Petition zum P-Konto an den Deutschen Bundestag

Giebel des Reichstages

Über dem Eingang des Reichs­tags­gebäudes: „Dem deutschen Volke“.

Am 29. Juni reichten wir eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Ihr Ziel: Keine zusätzlichen Gebühren für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Petitionen an den Bundestag sind eine im Grundgesetz verankerte Möglichkeit der politischen Mitwirkung jedes Menschen – nicht umsonst steht über dem Eingang des Reichstags­gebäudes: „Dem deutschen Volke“.

Jeder kann mitmachen

Eingereicht wurde die Petition als öffentliche Petition. Wenn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages das öffentliche Interesse dieser Bitte zum P-Konto anerkennt, wird er die Petition in wenigen Wochen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlichen.

Dann kann jeder Bürger per elektronischer Unterschrift die öffentliche Petition unterstützen. Verpassen Sie es nicht – wir geben über Twitter und hier im Blog Bescheid: Folgen Sie uns bei Twitter, abonnieren Sie unseren Feed oder schauen Sie hier öfter vorbei.

Sollte der Bundestag dieses Anliegen wider Erwarten nicht zur öffentlichen Mitzeichnung freigeben und nur im geschlossenen Rahmen bearbeiten, halten wir Sie hier dennoch auf dem Laufenden.

Die Petition

Anliegen

Der Bundestag möge beschließen, dass Banken für das Führen eines Pfändungsschutzkontos keine zusätzlichen Entgelte erheben dürfen.

Begründung

Kreditinstitute dürfen bei Kontopfändungen keine zusätzlichen Gebühren erheben, da es sich hierbei um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht handelt, nicht um eine Dienstleistung für den Kunden.1

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird zum 1. Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt. Das P-Konto ermöglicht Kunden auch bei Pfändung automatisch über den gesetzlich garantierten pfändungsfreien Betrag zu verfügen. Der pfändungsfreie Betrag ist für den Schuldner und seine Familie lebensnotwendig. Ab 1. Januar 2012 ist das P-Konto die einzige Möglichkeit des Pfändungsschutzes.

Durch das P-Konto wird der Pfändungsschutz allgemeiner, unbürokratischer und schneller. Allgemeiner heißt zum Beispiel, dass nicht mehr nach Art der Einkünfte unterschieden wird, sodass auch Selbstständige geschützt sind. Das ist im Interesse der Gleichberechtigung. Unbürokratischer heißt zum Beispiel, dass nicht bei jeder Pfändung das Amtsgericht bemüht werden muss, um an den sowieso gesetzlich garantierten pfändungsfreien Betrag zu kommen. Die Gerichte werden dadurch entlastet, das ist im Interesse von Staat und Gesellschaft. Schneller heißt für den Betroffenen, dass er und seine Familie mit Lebensmitteleinkäufen oder Tanken, um zur Arbeit zu fahren, nicht mehr auf die Öffnungszeiten der Gerichte und Banken warten müssen. Das ist im Interesse der Menschenwürde und der Arbeitgeber.

Als weiterer Vorteil ist zu nennen, dass das P-Konto nicht mehr gesperrt wird, sodass der Schuldner im Rahmen des pfändungsfreien Betrages weiterhin Überweisungen vornehmen kann, um Rechnungen zu begleichen. Dadurch wird verhindert, dass weitere Schulden entstehen. Das ist im Interesse von Unternehmen.

Trotz dieser vom Gesetzgeber gewünschten Vorteile ist zu befürchten, dass Menschen ihr Girokonto nur zögerlich oder gar nicht in ein P-Konto umwandeln, weil Kreditinstitute hierfür zum Teil hohe monatliche Entgelte verlangen. Dies steht im Gegensatz zur bisherigen Gebührenfreiheit bei Pfändungen. Außerdem fehlt jede Gebühr, die hier anfällt, im Pfändungsfall bei der Begleichung der Schulden gegenüber dem Gläubiger.

