Das P-Konto ab 2012

Im Juli 2010 startete das P-Konto. Mit Beginn des Jahres 2012 tritt die zweite Stufe der Einführung des Pfändungsschutzkontos in Kraft: Ab Januar gibt es den Pfändungsschutz nur noch mit P-Konto. Zu diesem Anlass finden Sie hier eine Übersicht zum Thema.

Die Taschen sind leer.

Pfändung

Bezahlt ein Schuldner seine Schulden nicht, können Gläubiger bei Gericht einen Pfändungsbeschluss erwirken. Gepfändet werden können verschiedene Dinge, beispielsweise Bargeld oder Gegenstände.

Gepfändete Gegenstände werden in der Regel versteigert – ihr Erlös wird dann zur Schuldentilgung eingesetzt. Viele Schuldner besitzen allerdings kaum Hab und Gut, das von Wert und pfändbar ist.

Kontopfändung

Gepfändet werden kann auch ein Bankkonto, zum Beispiel ein Girokonto. Auch hierfür bedarf es eines gerichtlichen Beschlusses. Eine Pfändung darf allerdings nicht dazu führen, dass ein Schuldner unter das Existenzminimum gedrückt wird.

Auch ein Schuldner besitzt Grundrechte. Diese nutzen im Übrigen nicht nur ihm selbst, sondern kommen auch dem Gläubiger zugute. Denn nur wessen Existenz gewährleistet bleibt, kann weiterhin Schulden begleichen.

Pfändungsfreier Betrag

Die Pfändungsfreigrenze gibt an, über welchen Geldbetrag ein Schuldner trotz Pfändung seines Kontos verfügen kann. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei monatlich 1028,89 Euro.

Der Wert wird allerdings regelmäßig an die sich ändernden Umstände angepasst. Steigen die Lebenshaltungskosten, muss auch die Freigrenze angehoben werden. Für unterhaltspflichtige Personen – also beispielsweise Eltern mit Nachwuchs im Kindesalter – gelten höhere, gestaffelte Freigrenzen.

Pfändungsschutzkonto

Nach einer eineinhalbjährigen Übergangsphase verbleibt nach dem Jahreswechsel 2011/2012 das Pfändungschutzkonto (P-Konto) als einziger Weg, um über den pfändungsfreien Betrag zu verfügen.

Jeder Bürger in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch darauf, eines – und nur eines – seiner Girokonten in ein P-Konto umzuwandeln. Dafür benötigt er weder einen gerichtlichen Beschluss, noch das Wohlwollen seiner Bank.

P-Konto einrichten

Wenden Sie sich an Ihre Bank, um ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Wenn es schnell gehen soll: am besten persönlich in einer Filiale. Eine Umwandlung bedarf einer Änderung ihres Vertrages mit der Bank. Deshalb ist eine Unterschrift notwenig.

Wer unterhaltspflichtig ist und wem daher ein höherer pfändungsfreier Betrag als der Grundfreibetrag von 1028,89 Euro zusteht, benötigt dafür gegenüber der Bank in der Regel eine Bescheinigung. Eine Schuldnerberatung kann helfen, hier die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.

Keine Kontosperrung

Wessen Girokonto gepfändet wurde und wer es deshalb in ein P-Konto umwandeln möchte, kann und sollte von der Bank verlangen, dies innerhalb von höchstens drei Geschäftstagen zu erledigen. Ab dem vierten Tag hat der Kunde Anspruch auf die Funktionen des Pfändungsschutzkontos.

Der P-Konto-Inhaber kann auf diesem Konto selbst dann über seinen monatlichen pfändungsfreien Betrag verfügen und Überweisungen tätigen, wenn eine Pfändung vorliegt. Das P-Konto wird nicht gesperrt.

Haken beim P-Konto

Schlecht gelaunte Bänker.

Mit Pfändungen belastete Kunden gehören für seriöse Banken zumeist nicht zur Zielgruppe. Wer sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchte, wird daher damit rechnen müssen, dass die Bedingungen weniger vorteilhaft als bei anderen Kontomodellen sind.

Leider gehen manche Geldinstitute auch soweit, ihre Kunden über das P-Konto eindeutig falsch zu informieren, sie unfreundlich zu behandeln oder horrende Zusatzgebühren zu verlangen.

Kosten

Insbesondere höhere Kosten für den Pfändungsschutz dürften Kunden gemäß höchstrichterlicher Rechtssprechung eigentlich nicht entstehen. Allerdings hat der Gesetzgeber bei Einführung des P-Kontos verpasst, hier unmissverständliche Regelungen ins Gesetz zu schreiben. Unsere Petition an den Bundestag dazu blieb ohne entsprechende Resonanz.

So nutzen manche Banken die Einführung des P-Kontos, um ihre finanzschwachen Kunden besonders zu schröpfen, bis neue Gerichtsentscheidungen zum P-Konto rechtskräftig sind. Betroffene können sich gegebenenfalls an Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung wenden. Eine Beschwerde beim Ombudsmann des zuständigen Bankenverbandes kann ebenfalls sinnvoll sein.

Bildmaterial: free-clipart.net

80 Antworten auf “Das P-Konto ab 2012”

  1. Thomas Meyer sagt:

    WICHTIG:
    Kann ich ab 2012 noch ein P-Konto rückwirkend einrichten lassen ???

