anstehende Kontopfändung, den Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung, die Kontoauszüge sowie (sicherheitshalber) noch den Mietvertrag. Mit diesen Unterlagen geht man zur Rechtsantragsstelle des Gerichts.

    Dort erklärt man, dass man einen Antrag nach § 850 k ZPO stellen möchte.Der Antrag wird dann getippt, anschließend wird man zum zuständigen Rechtspfleger geschickt und erhält in kurzer Zeit einen Beschluss, dass Sozialleistungs-Bezüge ganz oder teilweise von der Pfändung freigestellt sind.

  27. Stefan sagt:

    Hallo,
    für Arbeitnehmer ist es in der EU recht
    unproblematisch.Hatte auch eine Pfändung auf meinem Konto. Hab dann in Österreich
    ( bandirekt.at) ein Konto eröffnet.
    der Arbeitgeber muss dorthin überweisen, weil seit 2010 wegen des EU Gesetzes der Eu-Zahlungsverkehr wie Inlandszahlungsverkehr gehandhabt werden muss.Man kriegr alles, Maestro und kannst Gebührenfrei an jedem Geldautomat weltweit Bargeld abheben und Online deine Bankgeschäfte erledigen.
    Shufa Eintrag ist auch egal. Es lebe die EU. Keiner kann mehr pfänden.
    Hab gar kein Konto mehr in Deutschland.

    MfG

  28. yurdagül sagt:

    warum möchte sparkasse mir keinen p konto einrichten?allerdings beziehe ich hertz 4.

  29. Kai sagt:

    Hallo.

    Für den Fall, das die Frage bereits gestellt und beantwortet wurde, entschuldige ich mich im Voraus.
    .
    Ich werde seit ca. 2 Jahren in meinem Lohn gepfändet. Daher habe ich für alle Gäubiger, die mein Konto pfänden wollen, seit dieser Zeit Gerichtsbeschlüsse, die meinen kompletten Lohn freigeben. Nun muß ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln. Da sich aus dem freien Betrag des P-Kontos und meinem Gehalt (nach Lohnpfändung) eine Differenz ergibt, habe ich die Frage, ob die Beschlüsse vom Amtsgericht weiterhin auch für das P-Konto rechtsgültigkeit haben.

    Danke im Voraus für die Antworten.

    Kai

    • Texter sagt:

      Sie müssen erst an P-Konto beantragen:
      es dauert max 4 Tage. Dann zum Amstgericht gehen mit der Beschenigung das ihr Gehalt an der Basis gepfändet ist.
      Sie bekommen sodann sofort der Freibetrag bescheinigt entsprechend ihr überwiesene Lohn der auf ihr Bankkonto sein muß!Diese Bescheinigungs wird direkt vom Amstgericht an ihr Bank geschikt und sie können über ihr Geld verfügen.
      Ab dann

  30. ChaosLady sagt:

    hallo ihr lieben,

    puh, wenn ich das hier alles so lese, bin ich ehrlich froh, nicht die einzige zu sein, die „plötzlich“ vor einem haufen sch**** sitzt…

    habe heute den pfändungsbescheid vom gericht im briefkasten gehabt, sehr geil, weil ich gerade von einem 12std tag heim komme… so, danach gleich mal auf die bank gerannt, gehalt war schon drauf, der liebe geldautomat sagt „ihre karte ist für diesen service nicht zugelassen blablabla“… naja, hab verzweifelt meine beste freundin angerufen, die meinte ich solle mich mal morgen mit der inkasso in verbindung setzten, wenn ich mit denen eine ratenzahlung vereinbare entsperren die mir mein konto wieder…

    jetzt les ich hier das alles mit p-konto… wie lange dauert so eine umstellung,wenn ich morgen gleich auf die bank renne und die umstellung beantrage?

    brauch ich dafür was vom gericht?

    ich bin bei der deutschen bank, seit mehreren jahren…

    puh, weiß grad garnicht, wo mir der kopf steht ^^ hat irgendwer tips???

    lg CL

  31. ChaosLady sagt:

    update:

    habe heute morgen gleich den gang nach kanossa gewagt und mich einer odyssee durch amtsgerichte und banken angenommen.

    ende vom lied:

    bei einem einkommen von unter 1.000 eur könnter auch den freistellungsauftrag beim amtsgericht sparen, der ist nur dafür gedacht, wenn ihr mehr verdient.

    also gleich zur bank, die werden euch wie ein stück mäusedreck behandeln, euch in keinster weise informieren noch haben sie selbst eine ahnung.