Zu befürchten ist, dass Banken mit den erhöhten Gebühren Kundenpolitik betreiben: Menschen, die sich um den gesetzlich garantierten Pfändungsschutz Gedanken machen, sollen abgeschreckt werden, da sie der Bank nicht als lukrative Kunden erscheinen. Hier entsteht eine Stigmatisierung, die nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

Der Bundestag möge daher beschließen, dass Banken für das Führen eines Pfändungsschutzkontos nur dieselben Entgelte verlangen dürfen, wie für die entsprechenden normalen Girokonten.


1BGH 18.05.1999, AZ XI ZR 219/98 und BGH 19.10.1999, AZ XI ZR 8/99

26 Antworten auf “Petition zum P-Konto an den Deutschen Bundestag”

  1. Fischer Angelika sagt:

    Guten Tag
    Ich habe ein P Konto und bereue es nun denn meine Kontokarte wurde gesperrt,ich kann kein Geld mehr abheben ,kann nicht im Supermarkt damit bezahlen und meine Gasrechnung wurde nicht mehr abgebucht obwohl geld auf dem konto ist.Ich bin entteuscht,denn nun geht es mir schlechter wie vorher(Volksbank)
    Frau Fischer

    • Fischer Angelika sagt:

      Hallo
      Habe eine gute Nachricht von meiner Bank bekommen,mein Konto ist wieder freigeschaltet,kann wieder alles wie gewohnt benutzen,werde es auch versuchen,denn ich muss ja die Überweisungen machen,welche ab Mittag 12.00 Uhr wieder gehen soll.Melde mich dann wieder

  2. Karl Martell sagt:

    Komme soeben von meiner Noris-Bank Filiale.
    Die Sachbearbeiterin war offensichtlich überfordert.
    1. Das P-Konto kostet € 5.– im Monat
    2. Nur wenn eine Pfändung vorliegen würde (bis 1. 8.) wäre es kostenlos.
    Stirnbatsch!
    Ich habe sie allen Ernstes gefragt, ob ich nun eine Pfändung gegen mich erwirken solle,
    damit das Konto kostenlos bleibt???
    Auf dem mitgegebenen Antrag stehen allerdings keine Kosten, sondern nur dass die Preise zum Kontomodell den aktuellen Preislisten zu entnehmen sei…
    Weiß noch jemand was von der Noris?
    Ursprünglich hieß es doch mal, dass zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden solle???

    Nachtrag:
    Sorry, aber das Mädel war nicht überfordert.
    Bei der Noris Hotline folgendes in Erfahrung gebracht (hab mir dann auch den Teamleiter geben lassen).
    Es ist richtig, dass man eine “Werbe”aktion gehabt hätte, dass man Kunden mit einer Pfändung
    ein Schreiben mit dem Angebot P-Konto kostenlos geschickt hätte, für alle anderen,
    Neu- oder Bestandskunden wären € 5.– fällig… und ich solle doch froh sein, dass auf meinem Konto keine Pfändung vorliegen würde….

    Meine Bemerkung, dass ja eigentlich im P-Konto ein ungeheures Potential liegen würde
    (~ 4 Mio. die in Zukunft ihr Geld € 300.– -900.– im Monat auf dem Konto lassen
    und nicht gleich in der ersten Woche abheben, macht eine zweistelligen Milliardenbetrag aus…-
    brachte ihn dann ganz schön ins Schwimmen).
    Irgendwie bin ich fassungslos…

    Ob ich nicht doch noch schnell ne Pfändung gegen mich beantragen soll??

  3. Elender sagt:

    Schön schlecht gemacht, die Petition, hoffentlich wird sie nicht als öffentliche Petition angenommen. Wenn Ihr Petitionen einreicht, dann fragt doch bitte wenigstens vorher mal jemanden, der schon einmal ein paar Semester Jura an der Uni vergammelt hat, oder einen Viehhändler wie mich.

