Jedermann-Konto

Einen rechtlichen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos (außer bei einigen Sparkassen) gibt es in Deutschland nicht. Die Gesetzesinitiative dazu konnte in den 1990er Jahren durch die Selbstverpflichtung der Banken, für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, verhindert werden.

Jedermann-Konto: Eigenschaften

  • Girokonto auf Guthabenbasis
  • gebührenpflichtige Kontoführung, aber kostenlose Ein- und Auszahlungen am Schalter
  • Möglichkeit der Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag, Scheckeinreichung
  • Empfang von Gutschriften (Gehalt, Arbeitslosengeld etc.)

So bekommen Sie ein Jedermann-Konto

Zur Kontobeantragung kann man unseren Musterbrief mitnehmen. Im Brief wird auf die Selbstverpflichtung der Banken hingewiesen:

Lehnt die Bank dennoch die Kontoeinrichtung ab, kann man sich beim Bankenverband beschweren. Musterbriefe dazu.

Tipp 1: Eine Bank wählen bei der man noch nicht Kunde war (sonst liegen vielleicht schon Ablehnungsgründe vor).
Tipp 2: Darauf achten, dass das Konto nicht überzogen wird. Also Vorsicht bei Lastschriftermächtigungen!

Wann kann die Bank ein Jedermann-Konto ablehnen?

Eine Bank kann die Einrichtung des Girokontos ablehnen bzw. es kündigen, wenn die Führung „unzumutbar“ wäre. Diese Fälle gelten als unzumutbar:

  • Kunde macht falsche Angaben
  • Missbrauch des Konto (z. B. Geldwäsche, Betrug)
  • Kunde tritt in der Bank grob belästigend oder gefährdend auf
  • Kontopfändung (ändert sich mit dem Gesetz zum P-Konto)
  • länger als 1 Jahr keine Umsätze
  • Kunde zahlt die Gebühren nicht
  • Kunde hält ggf. weitere Vereinbarungen nicht ein

Wann kann die Bank nicht ablehnen?

Eine Bank kann die Einrichtung des Girokontos nicht ablehnen, nur weil

  • es negative Schufaeinträge gibt
  • die politische, kulturelle oder religiöse Einstellung nicht passt

Warum Banken ungern sozial Schwachen ein Konto einrichten

Auf der einen Seite werben Banken mit kostenlosen Girokonten, auf der anderen Seite wird Kunden die Einrichtung von Konten verweigert. Warum?

Das Girokonto ist für eine Bank der Schlüssel für die gesamte Kundenbeziehung. Verdienen tut eine Bank indirekt durchs Girokonto. Und das geht so:

  • Nutzung des nicht oder gering verzinsten Guthabens (die Bank arbeitet mit dem Geld)
  • Sollzinsen, wenn der Kunde im Minus ist
  • Verkauf von weiteren Bankprodukten (Cross-Selling)

Diese Verdienstmöglichkeiten hat die Bank bei einem Jedermann-Konto/P-Konto nicht. Statistisch gesehen verursachen sozial schwache Kunden höhere Kosten, da

  • häufige Ein- und Auszahlungen von Kleinbeträgen anfallen, andere Bankkunden nutzen Maestro oder Kreditkarte
  • es häufiger Lastschriftrückbuchungen gibt
  • es häufiger Kontopfändungen gibt (Kosten hierfür dürfen nicht an den Kunden weitergereicht werden -Bundesgerichtshof-)

Verweise

Selbstverpflichtung der Banken (ZKA)

Bildmaterial:

29 Antworten auf “Jedermann-Konto”

  1. Screeny73 sagt:

    Hallo,

    habe dieser Tage zweimal versucht bei diversen Banken ein sogenanntes P-Konto, welches es ja seid dem 01.07.2010 bei allen Banken geben soll zu eröffnen. Ich war bei der Commerzbank, Spaßkasse, Postbank, sowie Hypo. Leiedr alles ohne Erfolg. Bei jeder dieser Banken bekam ich zur Antwort, das ein P-Konto nur möglich ist, wenn bereits ein Girokonto besteht. Das also das normale Girokonto im eon P-Konto umgewandelt wird. nach Aussage der Banken, seih eine neueröffnung nicht möglich. Mir wurden fadenscheinige Begründungen genannt. Gibt es nun in Deuutschland eine gesetzlicher Verpflichtung seitens der Banken mir solch ein P-Konto zur Verfügung zu stellen?

