Norisbank: bereit fürs P-Konto?

Eine E-Mail-Anfrage an den Kundenservice zur Einführung des P-Kontos bei der Norisbank brachte keinen Erfolg.

Meine Fragen an das Kreditinstitut betrafen die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sowie das Einrichten eines neuen Kontos – gleich als P-Konto. Mich interessierte, ob für ein P-Konto in Zukunft Gebühren erhoben werden, denn bislang ist das Top-Girokonto kostenfrei. „Endlich mal ein Angebot ohne Haken“, wirbt die Bank.

Auch erkundigte ich mich, ob ein eingeräumter Dispositionskredit Einfluss auf den Vorgang hat. Zu guter Letzt: Gibt es Auswirkungen auf den Kreditscore – also die Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person, über die Auskunfteien wie die Schufa Buch führen?

Keine Antwort zum P-Konto

Keine der Fragen konnte mir zum jetzigen Zeitpunkt beantwortet werden: „Bitte wenden Sie sich mit diesem Thema zu einem späteren Zeitpunkt an Ihre Filiale.“ Die nächste Filiale ist für mich leider mehr als 100 Kilometer entfernt.

Eine Filiale der Norisbank

Tipp: Finden Sie Ihre nächste Filiale über den Filialsucher der Norisbank.

Eines ist gewiss: Am 1. Juli dieses Jahres kommt das P-Konto. Der Termin ist lange bekannt, das Gesetz dazu trat bereits im Juli 2009 in Kraft. Genug Zeit für Banken, sich auf diese sinnvolle Neuheit einzustellen. Und das müssen Sie, denn einer Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto auf Antrag des Kunden kann sich das Kreditinstitut nicht verweigern.

Genau 3 Wochen Zeit hat die Norisbank noch.

Girokonto: so weit, so gut

Um Missverständnissen vorzubeugen: Mit dem kostenlosen Girokonto der Norisbank bin ich bislang glücklich. Der Antrag lief problemlos, das Online-Banking ist übersichtlich gestaltet, ein optionales Tagesgeldkonto leicht integriert. Auch die Kreditkarte Mastercard ist gebührenfrei.

Bargeld gibt es kostenlos an jedem Automaten der Cash-Group und neuerdings auch an Shell-Tankstellen. Selbst das Einzahlen von Geld ist nicht nur bei der Norisbank möglich, sondern auch an Automaten der Deutschen Bank.

Einziges Manko: Auslandsüberweisungen sind online nicht möglich.

Das Girokonto der Norisbank ist eine gute Wahl für jeden, der ein unkompliziertes, leistungsstarkes, gebührenfreies deutsches Konto wünscht und dafür auf einen persönlichen Rundumservice in luxuriösen Filialen in jedem Ort verzichten kann.

Link zur Bank: kostenloses Top-Girokonto der Norisbank.

22 Antworten auf “Norisbank: bereit fürs P-Konto?”

  1. Micha 1108 sagt:

    Also mir wurde in der Norisbank-Filiale in Berlin-Friedenau mitgeteilt, dass ein P-Konto sage und schreibe 5 Euro! pro Monat kosten soll!
    Begründet wurde das von den Mitarbeitern mit erhöhtem Verwaltungsaufwand. Ein Hohn, da der Aufwand für die Bank bei einer Kontopfändung derzeit zigfach höher sein durfte. Als ich eine schriftliche Bestätigung erfragte, wurde mir gesagt, alle Kunden bekämen noch Post innerhalb der nächsten 3 Wochen.

    Micha

    • Admin sagt:

      Danke für den Hinweis, Micha. Manche Banken erheben leider nicht nur Gebühren, um tatsächlich entstandene Kosten zu decken, sondern auch um die Zusammensetzung ihres Kundenkreises zu gestalten. Vielleicht gehören Menschen, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Pfändungsschutz Gedanken machen, leider nicht zur Zielgruppe der Norisbank…

    • Markus sagt:

      Ich habe heute die Unterlagen der Norisbank bekommen.

      Wer bis 31.08.10 das P-Konto beantragt bezahlt weiter nichts,danach 5 Euro pro Monat.