    Was bitte sind denn „zusätzliche Gebühren“, was ist ein „normales Girokonto“ ? Das sind juristisch inhaltsleere, nicht einklagbare Begriffe. Die Banken/Sparkassen tricksen doch schon jetzt die Leute damit aus, daß sie die Umwandlung in ein P-Konto auch ohne „Zusatzgebühren“ anbieten, aber zur Bedingung machen, daß nur noch ganz bestimmte Kontomodelle unter mehreren ausgewählt werden dürfen, bzw. von einem bisher kostenlosen Online-Konto in ein dann gebührenpflichtiges zu wechseln ist (z.B. Sparkasse Saarbrücken).

    Ich sage Dir, was ich als Bank machen würde, wenn so eine dilettantische Petition zum Gesetz würde:
    Ich würde mehrere verschiedene „normale“ Giro-Kontomodelle, wie gehabt, anbieten inklusive ein zusätzliches „normales“, auch für jedermann, ohne jeden Hinweis auf „P-Konto“, das aber so sauteuer ist, daß es kein normaler Mensch auswählt. Bei Antragstellern auf P-Konto würde ich sie dann auf dieses Abwimmelkonto verweisen. Damit würde ich, als Bank, völlig innerhalb Deiner Petition liegen und nichts wäre erreicht, April, April !

    • Admin sagt:

      Hallo Elender,

      Sie scheinen Petitionen mit einer Vorlage für einen Volksentscheid, einem Gesetzentwurf, einer Klage vor Gericht oder etwas anderem zu verwechseln. Das ist falsch.

      Kurze Einführung ins Thema „Petitionen“

      Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde, die jedermann in allgemein verständlicher Sprache an seine Volksvertreter richten kann. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht (nach Artikel 17, Grundgesetz). Sogar Kinder und Jugendliche können Petitionen einreichen – und tun das auch. Keinesfalls notwendig ist ein Jurastudium, geschweige denn die Angewohnheit, sich einer von der Bevölkerung abgehobenen Fachsprache zu bedienen.

      Erläuterungen zum P-Konto

      Darüber, was ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist, können Sie sich umfangreich auf diesen Seiten informieren. Sie erfahren unter anderem, dass jeder Bürger einen rechtlichen Anspruch darauf hat, ein bestehendes Girokonto seiner Wahl in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Wenn also in der Petition gefordert wird, „dass Banken für das Führen eines Pfändungsschutzkontos nur dieselben Entgelte verlangen dürfen, wie für die entsprechenden normalen Girokonten“, dann bedeutet dies zum Beispiel, dass der Kunde nachher nicht mehr bezahlen soll, als vor der Umwandlung seines Kontos.

      Ich bin sicher, dass Sie in der Petition genau dieses Anliegen erkannt haben. Es als Gesetz wasserdicht auch für jene zu formulieren, die „schon einmal ein paar Semester Jura an der Uni vergammelt“ haben und seitdem alltägliches Deutsch nicht mehr verstehen wollen, darf der Kompetenz des Gesetzgebers überlassen werden.

      • Marianne Stern sagt:

        Trotz auf meinem P-Konto genügend Geld für meine Mietüberweisung vorhanden war, wurde diese nicht ausgeführt mit der Begründung, in diesem Monat sei mehr Geld eingegangen als gestattet. Eine eingegangene Überweisung bezog sich auf die nicht vollständige Zahlung im Monat vorher, wurde aber meiner normalen Überweisung zugerechnet. Also hatte ich im Dezember durch die nachgereichte Zahlung zuviel überwiesen bekommen.Jetzt muss ich beim Amtsgericht mein eigenes Geld freigeben lassen, um meine Miete zu bezahlen. Es ist mir schleierhaft, wie solche Schreibtischstrategen einen solchen Blödsinn verfassen können, da jeder weiss, dass nicht alle Zahlungn pünklich auf dem Konto erscheinen.
        Muss ich dann jedes Mal zum AG oder besteht die Möglichkeit, dass diese
        Verursacher nocn normal werden

        • Marianne Stern sagt:

          Ich hatte als Harz IV Empfänger das gleiche Problem.Haus und Auto wird Versteigert,Miete wird vom Job Center direkt überwiesen,dadurch kommen sie nicht mehr über das Limmet.