    • Kreisl sagt:

      Ja. Denn wenn noch keine Pfändung vorliegt geht es auch noch 2012 denn nach § 835 ZPO gibt es bei einer Pfändung des Kontos eine vier wöchige Moratoriomsfrist in der das Bankinstitut das Geld nicht an Gläubiger auskehren darf und dem Kunden ermöglichen muss innerhalb dieser sein Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

  2. frau30 sagt:

    hallo,ich hab gestern den pfändungsbeschluss bekommen,habe mein konto aber noch nicht zum P-Konto umgewandelt.Ist das jetzt noch möglich? Ich habe jetzt eh kein Geld mehr auf dem Konto,aber zum ersten kommt ja neues. Komme ich dann an mein Geld.? Kann mir das jemand beantworten?
    LG

    • Akinom55 sagt:

      Ja das geht, jedenfalls bei meiner Bank. DB. Ich habe mein Konto auch 3 tage nach Pfändungsbeschluss Ändern lassen, Ist etwas teurer an Führungs gebühren, aber das ist es dann wert.

  3. durcheinander sagt:

    Hallo,kurze frage.
    habe das p-konto seit 2010 wegen mehreren Pfändungen. hatte jetzt noch 220 auf dem kto was über dem freibetrag lag,weil arge nach 3monaten alles auf einmal geschickt hat.habe mir von der schuldner beratung bescheinigung geholt am mittwoch. die bank hat aber statt 3415 wie auf der bescheinigung nur 2900 hoch gemacht. und gestern kam uh vorschuss geld- also konnte ich nur dieses geld abheben an die 220 komm ich nicht dran. Geht das?kann die bank weniger erhöhen,als die Schuldnerberatung bescheinigt?

  4. Natascha sagt:

    Hi, dass geht nicht! Die Banken haben sich an die Gesetze zu halten und können nicht willkürelich einfach Geld einbehalten. Die Bescheinigung der Schuldnerberatung ist ausreichedend.
    Laß dir das nicht gefallen !!

  5. Sabrina sagt:

    Hallo mal ne frage ich hab das P konto bereits und die von der sparkasse sagten ich mus shalt immer nur bescheinigungen einreichen wenn Geld eingeht wie jetzt zum Beispiel bekomme ich da ich Schwanger bin Geld für Bekleidung von dem Jobcenter allerdings sagte mein bearbeiter er weise das geld HEUTE an ich hab aber noch keine bescheinigung darüber…????Kann da was passieren?bzw ist das Geld dann weg???

    Lg

  6. Meyer Detlef sagt:

    Hallo
    Meine Eltern haben zusammen ein Konto ,worauf beide ihre Rente Überwiesen bekommen . Mein Vater ist nicht mehr Geschäftsfähig auf grund eines schlaganfall und meine Mutter ist sein Vormund und teilt sich mit mir (Sohn) die Betreuung .Vor kurzem wurde das Konto wegen einer Bürgschaft gepfändet .Auf das Konto kommen monatlich ca. Vater rente 890 euro und 180 euro unfallrente ,Mutter 600 Rente .
    Wie hoch darf da der Pfändungsfreie Betrag sein.

    • Ulrike Peukert sagt:

      Hallo der pfändungsfreie Betrag ist auf einem P-Konto 1028,89 Euro.
      Ich rate deinen Eltern dringend das Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, denn nur dann haben sie Schutz.
      Am besten Ihr macht das so:
      P-Konto für das Geld einer Mum auf deine Mutter laufend
      und
      ein
      P-Konto auf Dich oder deinen Vater laufend
      So hat dann jeder bis 1028,89 Euro Pfändungsschutz.
      Denn alles was über diesen Betrag ist, kann einfach gepfändet werden.
      Liebe Grüße!

  7. mel sagt:

    ich habe auch mal eine frage heute kam geld Hartz4 konto habe ich schon auf Pkonto geändert aber habe eine pfändung drauf und nun komme ich an mein geld nicht die sagen das ist noch nicht frei gegeben ist das normal? und ich dachte man ist nicht eingeschränkt dadurch nun sitzen wir hier und haben nicht ein cent:-(

  8. Daniel sagt:

    Hallo, mein Konto ist derzeit mit einer Pfändung belegt. Kann ich mein Konto dennoch zu einem P-Konto machen lassen? Ich bin mir unsicher darüber, was sich mit dem Jahre 2012 nun geändert hat. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    • Simon sagt:

      Das steht doch im Artikel drin. Einfach mal lesen …

      „Wessen Girokonto gepfändet wurde und wer es deshalb in ein P-Konto umwandeln möchte, kann und sollte von der Bank verlangen, dies innerhalb von höchstens drei Geschäftstagen zu erledigen. Ab dem vierten Tag hat der Kunde Anspruch auf die Funktionen des Pfändungsschutzkontos.“

      Also ja, man kann auch ein gepfändetes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen (wenn man noch kein P-Konto hat). Man hat Anspruch darauf, dass dies binnen drei Tagen von der Bank erledigt wird.

  9. Emil Inkens sagt:

    Hallo
    ich habe seit Sept. 2011 ein P-Konto, da ich aber nicht pfändbar bin (lt.Insolvenverwalter) wegen Unterhalts meiner Ehefrau zahle ich montl. € 8,55 bei meiner Bank an Gebühren für das P-Konto. Nun möchte ich das P-Konto in ein normales Girokonto umwandeln, kann dann jemand an mein Konto?
    Gruß Milink

  10. bella sagt:

    mein freund hat ein pkonto und sein bruder hat ihm versehendlich 2000 euro auf das konto überwiesen.es sollte eigendlich auf ein ganz anderes konto.nun wollte sein bruder die zahlung zurückfordern und bekommt das geld nicht vom pkonto zurück.kann die bank das einfach so machen????? auf eine schnelle antwort wäre ich sehr glücklich

    • P-Konto-Nutzer sagt:

      kann sie…alles was aufs P-Konto kommt, wird von der Bank gebunkert 😉

      Lediglich der Freibetrag steht monatlich zur Verfügung.