    • Admin sagt:

      Hallo,

      es ist tatsächlich leider so, dass es nur eine gesetzliche Verpflichtung gibt, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

      Es gibt aber keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, jemandem überhaupt ein Girokonto einzurichten, sondern nur eine Selbstverpflichtung der Banken, die viele Kreditinstitute leider nicht ernst zu nehmen scheinen. Dennoch sollte man versuchen, daran zu appellieren.

      Auf dieser Seite hier finden Sie Informationen zu dieser Selbstverpflichtung, ein sogenanntes Jedermann-Konto einzurichten. Vielleicht haben Sie mehr Erfolg, wenn Sie erst einmal versuchen, ein solches Konto zu bekommen, und den Wunsch zur Umwandlung in ein P-Konto erst nach erfolgreicher Einrichtung ansprechen.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  2. Jessica sagt:

    Hi!

    Ich hab heute versucht ein P konto zu bekommen und habe sämtliche banken abgeklapptert ( targobank, commerzbank, dresdener, postbank)
    Einzig die Spardabank sagte am Telefon, ja wir richten das auch für Neukunden ein. Satz mit X. Beim Termin mit dem Bankmann kam es dann dazu, das die Dame am Telefon keine Ahnng hatte: Callcenter.

    Also es ist aber so: Die Bank wo man zuletzt ein Konto hatte (egal werdas Konto gekündigt hat) ist rechtlich seit dem Juli 2010 verpflichtet den Kunden nicht Kontolos dastehen zu lassen. Somit MUSS die letzte Bank bei der man ein Konto hatte, einem wieder ein Konto einrichten und das kann dann auch ein P konto gleich sein!

    Bin gespannt, morgen hab ich n Termin bei meiner letzten bank, wo mein Koto 3 Jahre zurückliegt

    • Carina sagt:

      Hallo ich heiße Carina und habe heute bei der Sparkasse ein p konto beantragt weißt Du vieleicht wie lange das dauert ? Bis der Antrag durch ist?;;LG Carina

      • Nadine sagt:

        hallo,
        ich war heute bei meiner Bank und die Aussage war es dauert 4 Wochen bis es durch ist…

      • Yannik sagt:

        Stimmt nicht mit 4 Wochen. Mein Bruder hat sich eins machen lassen dauert 2-3 tage. Sind sie dazu verpflichtet. kann aber auch innerhalb von 1 Tag passieren.

    • Rainer sagt:

      Hey Jessi,

      für alle, die Sparkasse MUSS ein Konto eröffnen, auch ein normales Konto ( allerdings nur auf Guthabenbasis )

      Die Sparkasse ist kommunal und nicht privat, daher dürfen die eine Kontoeröffnung nicht verweigern, auch kein P – Konto

    • Ilse sagt:

      Hi Jessica,
      würden Sie mir bitte die rechtliche Grundlage zu Ihrem zweiten Absatz nennen, wonach die Banken seit Juli 2010
      verpflichtet sind, gekündigte Kunden wieder aufzunehmen.
      Ich gehe davon aus, daß die Neuregelung der Rahmenbedingungen für den Zahlungsverkehr der Europäischen Union hierfür die Grundlage sind. Leider kann ich dies jedoch in den AGB’s der Banken nicht finden.
      Wäre nett, wenn Sie mir hier bei den Recherchen weiterhelfen könnten.

      LG Ilse

  3. tim sagt:

    hallo, hatte eine schwere finanzielle Krise. bei dieser Krise wurde auch mein Giro gekündigt. ich will jetzt aber wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. durch negativ schufa, nicht ganz einfach. weiss jemand, wie ich vorgehen muss. vielen dank tim

  4. Petra sagt:

    Wenn ich nun Privatinsolvenz anmdelden würde und hätte ein P-Konto, mein pfändbares Einkommen liegt allerdings bei 122 Euro, was passiert dann mit dem Geld dass über diesen 985 Euro liegt? Wird mir das weggenommen? Ich habe ja dann jeden Monat mehr als diese 985 Euro zur Verfügung!