    bin bei der deutschen bank. p-konto = keine eczahlung im laden, online banking muss extra beantragt werden, man bekommt ne service card, wass soviel heißt wie geld kann nur am automaten von der bank bzw partnerbanken ( commerz, dresdner und postbank) abgehoben werden.

    umstellung wurde bis ende nächster woche versprochen, da bin i ja mal gespannt. aktueller freibetrag datiert sich bei einem single ohne kinder auf 1.028 euro.

    achja, und die pfändung wird auch nicht mehr ruhen gelassen, wenn man sich mit der inkasso in verbindung setzt, die verweisen einen auch an das p-konto.

    p-konten lassen sich nach auflösen der pfändung auch nicht mehr umwandeln, dh, muss dann ein neues konto eröffnet werden.

    naja, selber schuld ist hier die devise -.-

    wünsche euch nen guten rutsch ins neue jahr ^^

  32. John sagt:

    Hi,

    am Montag wa ich bei der Commerzbank, da diese Woche die erste Zahlung von Amt endlich einteffen soll, dort war man ganz verdutzt, weil anhand meiner Kontonummer ich wohl in einer Anderen Stadt angemeldet sei, nach langen diskussionen kam herraus, das bei der Übernahme der Dresdner Bank ich wohl ganz zufällig in eine 50 km entfernte Stadt gerutscht sei und man dort zuständig sei.

    Ich wollte mich dann über das P-Konto informieren lassen und wenn möglich gleich umstellen -> dies wa leider nicht möglich, ich müsste in die andere Stadt.

    „SchalterFrau“ Aber das sei ja garnicht nötig, „denn sozialleistungen sind nicht pfändbar“ sagte die gute frau, ich hackte nochmals nach, das sich doch da irgendwas geändert hätte … „nein sozialgeld wie amt ist 14tage pfändungsfrei“ …

    Heute (donnerstag) (knapp 40 Tage, seit dem Letzten Geld) bin ich bei angenehmen Regen in die Stadt gelaufen (anzeige wegen Schwarzfahren fehlt mir noch)
    und da sagte eine dame, natürlich steht da heute eine andere, es sei eine pfändung drauf, ich bekämme kein Geld, umwandeln vom konto, da müssen Sie in ihre Hausbank, Hausbank wechseln?, da müssen Sie in ihre Hausbank … dort anufen und telefonisch irgendwas vereinbaren sei nicht möglich …

    danach (wieder zu hause)…
    Telefongespräch mit Hausbank
    Ob ein gepfändetes Konto überhaubt um zustellen gänge wusste die Frau am Telefon nicht, ich verlangte dann meine, für mich zuständige Sachbearbeiterin: „die sei erst Montag wieder da“ eine Vertetung bitte: „mal schauen, ich verbinde Sie mal mit Frau X: Sie sollten einen Termin vereinbaren, wie Sieht es Nächste woche bei Ihen aus? Ich: „wie sieht es heute bei Ihnen aus? Ich brauch Geld!“ Sie:“da muss ich schauen“ Ich „Jetzt?“ Sie: 16 Uhr hätte Frau ,,pers.Ber,, noch einen Freien Temin“ Ich: Aha, sind sie sich sicher, nicht das die nicht da ist …(…)

    … so nun muss ich heute 16 Uhr dorthin …

    mit folgendem Wissen:
    – 3 Wertage Zeit für umwandeln des Konto in ein P-Konto
    – Totz Kontopfändung ist die Umwandlung in ein P-Konto möglich!

    habe mir nun folgendes Überlegt, werde dort dieses Konto umstellen, und sobald ich mein Bares in der hand habe vom Vertrag, bzw von der Kontoänderung zurücktreten, man müsste dort doch auch 14 Tage zeit haben, wie bei allen Verträgen ??? Möchte mit dieser Commerzbank eigentlich schon lange nichts mehr zu tuhen haben, aber leider weigerte sich das Amt in Chemnitz mein geld auf ein anderes Konto zu überweisen, (inhaber und empfänger müssen übereinstimmen!) hieß es dort …

    update folgt …

    • john sagt:

      … update …

      zurück von bank, lief bis jetzt alles besser wie bei vielen anderen.

      1. umstellung auf p-konto ist kostenfrei
      Kontoführungsgebühr bleibt bei ca 7eur
      2. EC Karte mit sämtlichen funktionen bleibt erhalten.
      3. Online banking bleibt ebenfalls erhalten.