      Gruß

  11. bella sagt:

    wenn ein versehendlicher betrag auf ein pkonto gezahlt wird der da nicht eingezahlt oder besser gesagt falsch überwiesen wurde …soll der einzahler den betrag nicht zurückvordern können?????? ist das wirklich so? hat da jemand erfahrung mit?

    • P-Konto-Nutzer sagt:

      tja….eigentlich ist das Geld weg. Ist nix mit zurück fordern.

      Ich wollte mal eine Überweisung “ außer der Reihe“ machen. Das heißt: ich musste Geld überweisen, wollte dieses Geld vorher bar auf mein P-Konto einzahlen. Die nette Dame sagte mir dann direkt am Schalter: ohhh, das ist sofort gesperrt. Ich hol es ihnen sofort wieder zurück.

      Das passierte innerhalb von Minuten, nur deshalb konnte sie so handeln. Aber auch sie sagte mir, sie hätte noch keine Ahnung, wie das mit den Buchungen läuft. Hat es mir dann einfach zurück gegeben. Ob sie Ärger bekommen hat, kann ich nicht sagen. Ich hatte mein Geld wieder und habs dann bar bezahlt.

      Gruß

  12. Bernd sagt:

    Der Pfändungsfreibetrag für eine Erwachsene einzelne Person steht ja bei 1028,89 Euro , wie hoch ist er denn wenn man ein Kind unter 18 Jahre im eigenen Haushalt hat ? Laut meiner Information sollen da ca 300 Euro dazu kommen , stimmt das ?

  13. Sabrina sagt:

    Hallo,

    ich war heute bei meiner Bank, ich führe seid Mitte 2011 ein P-Konto und habe folgendes Problem. Ich hab eine Freundin etwas Geld geliehen sie kann es mir jetzt zurück zahlen (150 Euro) und kann es aber nur überweisen. Ich bin einem Kind zum Unterhalt verpflichtet also liegt der Pfändungs-Schutz bei ca. 1,400 Euro. Kann mir meine Freundin das Geld überweisen? Oder ist das Geld dann sofort weg? Wird das Geld dann auf die 1,400 Euro angerechnet??? Meine Bank konnte mir das leider nicht sagen weil die anscheinend auch von nix ne Ahnung haben….
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Lg

    • Der Jurist sagt:

      Hallo also die 150€ deiner Freundin gehen in den Topf mit 1400€ FG jedoch währe das Geld verloren wenn sie es Überweisen würde besser Bar irgendwie

  14. Patrick sagt:

    Hallo ich habe seit 3 Wochen mein Konto gefändet und bin heute zur Sparkasse gegangen und habe es in ein P-Konto umwandeln lassen also wollte fragen ob ich jetzt dann an mein Geld Montag heran komme.
    Weil dir zu mir gesagt haben das Geld ja heute drauf ist und ich es ja wie gesagt heute noch in P-Konto umgewandelt habe wieder ran komme stimmt das?

    • Der Jurist sagt:

      Hallo also um es Dir mal genau und Hart zusagen das P Konto muß vor Geldeingang geändert sein sonst gibt es keinen cent da die umstellung meist sowieso 2-3 tage dauert und desweiteren nicht rückwirkend gild

  15. Scharf sagt:

    Hallo habe jetzt ein P Konto und 1999,84 freibetrag wen ich jetzt nicht alles im laufenden Monat ausgebe bleibt es dann trotzdem auf meinem Konto und ich kann dann einen Monat später darüber verfügen

    • P-Konto-Nutzer sagt:

      du kannst später nicht mehr darüber verfügen. Du solltest deinen Freibetrag jeden Monat ausnutzen bzw. vom Konto holen.

      Gruß
      P-Konto-Nutzer

      • Stan sagt:

        Das ist definitiv falsch. Sollte der Freibetrag nicht erreicht werden, kann dieser in den Folgemonat übernommen werden.

        Auch mit P-Konto kann man sparen!

  16. andrea poppe sagt:

    hallo

    ich habe zwei kinder 5 und 7 wie hoch ist da der freibetrag beim p-konto

    wird das auch bei der schufa eingetragen

  17. HexeBabajaga sagt:

    Ich hatte bis zum 08.03.2012 bei der Volksbank in Forst (Lausitz) ein Giro-Konto. Bis dahin ca. 16 Jahre. Im letzten Jahr hatte ich es umgestellt auf Online-Banking, wodurch die Kontoführungsgebühr wegfiel. Also quasi kostenlos, es sei denn man ließ durch die Bank überweisen etc. . Zum Januar habe ich es in ein P-Konto umwandeln müssen da wir unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerieten (was heutzutage wohl nicht allzu schwer ist). Gleich erstmal monatlich 6,95€ monatliche Gebühr. Super! War echt sauer darüber, da man auf dieses „P-Konto“ ja nicht angewiesen wäre wenn man Geld übrig hat. Zudem kam: „Online-Banking gibt`s nicht mehr!“ Also wieder zusätzliche kosten für alle Zahlungswege wie Überweisungen, Daueraufträge etc. . Das Beste kam dann Ende Februar! Per Fahrradkurier, kurz nach 18 Uhr, die Kündigung meines Kontos mit einer Frist von 10 Tagen, also zum 8. März. Ohne jegliche Begründung. Die bekam ich vor Ort mündlich: „Weil Sie knapp 5€ im Minus sind und das beim P-Konto nicht geht!“ Die Gebühren für`s P-Konto i.H.v. 6,95€ werden am Ende des Monats abgebucht (hab ich am selben Tag erfahren). Also hätte auch 1 Cent im Minus gereicht. Wahnsinn! Und das, obwohl ich am selben Tag dort war und meine Bank darüber informiert habe, das mein Geld etwas später kommt, da unsere neue Sachbearbeiterin vom HartzIV-Amt (ab Feb/´12) es versäumt hatte an diesem Dienstag, wie versprochen, bzw. persönlich zugesagt den Bescheid noch zu erstellen, sowie Geld zu überweisen, weil sie an diesem Tag vermutlich zu sehr mit ihrer Urlaubsvorfreude beschäftigt war (in der Vorwoche war sie noch krank). Dadurch kam unser Geld erst ca. 10 Tage später auf`s Konto (durch die Hilfe der Vertretung). Wenn`s kommt dann ganz Dicke. Bis dahin war ich von der VR-Bank in Forst echt begeistert, aber seit diesem Vorfall einfach nur noch restlos enttäuscht !!! Unter anderem darüber, wie die mit treuen Langzeitkunden so umspringen, wenn man mal ein paar Monate in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Man wird sofort fallen gelassen und über die extreme Unfreundlichkeit, seit ich die Umstellung zum P-Konto hatte, möcht ich garnicht nachdenken. Da wird man wenn man schon ganz unten ist noch dafür gesorgt sich auch dementsprechend zu fühlen! Ein Angebot, das Konto zu halten gab es nicht, ABER : stattdessen das Angebot auf „eigenen Wunsch natürlich“, die Kündigung zu beschleunigen, um angeblich im Interesse des Kunden, sich die Gebühren für den März zu sparen. Wie überzeugend ehrlich-haha. Damit machen die es überdeutlich, wie sehr sie solche Kunden „NICHT“ wollen! Danke dafür VR-Bank SPN in Forst.

  18. scorpio1031 sagt:

    Hallo, ich klicke mich heute mal hier mit in diese Runde, weil ich scheinbar ebenfalls hier ein „Betroffener“ bin. Das sogenannte „P- Konto“, um welches es hier geht, soll angeblich mehr Schutz für Menschen haben bieten, die Pfändungen auf dem Konto haben. Ich wurde informiert über meine Sparkasse, dass die Bank mir zu diesem Konto verpflichtet ist, es umzuwandeln seit Januar 2012, da ich Pfändungen habe.
    Ich hatte vorher bis Dezember 2012 meine 3 Pfändungen im Griff mit den monatlichen vereinbarten Ratenzahlungen. Die Pfändungen haben „geruht“, so der banktechnische Ausdruck.Und ich hatte jeden Tag meine Ruhe und mein restliches Geld zur vollen Verfügung. Bis zum Monat Januar 2012.
    Ich habe seit dem 06.Januar jetzt dieses P- Konto und bin weit unter der Pfändungsgrenze (1028,89 €).
    Ich hatte noch am Tag des 06.Januars 2012
    ein Guthaben auf meinem Konto. Erst am 09.01. ist eine Fortsetzung und Abrechnung meines Kontos zu sehen in den Unterlagen, aber nun plötzlich im Minus, trotz eigentlichen Guthabens.
    Wie kommt das? Die Bank kann es mir bis heute nicht erklären, wie das zusammen hängt.Leider! Leider auch nicht nachvollziehbar für den Laien und den Betroffenen. Seitdem bekomme ich bis heute jedes mal nach jedem Zahlungseingang (vom Amt) beim Automaten und am Schalter nicht meinen vollen zu stehenden Betrag ausgezahlt. Was machen die Banken eigentlich, wenn sie noch nicht einmal selbst den Durchblick haben in ihrer eigenen Software??? … Sie schieben es lieber auf die Politik und Gesetzesgeber und sagen: „Uns“ sind die Hände gebunden, leider haben wir nur beschränkt oder gar keine Möglichkeit heute die Prozesse rückwirkend zu kontrollieren und zu prüfen.
    Eine Schande ist das für alle die, die eh schon wenig jeden Monat zur Verfügung haben. Man wünscht keinem diese individuellen persönlichen finanziellen Schicksals- Probleme, die hier zu lesen sind, aber vielleicht sollten sich einige der Initiatoren des „P- Kontos“, einschließlich die, des verantwortlichen Personals der Banken, mal in diese Rolle „schlüpfen“.
    Man muss weiter auf der Hut sein und aufpassen, um sein weniges Recht, was man hat, noch zu kämpfen, aber ob man es auch bekommt …!?

  19. Süsse sagt:

    Ich habe schon seit einigen jahren eine Pfändung, jetzt kamen dieses Jahr noch einige dazu. Dadurch ist das Konto gesperrt. Kann ich es immer noch in ein P-Konto umwandeln. Ich möchte meine Schulden in Ruhe abbezahlen können und nicht in Angst. Stimmt es das Ehepaare dann getrennte Konten haben müssen?

