Soll Entschuldung einfacher werden?

Ist ein Bürger in Deutschland hoffnungslos überschuldet und alle Versuche der Einigung mit den Gläubigern scheitern, besteht in Deutschland die Möglichkeit einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren). In vielen Fällen kann der Schuldner nach einer Wohlverhaltensphase von 6 Jahren von seinen Restschulden befreit werden.

Andere Länder – andere Zeiten

Lage von Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin in Frankreich

Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern. Allerdings gibt es Unterschiede im Detail. So variiert die Dauer der Wohlverhaltensphase von Land zu Land oder entfällt ganz. In den französischen Départements Moselle (Lothringen) sowie Bas-Rhin und Haut-Rhin (Elsass) ist eine Restschuldbefreiung oft schon nach 18 Monaten möglich.

Französische Befreiung wird anerkannt

Als EU-Bürger haben Deutsche die freie Wohnortwahl innerhalb der Europäischen Union. Wer vor einer drohenden Privatinsolvenz ins Elsass oder das Départements Moselle umzieht und Arbeit findet, kann das französische System in Anspruch nehmen.

In Deutschland wird die Befreiung nach dem französischen System anerkannt, so will es europäisches Recht. Der Bundesgerichtshof bekräftigte diese Regelung 2001.

Deutsches Verfahren noch zeitgemäß?

Angesichts dieser Unterschiede und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten stellt sich die Frage, ob das derzeit gültige deutsche Verfahren noch zeitgemäß ist.

Auch wirtschaftliche Argumente sprechen für eine kürzere Dauer des Verfahrens. Solange die Wohlverhaltensphase andauert, haben Betroffene es schwer, Arbeit zu finden. Insbesondere gilt das für qualifizierte Stellen.

Arbeitslosigkeit und die Kosten des Verfahrens gehen finanziell zu Lasten der gesamten Gesellschaft. Der Schuldner wird daran gehindert, mit einem Neuanfang wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Nicht einmal die Gläubiger profitieren: Ohne Job kann ein Schuldner kein Geld verdienen, um Forderungen zu begleichen.

Ironie der Geschichte

Ironischerweise geht das französische Recht in den Départements Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin auf deutsche Gesetze aus Kaiserzeiten zurück, als Elsass und Lothringen zum Deutschen Reich gehörten. Heute scheint es moderner als das jüngere Verfahren der Bundesrepublik.

Petition zur Verkürzung

Derzeit kann auf der Internetseite des Deutschen Bundestags jeder Bürger eine aktuelle Petition zur Verkürzung der Wohlverhaltensphase im deutschen Insolvenzrecht diskutieren. Wer dem Anliegen zustimmt, kann die Petition bis zum 12. März 2010 mitzeichnen.

Link zur Petition: Insolvenzrecht – Verkürzung der Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenz auf 24 Monate

Eine Antwort auf “Soll Entschuldung einfacher werden?”

  1. scherer sagt:

    Lebe in Lothringen. Erhalte keine finanzielle Unterstützung. Pfändungsschutz bei über 60 Jahre alten Menschen entsprechend § 850 ZPO?
    Prozeßkostenhilfe in Lothrigen?
    Höre gerne etwas brauchbares, lebe unter der Existenzgrenze.
    Mit freundlichen Grüßen
    J. Scherer

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