      Markus

    • Banker sagt:

      Wie wäre es denn mal mit Gläubigern eine Rückzahlung zu vereinbaren? Dann ruhen die Pfändungen und man kann normal über sein Geld verfügen. In Deutschland ist es viel zu leicht nicht zu bezahlen. Wahnsinn.

      Und natürlich ist es für die Banken und auch gerade für die Mitarbeiter ein Mehraufwand solche Kunden zu betreuen. Sowohl jetzt als auch ab dem 01.Juli.
      Insbesondere sind es Kunden mit denen man nicht wirklich Geld verdient. Und eine Bank ist dafür da Gewinne zu erwirtschaften – sie ist nicht die Wohlfahrt.

      • Admin sagt:

        Hallo Banker,

        ein Schuldner kann nur so lange Geld an den Gläubiger zahlen, wie er lebt. Der pfändungsfreie Betrag wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, um genau dieses Überleben sicherzustellen. Dass der Betrag etwas höher als das absolut Lebensnotwendige liegt, hängt auch damit zusammen, dass sich Arbeit sonst nicht mehr lohnen würde. Aber nur wer arbeitet, kann Geld verdienen, um einen Gläubiger zu bedienen. Der pfändungsfreie Betrag, auf welchen über das P-Konto zugegriffen werden kann, liegt also genauso im Interesse von Gläubigern.

        Dass ein Kreditinstitut kein Wohlfahrtsunternehmen ist, ist richtig. Jedoch kann in unserer modernen Welt auf ein Girokonto praktisch nicht verzichtet werden. Banken haben in dieser Gesellschaft die Aufgabe, Bürgern den elektronischen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Dazu gehört nun einmal auch eine Grundversorgung aller Bürger mit einem Girokonto. Dem gegenüber stehen große Privilegien der Bankinstitute, über die sie in der Regel sehr gut verdienen. Nicht zuletzt gehört dazu auch das Privileg, von der Gesellschaft vor dem Zusammenbruch gerettet zu werden, selbst wenn sie sich selbst verspekuliert haben. Hätte es solche Rettungen in den vergangenen zwei Jahren nicht gegeben, wären heute vielleicht auch Sie arbeitslos?

        Die wenigsten Unternehmen genießen jenes Privileg, in Schwierigkeiten von der Gesellschaft gerettet zu werden. Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, dann kann dies auch viele andere Leute völlig unverschuldet in den Ruin treiben – zum Beispiel Handwerker, die ihre bereits erbrachten Leistungen nicht mehr bezahlt bekommen. Sie werden nicht vom Staat gerettet. Vielleicht denken Sie auch an diese Zusammenhänge, wenn Sie mit Bankkunden zu tun haben.

      • Ist doch Quatsch. Eine Bank hat die Verpflichtung im Interesse der Allgemeinheit zu arbeiten. Maßlose Profitgier hat uns doch in die Finanzkrise getrieben. Und wer konnte die Banken retten? Die Allgemeinheit- Dafür ist sie dann gut genug und das Spiel geht von vorne los. Deshalb ist die Bearbeitung einer läppischen Pfändung die verdammte soziale Pflicht der Banken. Und wenn diese dieser Pflicht nicht nachkommen wollen, dann muss man Sie verdammt noch mal Pleite gehen lassen, sie haben das Steuerzahlergeld dann nämlich nicht verdient. Dieses Profitgequatsche geht mir auf den Geist. Sei Du erstmal arbeitslos und bei der ersten Pfändung winselst Du nämlich auch um Hilfe.

      • Gebeutelter sagt:

        Das soll ja wohl ein Witz sein !

        Wem habe ich meine Insolvenz zu verdanken ?
        Wer wurde von „mir“ (Dem Steuerzahler) gestützt ?
        25 Jahre habe ich Geld verdient. Viel Geld. Hohe Kredite habe ich problemlos bekommen und (fast) alles zurück gezahlt.
        Nach der Finanz- und Wirtschaftskriese (Wir erinnern uns mal wer der Auslöser war…) ging es meinem Betrieb schlecht. Noch einige Fehlentscheidungen und schwupp ist man insolvent. ALLES WEG !

        Auf einmal wird man von seiner Hausbank, mit der man Jahrelang gute Geschäfte gemacht hat (und hohe Zinsen für Geschäftskredite gezahlt hat) nicht mal mehr mit dem ARSCH angeguckt.