  20. Betroffener sagt:

    Habe seit einem Jahr ein P-Konto bei der Hypovereinsbank. Vor einigen Tagen kam wie immer das Kindergeld aufs Konto und ich wollte es abheben, aber durfte nur einen Teil. Als ich nachfragte was da bitteschön los ist, sagte man mir, dass meine Bescheinigung abgelaufen sei und der Restbetrag gepfändet wurde! Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendwo auf der Bescheinigung eine Frist von einem Jahr gab. Auch hat man mir nichts davor gesagt und auch keine Vorankündigung kam, sodass ich darauf rechtzeitig reagieren konnte. Ich habe die Kopie der damaligen Bescheinigung der Bank gebracht und da steht eben nichts von einer Frist. Es hat sich in unserer Lebenssituation (Verheiratet + 3 Kinder) nichts geändert. Gibt es tatsächlich eine Frist bzw Lebensdauer von Bescheinigungen? Ist das Kindergeld nun futsch oder kann ich noch mit der neuen Bescheinigung gleich am Montag noch retten?

    • P-Konto-Nutzer sagt:

      Hallo Betroffener,

      es geht nicht um die Bescheinung von der Schuldnerberatung, die räumen dir nur deinen monatlichen Freibetrag ein.
      Es geht um die Bestätigung der Bank. Ich habe ein Schreiben von meiner Bank bekommen, das mir bestätigt, welchen Freibetrag für mein P-Konto die Bank mir einräumt und für wie lange. Nämlich für 1 Jahr. Und ich soll rechtzeitig NEUE Bescheinigungen einreichen. Meine Frist läuft zum 30.11.2012 ab. Wenn ich das nicht mache, stehe ich ab 01.12.2012 ohne einen Cent da. Kommt gut zu Weihnachten.

      Gruß

  21. P-Konto-Nutzer sagt:

    man bekommt keine Auskünfte, Beratung oder Hinweise, wenn man bei seiner Bank ein P-Konto beantragt.

    Ich pers. hab die Erfahrung gemacht, das man das Letzte ist. Meinen Antrag auf P-Konto mit den dazu gehörigen Bescheinigungen wollte meine damalige Beraterin noch nicht einmal entgegen nehmen. „Ach ich hab gar keine Zeit und schaute dabei demonstrativ auf ihre Uhr.“

    Bis ich ihr dann laut und deutlich zu verstehen gab, das auch ICH Rechte habe. Und das mitten in der Bankhalle. Denn an ihren Schreibtisch durfte ich ja nicht mehr.

    Dabei wusste sie ganz genau, was auf mich zu kam. Ich hatte vorher schon diverse Gespräche wegen meiner Altschulden. Wir wussten beide, das diese Situation auf uns zu kam. Also die Bank und ich. Aber diese herablassende Behandlung muss man sich nicht gefallen lassen.

    Wollte das nur mal so los werden…

    Gruß

  22. Sportrose sagt:

    Hallo, ich lese gerade mal die Anmerkungen zum P-Konto (habe Nachtdienst und es ist ziemlich ruhig) :-). Ich habe auch mein G-Konto in ein P- Konto umgewandelt. Bin bei der Sparkasse in Mönchengladbach und ich muss sagen, dass die Sachbearbeiter dort sehr freundlich sind und ich bisher niemals wie ein Mensch 2. Klasse behandelt wurde ;.). Was für ein Glück!

  23. Sportrose sagt:

    Nachtrag! Und ich kann weiterhin mein Online Banking nutzen!!

  24. ines68 sagt:

    mir gehts ähnlich habe pkonto bekomme 1358.50 davon wird alles bezahlt der rest ist halt zum leben jetzt habe ich noch geld drauf automat sagt verfügungsrahmen reicht nich aus wollte geld holen was ist da los?

  25. ines68 sagt:

    es ligt auch keine pfändung vor ich habe nur ein limit draufgehabt 600 euro in der woche abzuhebeb das war aber noch als es ein aktivkonto war und soviel habe ich garnich abgehoben

  26. El-Gordo sagt:

    ging mir heute exakt genauso …wollte 300 abheben und bekam nur 290…obwohl noch ca 600 Euro aufm konto waren ..jetzt rechne ich schon ob da nicht irgendwas gepfändet sein könnte…

    • jens sagt:

      Hallo ,

      an Alle die ein P-Kont haben !!!

      Wenn euch der bescheuerte Geldautomat nix aausspuckt , liegt das daran , das man mindestens 20 Euro stehen lassen muss !!
      Wird einem natürlich nicht gesagt , aber versucht , sollte der Fall wieder mal eintreten , den Betrag um 20 Euro zu kürzen ( das tut ja net so weh !! ) !!
      Bei mir und einigen Bekannten ist dies die Lösung !!
      Mit den 20 Euro arbeitet die Bank , klaro , gelle !!
      Tschau : Und bleibt unter dem Freibetrag von derzeit 1028,-Euro !!!
      Jens

  27. gismo sagt:

    Wer weiß wie es sich verhält, wenn der arbeitgeber den lohn vom Vormonat wegen eines feiertags erst am nächsten ersten des nächsten Monats überweist, aber der neue Lohn ganz normal am ende des Monats überweist, also auf Deutsch aus versehen zwei löhne in einem Monat, und die Bank hat darauf mein konto gesperrt, kann keine Miete und laufende kosten Bezahlen,wofür habe ich ein P-Konto und einen betrag zum Leben.warum soll man da Arbeiten, ich will ja meine schulden zahlen aber nicht wenn ich nicht mal meinen Lebensunterhalt habe,Hoffe ihr könnt mir weiter helfen

  28. M.K. sagt:

    Hallo,
    Vielleicht kann mir hier jemand helfen?!??
    Wir sind eine Patchwork Familie 2 Erw. 2 Kinder
    (nicht die Leiblichen meines Mannes)
    Mein Mann hat dieses P-konto wir bek monatlich diese Grundsicherung von 1028,89€ + 387,22€ für die erste Person es heisst aber das von der 2-5Person nochmal 215,73€ freigegeben werden!Das bek wir aber nicht!Kann mir jemand sagen warum nicht?An wehn können wir uns wenden damit wir den restlich betrag frei bek.?an der Kindergeldkasse waren wir schon da heisst es das die diese Bescheinigung nicht ausfüllen weil es nicht mein konto ist!Bitte helft mir mal auf die Sprünge!!!