  4. doris sagt:

    war heute bei der sparkasse und habe mein girokonto umstellen lassen auf ein p-konto,da wurde mir dann gesagt das ich monatlich 7,50euro dafür zahlen muß.das finde ich unverschämt .kontogebüren

  5. Klaus Schmidt sagt:

    Werden Bürger vorsätzlich Entmündigt?

    Die Verfahrensweise bei einem P-Konto beinhalte grundrechtliche Fragen:
    1. Datenschutz, ist der Gewährleistet.
    2. Umstellungszeit auf P-Konto, wovon lebt Betroffener in der Zwischenzeit.
    3. Kontoabhebungen (Nur am Bankschalter), Einschränkung der Rechte auf persönliche Grundrechte.
    4. Vorsätzliche Abstufung zum Sozialfall.
    5. Wer haftet bei Irrtum.

  6. Tilley sagt:

    Hat inzwischen jemand Erfahrung mit einem gebührenfreien P-Konto gemacht? Bei meinem Mann wurde vor einem Jahr das Konto gepfändet (Sparkasse), aufgrund der anfallenden monatlichen Gebühren hat er es dann aufgelöst. Er ist nun ohne Konto (hat aber auch keiner Einkünfte). Nun hofft er auf einen Arbeitsplatz, zur Gehaltsüberweisung ist ja ein Konto notwendig. Er möchte gleich ein P-Konto eröffnen. Wo geht das zu kleinen Preisen?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

  7. Susi sagt:

    Ich kann Klaus Schmidt nur Recht geben…

    Es stellt sich sowieso die Frgae, warum nicht das Konto bei Eingang eine PfüBs sofort umgestellt wird. Dann entfällt nämlich Punkt 2.
    Das wird gar nicht mitgedacht, daß ja in der Zeit der Umstellung wieder dasselbe Problem wie vorher besteht, nämlich, daß das Konto gesperrt ist!

    Außerdem hatte ich es auch so verstanden, daß man SEIN bestehendes Giro-Konto mit den Schutzeigenschschaften versehen kann und es dann als P-Konto geführt wird.
    Und nicht aus verschiedenen, eingeschränkten Modellen auswählen kann…

    Und was, wenn das Konto vorher gar nichts gekostet hat?!

    • Admin sagt:

      „Es stellt sich sowieso die Frgae, warum nicht das Konto bei Eingang eine PfüBs sofort umgestellt wird. Dann entfällt nämlich Punkt 2.“

      Dies ist wohl unter anderem deshalb nicht machbar, weil jeder Bürger nur ein P-Konto führen darf, aber mehrere Girokonten haben kann, bei denen Pfändungen veranlasst werden.

      Auch automatisch das erste gepfändete Konto in ein P-Konto umzuwandeln wäre nicht ratsam. Den P-Konto-Schutz möchte man in der Regel für sein „Hauptkonto“ haben, wo zum Beispiel Gehalt und Kindergeld eingehen und von dem Miete, Strom und Wasser gezahlt werden. Würde automatisch ein anderes Konto in ein P-Konto umgewandelt, wäre dieses „Hauptkonto“ dann nicht mehr als P-Konto geschützt.

      Für den, der nur ein Girokonto besitzt, spielt dies freilich keine Rolle, aber das Gesetz muss natürlich auch für jene mit mehreren Konten geeignet sein.

  8. Susi sagt:

    Da könnte ein Anruf/eine mail der Bank bei Einang eines PfüBs helfen…
    Selbst wenn zunächst eines der gepfändeten Konten umgehend als P-Konto geführt werden würde, so könnte man das ja auch wieder ändern…(Zudem sieht ja die Bank, auf welchem Konto Gehalt etc. eingeht.)

    Des weiteren glaube ich, daß zumeist die Hauptkonten von einer Pfändung betoffen sind.