        Ein Konto einrichten ? FEHLANZEIGE !
        Ich bin dermaßen sauer ! Da muss man hier lesen, es wird einem zu leucht gemacht, nicht zu zahlen ???
        Das ich nicht lache !

    • Ramsy sagt:

      Hallo zusammen,

      es ist lange her, dass dieser Thread eröffnet wurde, aber es gibt Neuerungen bezüglich des P-Kontos.

      Habe die Norisbank für meinen Lebensgefährten angemailt und folgende Antwort erhalten:

      —-

      „Sehr geehrte Frau xxx,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umstellung eines Kontos auf ein Pfändungsschutzkonto.

      Sofern das Girokonto aktuell im Haben geführt wird, reicht ein formloses Schreiben mit Original-Unterschrift per Post, worin die Umstellung des Kontos bei uns beauftragt wird. Darüberhinaus ist es unbedingt erforderlich, uns zu bestätigen, dass kein weiteres Pfändungsschutzkonto bei uns oder einem anderen Kreditinstitut besteht.

      Bitte beachten Sie zudem, dass die Umstellung nur möglich wird, wenn Ihr Lebensgefährte der einzige Kontoinhaber ist. Gemeinschaftskonten können nicht auf ein P-Konto umgestellt werden.

      Das Konto wird zu den gleichen Konditionen, wie vor der Umstellung, geführt.

      Den Auftrag zur Kontoumstellung senden Sie an unsere Postadresse:

      norisbank GmbH
      10910 Berlin

      Sollte das Konto jedoch derzeit einen negativen Saldo aufweisen, müssen verschiedene Vereinbarungen zur Umstellung getroffen werden.

      Anbei erhalten Sie noch einige Punkte für das Pfändungsschutzkonto zusammengefasst:

      • Als Bestandskunde bleibt Ihnen Ihre noris Servicecard erhalten.
      • Bei einer bestehenden Pfändung ist die Nutzung der Geldautomaten, der Kontoauszugdrucker sowie die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr weiterhin möglich, im Rahmen des Sockelfreibetrags in Höhe von
      1.045,04 Euro und weiterer nachgewiesener Freibeträge.
      • Die Teilnahme am Online- und TelefonBanking ist weiterhin möglich.
      • Die Einrichtung eines Dispositionskredits ist nicht möglich.

      Grundsätzlich werden alle über den Pfändungssockelfreibetrag liegende Guthaben an den/die Pfändungsgläubiger überwiesen. Um eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages zu erreichen, muss der Schuldner eine auf ihn ausgestellte „Bescheinigung nach § 850 k Abs 5 ZPO über die gem. § 850 k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto“ vorlegen.

      Diese Bescheinigung muss durch eine geeignete Stelle ausgestellt werden und anschließend im Original eingereicht werden. Geeignete Stellen können z.B. sein: Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkasse, Rechtsanwälte, Notare, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer.

      Bitte senden Sie bereits ausgestellte Bescheinigungen per Post an die oben genannte Adresse.

      Für eine individuelle Beratung, welche Vorteile das Konto bietet und ob es für den Einzelfall geeignet ist, bitten wir Sie, sich an eine Schuldnerberatung oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

      Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit behilflich sein, und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihre norisbank
      xxx yyy“

      —-

      Da mein Lebensgefährte für das Konto keine Kontoführungsgebühren zahlt, wird er also nach der Umstellung auch nichts zahlen!

      Ich hoffe, hier einigen geholfen zu haben.

      Liebe Grüße

      Ramsy

  2. Tarek sagt:

    tja aber lieber 5 € im Monat abdrücken, alls das man überhaupt keine Kohle zum Leben hat…

    • Micha 1108 sagt:

      @Tarek:
      Die Norisbank hat ja in den letzten Jahren gezielt um Kunden geworben, die wenig Einkommen haben: Mit dem Slogan „Keine Gebühren für alle, ohne wenn und aber“ wurden viele Geringverdiener und ALG2-Bezieher von andren Instituten weggelockt. Diese sollen wohl jetzt abgezockt werden.
      … und ohne Geld wär man ja alternativ nicht, nur verzögert halt und die Banken hätten mehr Nerv!