  29. Elli sagt:

    Hallo,

    ich wollte malfraagen wie das ist ich habe auch eine P-Konto und habe 2 mini jobs bei den einen bekommen ich knab 400 euros und bei den andern bekommen ich 235 euro sind insgesammt 635 euro das geld ist doch meins oder wird das mir weg genommen weil davon muss ich ja noch 150 euros was zahlen und die bank hat mir geschrieben das mein konto gepfändet wird was garnicht geht weil ich ja sowieso ein P-Konto habe würde mich auf eine Antwort von euch freuen ganz liebe Grüße Elli

  30. babsi sagt:

    Hallo ,
    mal ne frage. immer wenn ich zb so wie heute geld auf mein p konto krieg von jobcenter oder minijob, muss ich einen halben tag warten eh ich das ab heben kann obwohl es schon auf dem Auszug zu sehen ist. Hat noch jemand das problem?

  31. marcellus sagt:

    mal ne frage… hab mir jetzt das p-konto eingerichtet nur kann ich jetzt kein geld mehr abheben und die von der bank meinten ich muss da iwie iwas rechnen… nur bin ich ni über den betrag von 1028. euro gekommen jetzt komm ich ni ans geld ran miete steht an und ich dreh fast durch… was kann ich da machen? kann ich es auf ein anderes konto überweisen oder geht das auch nicht? lg

  32. xenia sagt:

    <hallo habe mal eine Frage.
    Habe seit Juli P-Konto die Bankangestellte sagen mir ie kennen sich nicht aus mit Pkontos.
    Ich bin alleinerziehne Mutter bekomme kindergeld von 184,00 und Unterhalt von 291,00 Euro habe aber nur Freibetrag bei der Bank von 1028,00 ist es korreckt? Von em geld muss ich alles bezahlen komme im monat ned klar da ich meisstens auf unterhaltsgeld nicht zugreiffen kann limit überschritten sagen dir mir bei der Bank.
    Danke

    • Varader sagt:

      Du hast den normalen Freibetrag für 1 Person, der automatisch gilt wenn man ein P-Konto einrichtet.

      Für Unterhaltsberechtigte und Kindergeld musst du den Freibetrag erhöhen lassen was nur auf Antrag geschieht.

      Deine Bank MUSS hierzu Formulare bereithalten.

      Also schnellstmöglichst zur Bank Formulare abholen, ausfüllen, geforderte Belege hinzufügen und abgeben dann wird dein Freibetrag auf etwas mehr als 1400 angehoben.

  33. nicole sagt:

    hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. wir googlen jetzt schon eine ganze weile, haben aber bis jetzt noch keine antwort gefunden. wie hoch ist der freibetrag denn bei 7 unterhaltspflichtigen personen? sprich: mutter mit 7 kindern?

    ich hoffe ihr könnt mir helfen

    danke

    • Varader sagt:

      Ist eindeutigt geregelt.

      2279 € bei fünf und mehr Unterhaltberechtigte.

      Allerdings ist hierin das Kindergeld nicht enhalten, das sowieso nicht pfändbar ist.

      Beachten muss man noch, den erhöhten Freibetragt bekommt man nur auf Antrag !!!! WICHTIG BEI DER BANK ERHÖHUNG BEANTRAGEN!!!!

      Die Bank MUSS hierzu Formulare vorhalten.

  34. Lelala sagt:

    Wichtig ist, dass der Gesetzgeber endlich Klartext mit maximalen Obergrenzen für Gebühren spricht:
    Es kann nicht sein, dass fast alle Banken quer durch die Republik Kunden „verjagen“ wollen, weil sie keine PKonto Kunden haben wollen (weg. dem geringfügig höheren Aufwand, den ein PKonto macht). Manch eine Bank will mit den Gebühren wohl das Jahresergebnis aufhübschen, könnte man meinen…

  35. Alexins sagt:

    Hallo, ich habe ein P-Konto bei der Spk., heute wollte ich Geld aus dem Automaten ziehen, keine Auszahlung möglich, obwohl SGB II-Geld darauf war. Meine Frage: Dürfen die die Kontokarte sperren?
    Für eine Antwort bin währe ich sehr dankbar!

    • Ulrike Peukert sagt:

      Nein das ist normalerweise nicht üblich und auch nicht gestattet. Am besten du sprichst mal mit deiner SPK darüber.
      Liebe Grüße

  36. Daniel sagt:

    Hi,
    ich habe ein P-Konto bei der SPK Essen. Da die Höhe meine Lohnes wechselt eine Frage. Ich habe keine Pfändung für mein Konto laufen und komme in diesem Monat über den Freibetrag von 1028€. Sollte ich im kommenden Monat darunter bleiben, kann ich dann über den in diesem Monat überschüssigen Betrag verfügen oder bleibt der dann eben stehen?

    Danke.