    Und falls es nicht über die P-Konto Regelung machbar sein sollte, so fehlt die Möglichkeit der Auszahlung eines Überbrückungsgeldes zwischen 30-50€…
    (Die Summe kann anschließend mit dem Sockelbetrag verechnet werden.)

    Ein paar Tage ohne Geld könne recht lang sein…

    Müßte man nicht ein Giro-Free-Konto mit den Eigenschaften eines P-Kontos weiterführen können?
    Habe mal irgendwo gelesen, daß man sich das Konto selber aussuchen kann. (Giro-Konto)

  9. Susi sagt:

    PS: also, es handelt sich dabei um das bereits gefühte Konto.

  10. Susi sagt:

    @Tilley Soweit ich weiß, ist das nur für Menschen vorgesehen, die bereits ein Konto bei einer Bank führen…

    So sich denn doch eine Ausnahmebank finden sollte, wird es trotzdem ca 5-6€ kosten.

  11. Rene1982 sagt:

    Hallo, ich bin bei der Deutschen Bank und habe Kontopfändungen. Deshalb habe ich mich mit dem Thema Pfändungsschutzkonto auseinander gesetzt und bin zur Bank hin.
    Die Mittarbeiterin am Schalter konnte mir kompetent erklären wie es sich mit dem P-Konto verhällt, nun kommt der Hacken an der Geschichte Giro Konto gebühren liegen bei ca. 15 Euro pro Quartal wenn ich mein Giro Konto umwandeln lasse in das P-Konto würden weitere Kosten monatlich von 9 Euro entstehen. Ich sagte ist ganzschön viel für jemand der kaum geld hat, Sie darauf hin dann müssen Sie sich eben eine andere Bank suchen .
    Es würde ja der Bank ein mehraufwand entstehen den sie sich bezahlen lassen.
    Finde es bescheiden das Leute die so schon am existenz minimum leben und schulden haben zwar die hilfe bekommen durch die Option P-Konto aber dann noch von den Banken abgezogen werden. Ich wäre dafür das die extra gebühren wegfallen würden da der aufwand bei dem P-Konto sicherlich net höher ist als bei nem Gepfändeten Konto.

  12. luna sagt:

    Hallo,

    habe ein P-Konto bei der Sparkasse Düsseldorf, heute morgen der Schock nach Kontauszug, Gebühren montalich 3,50, aber dann kommt es, alles was auf den Konto geschied, ob Zahlungseingang, Lastschrift, Überweisung usw. kommen 0,40 Cent dazu. Somit habe ich für einen Monat 19,90 an Gebühren. Das ist ein Frechheit.

    • lore sagt:

      laut auskunft der sparkasse düsseldorf kostet das p-konto 5.20 € also genauso viel wie ein girokonto
      weitere gebühren fallen nicht an, denn durch die umstellung aufs p-konto wird lediglich ein „merkmal “ gesetzt
      funktinell bleibt also alles beim alten nur das man halt den freibetrag auf seinem konto lassen kann und sorgenfreier leben kann

  13. Bernd sagt:

    bei der Braunschw.Landesbank wollte ich mir ein P-KONTO einrichten bzw. mein Girokonto in ein solches umwandeln lassen.
    1. Schock 9,00 EUR gebühren/mtl.
    2. Schock: alle kontoverfügungen sind pers. am Bankschalter zu beantragen bzw. ausführen zu lassen.
    3. Schock: ONLINE-Banking NICHT möglich
    4. Schock: Geldauszahlungen per Bankkarte NICHT möglich.
    5. Schock: Kartenzahlung vor ort bei Einkäufen NICHT möglich.
    das bedeutet für mich absolut KEINEN Vorteil durch Nutzung eines P – KONTOS.
    Warum ein solches dann einrichten? Nur um dem Geldinstitut einen Einnahmevorteil von 6,00EUR zu verschaffen?
    Alle anderen Procedere rund um mein Girokonto bei KONTOPFÄNDUNG Sind ja gleich geblieben.
    Über meinen Pfändungsfreien, gesetzlichen Verfügungsrahmen von 985,15 EUR kann ich ja jetzt auch verfügen.
    Allerdings mit der o.g. Einschränkung
    (alles vor Ort und persönlich).
    Fazit: KEINEN VORTEIL, eher NACHTEIL.
    So etwas dürfte sich eigentlich nicht als Bürgerfreundlich darstellen, sonder es ist, meiner Meinung nach, eher eine weitere schaffung die betroffenen noch mehr zu schröpfen.
    Allerdings diesesmal auf GESETZESBASIS und mit VORSATZ.
    Mein Rat an alle Betroffenen:
    PEDITIONEN einreichen und ansonsten Finger weg vom P-KONTO!!!!!!!!