      • Von abzocken bei 5 EUR monatlichen Gebühren beim P- Konto kann überhaupt keine Rede sein. 5-7 EUR nehmen andere Banken schon für normale Online- Konten. Man kann von einer Bank nun wirklich nicht erwarten, daß sie ein Konto mit erhöhtem Serviceumfang kostenlos führt. Es kann immer mal eine Pfändung kommen. Die muss bearbeitet werden und das Konto muss überwacht werden. 5.- EUR sind hierfür wirklich ein korrekter Preis. Danke Norisbank, daß Ihr so fair zu sozialschwachen Menschen seit.

        • ginsterburg sagt:

          man bedenke bei der ganzen diskusion mal, wie das geldsystem denn überhaupt funktioniert und das die banken dies sehr genau wissen (zumindest die herren und damen in der höheren geschäftsetage.)

          einfach mal ansehen > fabian die ganze welt +5%

          könnte evtl horizonte erweitern oder auch wut aufkommen lassen.

          zins ist nicht das einzige übel auf der welt, aber eines, welches man abschaffen könnte und zwar umgehend und ersatzlos. es würden sich so manche probleme erledigen…

          würde man alle schulden streichen, die darauf beruhen, daß man von anfang an betrogen wurde, dann würden noch mehr sachen unter den tisch fallen, die der allgemeinheit das leben schwer machen.

          würden banken dann noch die steuern bezahlen, die fällig wären, wenn sie gewinne auch da versteuern würden, wo sie gemacht werden und nicht nur die verluste anrechnen… naja – das ist wohl einleuchtend, oder?

          mal ganz davon abgesehen, daß steuern garnicht mehr nötig wären, wenn man nicht nach dem zinsgeldsystem leben würde sondern evtl ganz ohne geld (was sich einige leute auch schon gut überlegt haben!) die sogenannte wertegemeinschaft ist keine. sie ist ein verlogener haufen von krämern, die an ihr eigenes wohlbefinden denken und nicht die gesamtheit im auge haben.
          da schließe ich mich nichtmal aus, denn auch ich befriedige ja meine wünsche oder versuche es zumindest.

          unser aller egoismus und unsere egozentrik verhindert wohl das handeln und auch das darüber nachdenken…
          hoffen wir, daß sich dies schnell ändert, bevor sich das system über uns erhebt und uns alle mit in den abgrund zieht, der ja schon ganz deutlich vor uns zu sehen ist!

          gehabt euch wohl
          gruß stefan

  3. Frizzy sagt:

    Hallo Herr/Frau Banker,
    ich stimme dem *Admin* vom 29.6.2010 um 0:31 VOLL UND GANZ ZU!!!!
    Ihr Zitat:“Insbesondere sind es Kunden mit denen man nicht wirklich Geld verdient.“
    Meine Ansage an Ihr Herz: Wir, die Arbeitenden, die Arbeitslosen, die Handwerker, die Mütter, die Väter, WIR ALLE – diejenigen MENSCHEN sind nicht mehr „Eure Kunden“ = sprich Eure SKLAVEN, mit denen IHR Banker „euer?“ Geld macht. WACH AUF! BANKER. Wir sind alle aus dem gleichen „Stoff“ gemacht. Du und die Banker mit eingeschlossen.
    Wir sind alle EINS. Doch noch befindest Du Dich in Deiner Traum-Matrix. Schau in Dein Herz und Du WACHST auf. Ich sende Dir Licht und Liebe für Deine Zukunft.

  4. Frank sagt:

    Kann MARKUS mit seinem Beitrag vom 28.06 bestätigen, was die Preise und Zeiten betrifft.

    Allerdings (nur der Genauigkeit wegen) noch zwei Hinweise:

    1. Ein P-Konto gibt es bei der Norrisbank nicht. Neukunden beantragen auch weiterhin ein ganz normales Girokonto für 0 Euro Monatsgebühr.

    2. Nur bei Umwandlung (auf Wunsch des Kunden) dieses Girokontos in ein P-Konto kommt es dann (ab 01.09) zu der erwähnten Monatspauschale von 5 Euro. Kunden, die eine Umwandlung ihres bestehendes Girokonto in ein P-Konto bis zum 31.08.2010 beantragen, zahlen diese 5 Euro nicht, da sie als Bestandskunden gelten.