  37. Petra sagt:

    Hallo,auch ich möchte mein Konto in ein P-Konto umwandeln,ich habe nur 600€ Rente und die AOK Rheinland-Hamburg will 200€ pfänden.Ich habe kein Geld und kann meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.Ich habe mit meiner Bank der voba Krefeld Nebenstelle Schaag telefoniert und man wollte mir ein Formular zu schicken,das ich dann unterschrieben zurück sende.Ich bin 750 km von Nettetal entfernt und auf einmal heißt es ,ich muß persönlich erscheinen.Wie denn bitte ohne Geld,selbst mit ,kann ich mir das nicht leisten.
    Kann mir jemand dazu eine Antwort geben ???
    Danke

  38. David sagt:

    Hallo ich hätte auch eine frage ich besitze schon ne einige Zeit ein Pkonto wurde aber im Netz nicht ganz schlau denn ich werde bald eine Nachzahlung vom Wohngeld bekommen. Bekomme ich trotz Pfändung die Nachzahlung ohne dass ich da Probleme bekomme?

    vielen Dank ich voraus

  39. Yasmin sagt:

    Hallo!
    Ich habe auch ein P-Konto mit Pfändung drauf. Da der Vater meines Erstgeborenen nach Monaten endlich die Nachzahlung des Unterhaltes geleistet hat, war jetzt insgesamt diesen Monat 1300,- Eingang auf dem Konto. Jetzt kann ich auf knapp 300 Euro nicht zugreifen, weil ich lt. Bank den Freibetrag überschritten habe. Kann das sein? Ich muss doch mit 2 Kindern mehr Freibetrag haben als die 1028 €, oder? Und wie ist das mit Kindergeld und Unterhalt, zählt das alles in diesen Freibetrag mit rein? Früher galt das doch als unpfändbar…

    Kann mir da jemand nen Tipp geben?

    • Lotta sagt:

      Bei mir war es so, dass eine Bescheinigung über nicht pfändbares Einkommen bei der Bank vorgelegt werden musste.
      Für die Kinder musst du jeweils den Freibetrag beantragen, geht über einen Bescheid der KiGe-Kasse.

  40. Maria sagt:

    Hallo
    ich hab schon seit einem jahr ein P-Konto und alles ist bisher super gelaufen.
    Mein Problem jetzt ist das ich seit letzter woche 15€ guthaben noch hatte und als 184€ kindergeld für mein Neugeborenes eingegangen ist, ist nichts mehr verfühgbar. Ich bin mit meinem Geld nicht über den freibetrag im gegenteil ohne das mein neues Kindelein angerechnet ist kann ich noch 50€ mehr überwiesen bekommen. was ich nicht verstehe wie meine Bakn geld was Freigeschaletet und verfühgbar war sperren kann. Kindergeld sind Sozialleistung und somit nicht Pfändbar aber meine bank hält das geld dennoch zurück. nun warte ich auf rückruf meiner bank um das zu klären. Und bevor ich die gute Dame anmecker ( weil ich seit letzter woche keinen cent mehr haben mit einem 23 tage alten Baby ) wollte ich fragen ob das die bank so machen kann.

    BY Maria

    • Maria sagt:

      update

      ich hab meinem Treuhänder ne nachricht geschickt das mir die bank das geld nicht rausgibt. nun schaue ich ebend auf mein konto und mein geld ist verfühgbar ;D;D;D;D Freu ich kann windeln kaufen gehen

  41. Andre sagt:

    Hallo ich habe auch ein P-Konto und einen pfenungsfreibetrag ich habe 1028€ zur ferfügung nun ist das problem habe letzten monat mehr verdient und mein freibetrag wahr ausgeschöpft nun habe ich noch geld drauf wo ich gedacht habe das ich es heute nutzen kann aber nichts woran kann das liegen heute ist doch der erste bitte Hilft mir

  42. Nule sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe seit 02.01.2012 ein P-Konto.
    Ich wusste das Tag X kommen wird,wo jemand von mir was pfänden will.
    Heute kam ein Brief meiner Bank,in dem drin steht,dass Gläuber XX von mir 400Euro haben will.
    Ich bin Mutter von 3 Kindern,beziehe AlgII,Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
    1028€ ist mein Freibetrag,muss ich nun zur Bank und diesen Freibetrag zu erhöhen?
    Es geht mir nun um das Geld von und für meine Kinder,zumal Weihnachten vor der Tür steht.
    Danke schonmal im Vorraus für Antworten.

    LG
    Nule

  43. GlabaKunde sagt:

    Hallo zusammen, musste leider jetzt auch bei der Gladbacher Bank mein Konto in ein P-Konto umwandelns lassen. Da sagte mir die nette Dame macht 50€ Beratungsgebühr, OnlineBanking nicht mehr möglich und die Kontoführungsgebühr steigt von 5 auf 8,50€. Ist das alles rechtens so? Ich zweifle daran. Gruss aus MG

    • Stan sagt:

      Nein, ist es nicht. schau mal in die AGB der Bank, oder vereinbare ein Gespräch mit dem Filialleiter. P- Konto Inhaber dürfen nicht benachteiligt werden!

      Ansonsten Bank wechseln. Ich habe durch mein Konto keine Einschränkungen gegenüber vorher.

    • Martin sagt:

      Das ist absoluter blödsinn !!!
      habe auch ein Pkonto und nutze Onlinebanking und ich habe auch keine Bearbeitungsgebühren gezahlt.
      Und was den Kontoführungsgebühr angeht, das dürfen die nicht, da gibt es sogar ein Gerichtsurteil !!