      Die Umstellung auf P-Konto ging quasi innerhalb von (5) Minuten, sowie freigabe & Verfügung auf das Guthaben …
      (leider Kassenöffnung schon geschlossen und pin, mmh wie war der denn 🙂 …

      Also morgen früh hin (zur Hausbank) und geld am schalter abheben …

  33. Sascha sagt:

    Hallo zusammen,

    auch ich habe mal eine Frage.

    Wenn ich bereits ein P-Konto bei der GLS Bank habe und auf dem Konto eine Pfändung ist, und es gekündigt ist da ich zu Sparkasse wechsele. Auf dem Konto ist jetzt ein Guthaben von 145,89 Euro und die Bank meinte man kann es mir nicht auszahlen da eine Pfändung drauf ist.

    Stimmt das, oder muss man mir das Guthaben auszahlen?

  34. Keller sagt:

    Hallo, mein konto wurde gepfändet und ich habe nen dispo von 600 und war auch im Minus jetzt hab ich ein P konto beantragt und eingetragen das ich 50€ monatlich den dispo abbezahle. Das ist schon über ne Woche her und ich hab immernoch kein P Konto

    Kann ich mich beschweren?

  35. tommy sagt:

    Hallo zusammen!
    Habe hier mal ne frage habe gerade gesehen das ich eine pfändung auf meinem konto habe und jetzt ist mein gehalt gekommen und will das geld schützen.,
    1 kann ich ein p konto drauss machen
    2 kann ich dieses geld noch schützen

    Im vorraus vielen dank

    • Martin sagt:

      Hallo,

      zu 1: Ja, gerade das steht ja im Artikel. Es sei denn, Du hast schon ein P-Konto bei einer anderen Bank.

      zu 2: Ja, bis zur Höhe des pfändungsfreien Betrages lässt sich Geld noch kurzfristig schützen.

  36. Maria sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe ein P-Konto und komme nicht an mein Geld.
    Pfändung ist nicht drine.ich habe diesen Monat ca.1800euro runter geholt und den rest von 600euro kann ich nicht abheben warum?
    Ich dachte nur wenn man eine Pfändung hat kommt man nicht mehr ran…

    Danke Schöne Wochenende

  37. abir sagt:

    Hallo hab ne frage
    Wen der konto bereits gepfändet ist zb. Heute und ich dann am gleichen tag mein konto ins Pkonto umwandle wird mein geld dan trodzdem wieder frei oder is es auch weg??
    Und wan kann ich in den falle machen

    • Admin sagt:

      Man kommt an das gesperrte Geld (soweit es im Rahmen des pfändungsfreien Betrages liegt) nach Umwandlung in ein P-Konto wieder heran, wenn die Pfändung noch keine vier Wochen zurückliegt.

  38. Sophie sagt:

    Hey mal eine frage und zwar ich habe schon ein p konto aber habe mir ein neues Konto machen lassen weil ich mit der Bank sehr unzufrieden bin..!
    Meine Frage wenn ich das alte p konto umwandle in ein richtiges wieder kann ich den das neue als p konto umwandlen oder geht das nicht ?
    Freue mich über eine Antwort

    • Admin sagt:

      Hallo und ja – wenn das alte Konto rückumgewandelt oder ganz geschlossen wurde, dann kann man woanders ein anderes Girokonto als P-Konto führen. Jeder kann gleichzeitig nur ein P-Konto haben, aber man ist nicht in alle Ewigkeit an ein bestimmtes Konto oder eine bestimmte Bank gefesselt.

  39. hempl albert sagt:

    eine frage mein Konto wurde 28. ein gefroren kann ich noich in ein p Konto umwandeln

  40. andreas sagt:

    habe eine frage mein konto würde gepfändet jetzt wollte ich bei meiner bank ein p-konto beantragen und die meinten ich könnte das nur noch heute machen und müsste dafür 100€ zahlen. ich kann diese 100€ aber nich zahlen da mein geld gefändet würde und ich kei geld mehr habe jetzt weis ich nicht weiter, dürfen sie das und haben sie ein tipp was ich tun kann. ich bin bei der comerzbank fals das hilft. danke im voraus

  41. Sandra sagt:

    Habe am Donnerstag ein pkonto beantragt Sparkasse weil mein Konto zu ist ist es am Montag frei und komme ich an mein Geld bitte um Antwort

  42. steffi sagt:

    Hallo ich habe ein p konto wie sieht es aus wenn alle pfändung bediehnt sind kann ich dann über mein komplettes gehalt verfügen oder auch nur über die 985 euro??dank

  43. Jens sagt:

    Hallo und guten morgen.
    Folgende frage beschäftigt mich. Ich habe bereits ein P-Konto und ich habe diverse absprachen mit Gläubigern. 1 von den Gläubigern hat mich nun „gezwungen“ einen Betrag „x“ an diese zu überweisen, sollte ich dieses nicht tun, würde man mir hier das Konto Pfänden. Geht das überhaupt wenn ich über ein P-Konto verfüge?