    Bedeutet natürlich (die ganze Rennerei zwecks Kontoeröffnung hat mich rund 10 Tage gekostet damals), dass eigentlich auch jetzt noch genug Zeit bleibt, sich ein kostenloses Konto bei der Norrisbank zu eröffnen, und dann noch rechtzeitig umzuwandeln, um es auch als P-Konto kostenlos zu behalten.

    Die (sehr nette) Dame eben am Servicetelefon jedenfalls meinte, dass sich der *Ansturm* bisher sehr in Grenzen hält – sie hätte mit wesentlich mehr Nachfragen gerechnet.
    Bisher haben sie erst ein paar Formulare direkt verschickt an besonders eilige Leute, deren Konto bereits gepfändet ist – und sie hat mich auch gleich gefragt, ob ich auch schon eins haben will LOL

    Ich konnte sie da aber beruhigen, dass es bei mir noch nicht so drängelt – und ich die Zeit habe, mir das Formular direkt in der Filliale abzuholen.

  5. stefan sagt:

    noris bank man bezahlt immer 5 euro fürs p-konnto aber nur wenn keine pfändung drauf ist..wenn eine pfändung drauf ist dann soll das p-konnto nix kosten voll blöd das sagten die mir heute bei der noris bank

  6. Jan sagt:

    Habe seit über einen Jahr kein Konto mehr – meine Schufaauskunft will ich gar kennen – mich hats so richtig erwischt… Ich komme gerade von der Norisbank – gestern dort angerufen eine superfreundliche Stimme am telefon gheabt die mir trotz nach Schildrung meiner Situation (mehrere Schufaeinträge, Pfändungen, Pfändungen vom Finanzamt etc…) sofort einen Termin für heute Anbot. Die beraterin nahm sich über 1 1/2 Stunden Zeit eröffnete mir trotz Probleme mit der Schufaanfrage (ergeniss kam nicht) das Konto und beriet mich von sich aus ohne das ich selbst Nachfragen musste zu einem P-Konto.

    Konto ist Kostenlos außer die 5 eur und einige Nachteile (keine Maestro Karte, beleghafte Überweisungen nicht kostenfrei etc.) . Ich bin begeistert und kann die Norisbank nur weiterempfehelen und sage DANKE – BACK 2 LIFE

  7. Frank sagt:

    Ich muß dann meinen positiven Eintrag vom 30.06.2010 bezüglich der Norisbank auch (etwas) widersprechen.
    Komme gerade von meiner Filiale, weil ich mir sicherheitshalber ein P-Konto eröffnen wollte … man weiß ja nie ^^

    Ist wirklich so, wie STEFAN geschrieben hat: Inzwischen ist von einer kostenlosen weiterführung als P-Konto nicht mehr die Rede – sondern nur noch für Konten, die bereits unter Pfändung liegen. Nur die werden von der Norisbank angeschrieben, und können dann kostenlos bis 31.08 auch *umwandeln*.

    Schade, scheinbar jetzt auch die Norrisbank mit Dollarzeichen in den Augen ???

    Bedeutet im Endeffekt, ich müsste zum Finanzamt rennen, ob die mich mal nicht schnell pfänden könnten, damit mein Konto weiter kostenlos bleibt … ^^

    Was ich allerdings wirklich nicht verstehe:
    WELCHE zusätzlichen Kosten entstehen den Banken denn nun eigentlich??? Müsste doch eher umgedreht sein.

    1. Müsste wesentlich billiger werden
    Die meißten Pfändungen werden sich sicherlich im Geldbereich unter 985 Euro abspielen – und bisher war das doch für Kunden und Bankberater eine ewige Rennerei, um jetzt jeden einzelnen Geldeingang über das Gericht aus der Pfändung rausnehmen zu lassen

    2. Wesentlich weniger Pfändungen sollten überhaupt eingereicht werden, da die meißten Pfänduingen jetzt eh kaum noch Aussicht auf Erfolg haben – also erstmal nur Kosten beim Antragsteller der Pfändung verursachen.