      Raute Gruß
      Martin

  44. Heidi Hirtzel sagt:

    Hallo,ich habe auch ein P-Konto undbekomme seit Anfang Dezember Hartz IV.Das Geld wurde am 13.12. überwiesen.Jetzt ist aber das Geld für Januar schon am 28.12.eingegangen.Ist dieses Geld jetzt weg?wer hat Ahnung?

  45. SariSani sagt:

    Hallo…
    Auch ich habe eine Frage :

    Habe gestern den Kontopfändungsbeschluss erhalten und natürlich waren da die Banken schon zu um mein Konto (DeutscheBank) in ein P-Konto umzuwandeln.
    Heute ist aber auch der Tag, indem ich Lohn erhalte. Wie ist das jetzt, wenn ich heute ein P-Konto errichte? besteht die möglichkeit, nachdem die Bank es erstellt hat, dennoch auf das Geld zuzugreifen, oder wird es heute komplett schon eingezogen?
    Blicke langsam gar nicht mehr durch….

  46. Konstantin sagt:

    Hallo,

    habe frage. will mir ein p-konto eröffnen,
    ich arbeite und meine frau auch wie ist es dann wie groß ist dann mein freibetrag?

    bedanke mich im vorraus.

  47. jens d. sagt:

    ich habe ein p.konto und kann nur über die 1029 euro verfügen . nun meine fragen:
    1.wenn ich alle belastungen bezahlt habe und wieder das konto auf ein normales konto unwandeln lasse , muß ich dann wieder eine neue karte bekommen?
    2. ich bin geschieden habe aber zwei kinder für die ich zahle,ist das dann korekt das ich dennoch nur 1029 euro bekomme?

    • Simon sagt:

      zu 1. Dies wäre mit der Bank zu klären. Ein Recht auf Umwandlung eines P-Kontos in ein normales Konto gibt es meines Wissens nicht. Es kann gut sein, dass die Bank das gerne macht. Es kann aber auch sein, dass die Bank empfiehlt, sich einen neuen Anbieter zu suchen.

      zu 2. Wer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, hat ein Recht auf einen höheren pfändungsfreien Betrag. Bei zwei Kindern müsste die Grenze in der Größenordnung von 1631,84 € liegen, wenn ich mich nicht irre. Alles darunter darf nicht gepfändet werden. Das müsste die Bank auch anpassen, wenn ihr Belege für die Unterhaltspflicht vorgelegt werden.

  48. Martin Behrendt sagt:

    Hallo, einige Antworten auf viele Fragen.
    1. Jede Bank macht weitgehend ihr eigenes Ding. Ich bin bei der Postbank, meine Erfahrungen gelten also nur dort.
    2. Ich habe eine V-Pay / Girocard, das ist ein Nachfolger der EC-Card, allerdings ohne Maestro Funktion (braucht man u.U. im Ausland. Damit kann von jedem Geldautomaten in Deutschland Geld abgehoben werden, ohne Gebühren allerdings nur bei den Banken der Cash-Gruppe (Deutsche Bank, Berliner Bank, Commerzbank, Hypo-Vereinsbk, Postbank, Norisbank).
    2b. Internetbanking ist kein Problem.
    3. Ich bekomme 1 Werktag vor Monatsende meine Rente von ca. 750€ (als Sozialleistung nicht pfändbar),
    die ist aber NICHT automatisch freigegeben!
    (Geld drauf heißt NICHT Geld verfügbar!)
    4. Die Freigabe erfolgt durch eine eigene Stelle, die das im Febr. /März 2012 absolut nicht auf die Reihe bekamen. Erst nachdem ich einen bösen Brief mit endlosen Zitaten von Regierungsreden + dem Gesetzestext geschickt habe, wurde es besser.
    5. Am Monatsende sollte das Konto immer auf 0 sein (entgegen dem Gesetz!!), sonst kriegen die das nicht gebacken.
    6. Bei der Postbank gibt es dafür eine eigene (kostenpflichtige !!) Telefonnummer, in den Postfilialen, auf dem Auszug und im Internet wird die aktuell gewährte Freigabehöhe nirgends angezeigt.
    Also gehe ich am Monatsende zum Geldautomat, falls ausgezahlt wird ist es gut, sonst muss ich Punkt 9:00 anrufen, danach ist immer besetzt.
    Gruß Martin 192

  49. neno sagt:

    ich habe eine frage
    ich habe dienstag ein p konto eingerichtet und konnte auch am freitag an mein geld nun hat mein mann geld auf das konto per automaten eingezahlt nun komme ich nicht mehr an mein geld ran was soll ich tun den ich muss gringend eine überweisung machenwas ja auch nicht geht

  50. LucaBrasi sagt:

    Hallo, ich habe das Problem, dass auf meinem P-Konto ein Bagatellbetrag (unter 2€) über zwei Monate stehengeblieben ist und gepfändet wurde. Aber anstatt den Betrag an den Gläubiger auszukehren (lohnt sich wohl nicht), ist mein monatliches Guthaben stets nicht voll verfügbar. Das geht jetzt schon ein halbes Jahr so, dass ich immer den gepf. Betrag von meinem Kontostand abziehen muss, das nervt. Die Sparkasse sieht sich auf Nachfrage außerstande, daran etwas zu ändern. Kann ich verlangen, dass der gepfändete Betrag entweder ausgekehrt oder wieder freigegeben wird?
    Gruß
    LucaBrasi

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