  14. Herta sagt:

    P-Konto Gebühr bei Sparkasse Elbe Elster,
    die knöpfen gleich 10,-Euro mtl.ab
    🙁
    mus ich wohl iun den sauren Apfel beisen damit ich wiedfer überweisungen machen kann

  15. nuna sagt:

    P-Konto Gebühr bei der Raiffeisenbank für 15€ im Monat. Überweisung, Online-Banking, Abbuchungen, zahlen mit Karte, Daueraufträge nicht möglich!! Barabhebung nur am Schalter möglich. Überweisungen nur am Schalter möglich gegen Aufpreis von 7,50€ pro Überweisung. Jaaaa wie schön ist die Welt…………….

    Da kommen schon mal schnell 50€ im Monat zusammen!!! Aber für ein verschuldeten Hartz4 Empfänger ist das ja kein Problem, es gibt ja jetzt 5€ mehr im Monat. Loooooooool
    Ich könnte einfach nur noch K*****!!

  16. Andreas sagt:

    P-Konto mh also da hab ich nen Problem mit 9 euro extra Pro monat 50 cent für überweissungen und noch nen ganze menge andre zahlungen ich bin im moment H4 und Krank ich weiss nicht wo ich das geld her nehmen soll hab jetzt kaum was zum leben kann mir nicht mal nen Arzt leisten um mein Bein in ordung zu bringen da werd ich woll Konto kündigen müssen und mir Monatlich das geld abholen was ja nicht geht weil bein Krank egal wie das ist das geld hat keiner über H4 ist man am ende und durch die extra P Konto kosten kommt man gleich in die nächste falle rein mehrkosten die irgend wann nicht mehr tragbar sind.

    ganz erlich ohne Konto bin ich aufgeschmiessen H4 geld aufem konto 286 euro mehr bekomm ich nicht dann wirds gefändet und schon verhunger ich mh tolle sache nur weil ich die 9 euro im monat nicht hab super danke . Dachte Sterbe hilfe ist strafbar…… kein Geld kein Lebenmittel Hungertat mh wird echt hart.

    • Kambach sagt:

      Lieber Andreas,
      lieber Leser,

      lassen Sie sich das nicht gefallen,
      die Banken handeln hier zumeist wissentlich rechtswidrig und gegen aktuelle Rechtsprechung.

      Bitte informieren Sie sich über Ihre Rechte. Es gibt einige gemeinnützige Organisationen wie die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Sie können als Mitglied z. B. kostenlos persönlich eine Rechtsauskunft von einem Vertragsanwalt dieser Schutzgemeinschaft erhalten oder dort auf bestehendes Unrecht aufmerksam machen. Auch ohne Mitgliedschaft wird Ihnen nach meiner Erfahrung geholfen.

      Dort werden Banken regelmäßig abgemahnt und zu rechtskonformen und fairen Handeln angehalten.

      Ich habe jüngst über die Hilfe der SfB e.V. ein Urteil gegen die DKB AG bewirkt, dass es dieser Bank verbietet, rechtswidrige Gebühren in Höhe von 5,- Euro monatlich für dessen P-Konto zu verlangen.

      Wehren Sie sich mit starken Partnern an Ihrer Seite.

      MfG
      Kambach
      Journalist

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