    Trotzdem ist die Norisbank natürlich auch weiterhin (die Gründe hat Jan im Vorbeitrag ja geschrieben) ne glatte Empfehlung, wenns darum geht, überhaupt erstmal ein (eigentlich) kostenfreies Konto zu bekommen – egal, was bei der Schufa alles so drinsteht ^^

    Stört mich natürlich trotzdem etwas, dass die beim P_Konto jetzt so *rumzicken*.

    Werde heute dann mal die Ing-DiBa etwas näher unter die Lupe nehmen – soll ja auch kostenfrei sein.

    • Jürgen Stelzer sagt:

      Genauso ging’s mit kürzlich bei der Commerzbank: Umwandlung meines Girokontos in ein P-Konto nur möglich, wenn bereits eine Pfändung vorliegt; d.h. erst muss das Kind im Brunnen liegen, bevor ich den Deckel für selbigen beantragen kann. Nach meiner Antwort in diesem Sinn wurde mir erwidert, dann habe ich offensichtlich vor, demnächst Schulden zu machen in der Absicht, diese nicht zu bezahlen. Eine bodenlose Unverschämtheit, nicht nur, nachdem ich bereits seit fast 30 (dreissig) Jahren Kunde bin. Fast nicht mehr erwähnenswert ist, dass die Kontoführungsgebühr entgegen allen Aussagen an anderen Stellen bei einem P-Konto um 3 Euro steigen würde.

  8. tanja sagt:

    und zwar habe am 31.7 geld bekommen 985,00 so wollte am 3.7.noch geld drauf und bekomm es nicht ist doch ein neuer monat was nun

    • CoolBit sagt:

      hallo zusammen,
      hallo@tanja,

      leider habe ich das gleiche problem.
      bei rückfragen mit der Bank sendete diese
      mir ein schriftliches wirrwar zu.

      es heißt in diesem schreiben etwa so:
      mit dem 31. ist der monat rum und somit
      auch der pfändungsfreibetrag zum monatsende verwirkt.klinkt komisch, aber ist so.
      nur ist die aussage aber so falsch:

      habe heute mal etwas rescherschiert >

      (brauche schließlich mein geld auch ;), da z.b. tel. rechnung erst mitte des monats abgebucht wird und nu ist „kein geld mehr da)

      schau mal bundesministerium für justiz

      http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

      unter p-konto faq
      punkt 23 und 24.

      da steht ganz klar, das die bank das geld frei geben muß !

      23. Ich habe im Juli 2010 mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Ende Juli wurde meine Sozialhilfe für August gutgeschrieben. Die Bank will mir diesen Betrag nicht auszahlen. Sie ist der Auffassung, er stehe dem Gläubiger zu, weil der Freibetrag für den Monat Juli durch meine Verfügungen schon ausgeschöpft sei. Ist diese Auffassung zutreffend?
      Nahezu bei jedem größeren Gesetzgebungsvorhaben treten bei der Umsetzung in der Praxis in den ersten Monaten gewisse Anfangsschwierigkeiten auf. Dies ist auch beim PKonto der Fall. Das Bundesministerium der Justiz steht in intensivem Kontakt mit der Kreditwirtschaft, um die aufgetretenen Unklarheiten auf Ebene der Gesetzesanwendung schnell und unbürokratisch zu beseitigen.
      Das Gesetz ordnet an, dass der Inhaber eines P-Kontos über das gepfändete
      Kontoguthaben jeweils monatlich in Höhe des Freibetrags verfügen kann (sogenannter „Sockelpfändungsschutz“). Die Banken haben daher zu gewährleisten, dass, unabhängig vom Zeitpunkt von Gutschriften, der monatliche Freibetrag für den Kunden zur Verfügung steht. Erst wenn dies gewährleistet ist, kann ein den monatlichen Freibetrag (den „Sockel“) überschießendes Guthaben an den Gläubiger ausgekehrt werden.
      Ziel des Gesetzes ist somit, dass Sozialleistungen, die am Monatsende eingehen, den
      Empfängern im nächsten Monat zur Verfügung stehen.