    • Admin sagt:

      Eine Pfändung ist schon möglich, beschränkt sich dann aber auf Guthaben jenseits des pfändungsfreien Betrags (welcher nämlich auf dem P-Konto geschützt ist). Das Konto bleibt trotz Pfändung funktionstüchtig und man kann den gesetzlich geschützten Anteil des Geldes nutzen.

  44. stefanie sagt:

    Hallo, ich habe am 10.07. eine pfändung auf mein giro-konto bekommen. seit dem 17.07. ist es zu einem p-konto umgewandelt worden. heute wollte ich an mein geld und da habe ich bemerkt das eine vorgemerkte buchung mit dem vermerk pfändung da steht. an dieses geld komme ich nicht ran. ich dachte sobald es ein p-konto ist kommen sie an das geld nicht ran wenn es unter dem freibetrag ist. wäre über antwort sehr dankbar da ich bei meiner bank (Postbank) keine antwort am schalter bekommen habe. lg

  45. Stefan sagt:

    Guten Tag, ich hätte zu dem Thema auch eine Frage. Ich habe ein P-Konto bei meiner Bank beantragt für ein Konto, wo schon Pfändungen vorhanden sind. Darf die Bank vor der Umstellung das gesamte Geld, dass noch vorhanden ist, an die Gläubiger auszahlen? Die stehen als manueller Auftrag in den vorgemerkten Umsätzen. Wäre dann jetzt auf 0,00.
    Im Vorraus schon mal Danke für die Antwort bzw Hilfe 🙂

  46. Rene sagt:

    Einen guten Abend
    Ich habe ein Problem mit meinem bestehenden P-Konto . Ich habe zwei Pfändungen drauf für fortlaufenden Kindsunterhalt . Etweilige rücklaufende Forderungen gibt es nicht .Durch diese Pfändung wird in unregelmäßigen Abständen eine Überweisung von meiner Bank an die Kindsmutter getätigt. Um dieses und die Unmäßig hohen kontoführungsgebühren zu umgehen , meine Frage . Ist es möglich in diesem Fall dieses Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandel , und was passiert mit der Pfändung ? Laut Aussage der Bank erfolgen die Auszahlungen uas Überschüssen nur wegen der Pfändung .

  47. Andreas sagt:

    halllo, hab auch mal ne frage : mein konto wurde gepfändet habe es am 4 ten in ein p- konto umwandeln lassen heute also am7 ten kam die bestaettigung von der banj . am automaten zeigt mir immer noch karte ungültig ab wann kann ich ueber mein geld verfügen muss ich zur meiner bank persoenlich hin ?

  48. Heike sagt:

    Hallo,ich habe eine Frage.Ich habe mit meinem Mann zusammen ein Gemeinschaft Skonto.Es steht jetzt eine Lohn/Kontopfändung an.Mit meinem Minijob Gehalt von 392€ und dem HartzIV in Bedarfsgemeinschaft von 992€ und dem Pflegegeld meines Sohnes liege ich deutlich über dem pfändbaren Betrag.Es sind aber auch regelmäßig 1150€ an fixe Kosten die zu begleichen sind.D.h.ich habe trotzdem höchstens 200€ zum Leben übrig.Kann ich da trotzdem mein Konto in ein PKonto umwandeln oder habe ich trotzdem die Arschkarte gezogen?

    • Admin sagt:

      Eine Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist auch möglich und bei Pfändung unbedingt ratsam, wenn die Einkünfte über dem pfändungsfreien Betrag liegen. Geschützt ist auf dem P-Konto aber nur der pfändungsfreie Betrag. Wenn man mehr Geld erhält, dann wird die Differenz aus den Einkünften und pfändungsfreiem Betrag gepfändet und der pfändungsfreie Betrag bleibt einem erhalten.

      Das gilt aber NUR bei Einzelkonten. Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein. Es ist bei drohender Pfändung also auf jeden Fall ratsam, dass der von Pfändung bedrohte Partner ein eigenes Girokonto hat.

      Für eine individuelle Beratung, was pfändbar ist und was nicht, können sie sich ggf. auch an eine Verbraucherzentrale/Schuldnerberatungsstelle wenden. Sie ist für uns nicht möglich. Der pfändungsfreie Betrag liegt zum Beispiel bei Unterhaltspflichten höher als bei Alleinstehenden.

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