      24. Was kann ich tun, wenn meine Bank sich nicht so verhält?
      Wenn Banken Beträge, die zur Existenzsicherung im nächsten Monat bestimmt sind, zurückhalten, sollte das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht angerufen werden. Dies ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnort des Kontoinhabers. Die Schuldner können bei den Vollstreckungsgerichten die Freigabe z.B. von empfangenen Sozialleistungen beantragen. Bei der Antragstellung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstellen der örtlichen Amtsgerichte behilflich.
      Beim örtlichen Amtsgericht besteht auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu erhalten. Konflikte mit der Bank können möglicherweise unter fachgerechter Begleitung durch eine zur Rechtsberatung befugte Person schnell und unbürokratisch ausgeräumt werden.

      werde der bank das gleich mal am montag
      vorhalten. wenns zu keiner einigung kommt, geht’s zum gericht.

      in diesem sinne viel glück an alle norisbank geschädigten.

      einen lieben gruß

  9. Makis sagt:

    Ich bin letzte Woche, nachdem mir eine Kontopfändung ins Haus flatterte, zu meiner Norisbank gegangen und habe nach einem P-Konto gefragt. Dort wurde mir gesagt, daß dies einen sehr großen Aufwand für mich bedeute: ich brauche einen Beratungsschein von der Verbraucherzentrale, der Koste aber Mitgliedsbeitrag, dazu eine Bescheinigung, daß ich eine Aufklärung bei der Schuldnerberatung nachweisen müsse.
    Das wäre mir wirklich zu viel Aufwand gewesen, ich habe mich also erst einmal zurückgezogen, habe eine Nacht intensiv im Internet gestöbert und bin 2 Tage später wieder zum selben Sachbearbeiter in meine Norisfiliale zurück.
    Der schaute nicht schlecht, als ich ihm meine PC-Ausdrucke vorlegte und ihm erklärte, ich hätte ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein P-Konto. Die ausgedruckten Unterlagen wollte er gar nicht sehen, erklärte mir, daß er das alles wüßte und „von oben“ angewiesen sei, so zu verfahren. 10 Minuten später waren allen Formalitäten erledigt, er erklärte mir aber, daß dieses Konto im Monat 5 € kostet.
    Das ist zwar eine Unverschämtheit, aber man ist auf der sicheren Seite.

    Diese sachlich falsche Beratung finde ich viel schlimmer. Es werden nicht viele Menschen sein, die sich auf diesen vermeintlich großen, mit angeblichen Kosten verbundenen Aufwand einlassen. Es sollte unbedingt eine breitere Aufklärung über das P-Konto geben. Man muß den menschen sagen, daß es im Grunde ganz einfach ist, ein normales Girokonto oder Guthabenkonto in ein P-Konto umzuwandeln.

  10. angelika sagt:

    Ich hab auch eine Frage,
    meine Privatinsolvenz habe ich erfolgreich geschafft und mir wurde Restschuldbefreiung erteilt.So steht das auch in der Schufa
    Die ganzen Jahre habe ich mit Wissen der Bank das Konto meines Kindes genutzt,sogar mit Dispo und EC-karte! Grundgebühr 5€ zuzüglich gebühren Das war OK
    Das gestattet die Bank jetzt plötzlich nicht mehr und besteht darauf, das ich ein eigenes Konto eröffne… soweit so gut,damit könnte ich leben, auch eine Grundgebühr von 5€ ist OK für mich, da ist nur ein problem, die Bank besteht auf der Eröffnung eines sogenannten besonders aufwendigen Kontos zu monatlich 15€ Grundgebühr zuzüglich Gebühren und ohne EC- Karte und ohne Dispo. Dieses Konto kann auch erst nach 3 Jahren in ein normales Girokonto umgewandelt werden….wenn der Schufaeintrag gelöscht ist… das heißt, ich zahle in diesen 3 Jahren einen halben Nettomonatsverdienst für ein besonders aufwendiges Konto, obwohl ich ein solches PKonto nicht mehr benötige und auch nicht beantragt habe.
    ich habe Restschuldbefreiung und keine Pfändungen in Aussicht und lebe auch nicht über meine Verhältnisse
    Darf die Bank das ???
    Kann ich vielleicht bei der Schufa eine vorzeitige Löschung beantragen ?
    Danke

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