  5. Rainer sagt:

    alles was über 985 euro geht ist weg

  6. angelina langner sagt:

    Hallo, kann es in diesem Zusammenhang sein, dass ich ein P-Konto nicht online führen darf. Bei meiner Bank ist das so.
    Angelina

  7. Patrick sagt:

    Umsetzung Girokonto zu P-Konto dauert bei der Deutschen Bank 2-3 Tage. Kostet 9,90 im Monat.

    Vorhandene Maestrokarte und Onlinebanking und alles andere bleibt gleich!

    Ging einfach und unkompliziert.

    • Lui sagt:

      Hi Partick, warum kostet 9,90 wenn das Bundesgerichtshof anders entschieden hat? Sind es vielleicht andere Gebühren welche Du meinst? Lies mal hier:

      Ab Juli 2010 kann jeder Bürger genau ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, mit automatischem Pfändungsschutz führen. Dies muss mit der Bank vertraglich vereinbart werden. Auch hier wird gelten: Die Bank darf dafür keinerlei zusätzlichen Gebühren verlangen.

      • Yannik sagt:

        Die kosten belaufen sich auf genau 7,50 euro. Man hat entschieden laut Gerichtshof, das es keinen Anlass dazu gibt höhere Preise zu nehmen. Der nachteil ist halt, wer davor keine Konto gebühren bezahlen musste, muss nach der Einrichtung eines P Kontos 7,50 Monatlich zahlen.

  8. Thomas sagt:

    Seit Juli 2009 bin ich nun ohne Konto. Bin selbstständig gewesen und die Dresdner Bank hat wegen Finanzamtspfändung mir das Konto (Guthabenkonto)gekündigt nen Kredit sowieso nicht. Ein P-Konto wurde mir nicht angeboten. Habe 4 Jahre (schein)selbstständig für den Verlag der Messe Frankfurt gearbeitet, diese haben meine Rechnungen 25 Tage(!) nach Rechnungseingang erst bezahlt. Witzig ist, dass die Messe FFM zu 40% dem Land Hessen gehört. Das Finanzamt gehört auch dem Land Hessen, die haben gnadenlos innerhalb von 10 Tagen Monat für Monat Geld verlangt (UST etc). Dadurch konnte ich meine Miete nicht bezahlen, Strom und Lebensmittel sowie Kranken und Rentenkasse auch nicht und am Ende haben die mir noch das Konto gepfändet, worauf die Dresdner (die sich ja immerhin 7 Mrd. vom Staat geliehen hat als Commerzbank zu diesem Zeitpunkt) macht das Konto gnadenlos dicht. Nun bin ich Hartz4, hab kein Konto und keine Aussicht mehr auf ein normales Leben. Hab nun 10 Jahre weder Urlaub gemacht noch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen, nur am Arbeiten und steh jetzt mit null Komma garnix dar. Dank Arbeiten gehen bin ich nun beim Finanzamt mit 20.000 in der Kreide.
    Will morgen mal bei der Sparda vorsprechen, hoffnungen nach 4 Banken die mich abgelehnt haben mach ich mir keine mehr … Derzeit ist das H4 Geld bei meinen Eltern auf dem Konto und ich kann es mir als Form von “Taschengeld” geben lassen.
    Danke Wirtschaft, danke Banken!
    Bin einfach nur noch frustriert und wünsche dem Finanzsystem noch viele katastrophale Wirtschaftskrisen bis die Menschheit endlich mal aufwacht und merkt dass sie vom Kapitalismus nur als Sklaven gehalten wird…

  9. Natalie sagt:

    Hallo,
    mal am Rande:

    1. Das, was über dem Pfändungsfreibetrag liegt, ist nur dann weg, wenn auch eine Pfändung eingegangen ist.

    2. Ich führe mein P-Konto online (Sparkasse)

    3. P-Konto kann während eine Pfändung besteht eingerichtet werden

    4. Umstellung MUSS innerhalb weniger Werktage erfolgen

  10. Ramona sagt:

    hallo leute,mir wurde wegen einer pfändung vor gut 2 jahren mein konto bei der dresdner bank gekündigt.um weiter flüssig zu bleiben und alles bezahlen zu können,hat mir mein sohn ein konto bei der deutschen bank auf seinen namen eingerichtet welches ich seither ohne probleme per online banking nutze.ohne dispo und visa oder mastercard.nur mit servicecard.nun muß ich doch insolvenz einreichen im märz.da ich kein “eigenes” konto habe,muß ich mir zwingend eine p-konto anschaffen-kann ich das jetzige nicht weiter nutzen? was ist wenn von den mir zustehenden 985.15 € nicht alles ausgegeben werden muß weil ich nicht soviel ausgaben habe? muß ich das was davon übrig ist jeden monat abheben um jeden monat das konto für die 985.15 € frei zu haben?ich bin angestellte und verdiene monatl.ca 1050 €.
    danke euch für eure hoffentlich aussagekräftigen hinweise.
    lg ramona

  11. Olaf sagt:

    Gzten Tag,

    ich hab eine Frage zum letzten Absatz von Natalie….

    Mein Problem ist, das ich wochenlang auf eine Rechnung gewartet habe ( ich bin selbsständig) und diese kam nun endlich. Als ich am nächsten Tag Miete ect. endlich bezahlen wollte, war eine Pfändung in fast derselben Höhe wie der Zahlungseingang. Nun kann ich weder Miete, Strom usw. bezahlen. Funktioniert das mit der Umwandlung (Postbank) in dem Sinne, das ich dann bis 985 Euro die Pfändung “ignorieren” kann und so wenigstens die Festkosten begleichen kann?

    mfg

    • Sven Lehnert sagt:

      Hallo!

      Also aus meinen Erfahrungen:

      Die Deutsche Bank ist bei der Umstellung recht unproblematisch und auch sehr schnell wenn bereits eine Pfändung vorliegt. Das Manko ist leider (wie vermutlich bei allen), dass man nicht einsehen kann, was man noch an Freibetrag zur Verfügung hat. Sprich man muss selbst mitrechnen, was ich in unserem Computerzeitalter unangemessen finde.
      Was die selbstständigen betrifft, so ist das ganze leider sehr unausgereift. Es ist zwar schon einmal Vorteilhaft, dass es überhaupt geht, aber wenn man Umsätze hat, die viel Wareneinsatz oder ähnliches zur Folge haben…. wie will man die Lieferanten bedienen? Man stelle sich vor ich schreibe jemanden eine Rechnung für einen PC über 1500 Euro… der Einkaufspreis beträgt 1300 Euro… defakto habe ich nicht mal 200 Euro verdient (USt, ESt..) aber könnte nicht einmal den Lieferanten bedienen. Ergo ich müsste die Selbstständigkeit aufgeben und besser Hartz IV beziehen. Das kann es doch auch irgendwie nicht sein.

      Gruß Sven!

  12. heidi sagt:

    hallo ich bin heidi ich kann nicht mehr keiner will mir ein konto gehben ich weiß nicht weiter nur wegen der schufa das ist doch scheiße lg heidi aus hamburg

  13. Silke A. Prüm sagt:

    Liebe Leute,

    ich habe, trotz guten Einkommens bei der PSOTBANK eine Verweigerung bekommen, wegen eines Eintrages, de sich um die läppischen 100.- Euro drehte und längst ausgeglichen ist.

    Da das Filialnetz der Postbank beser ist, wollte ich ein 2. einrichten, auch für Bareinzahlungen.

    Die lehnen einfach ab, trotz des Gesetzes.

    Liebe Grüße

    S.A.P.

  14. michaela sagt:

    hallo
    und zwar habe ich ein konto bei der volksbank.seit gut einem jahr ist dort leider eine pfändung drauf,welche ich nun durch einen vergleich zulöschen versuch.mein problem ist nun dass ich es zwar immer geschafft hab andere leute für meine überweisungen zufinden, aber dadurch gibt es nur probleme.jetzt steh ich ohne strom mit 5 kleinen kindern da, da die überweisung zwar rechtzeitig gemacht wurde, aber halt bis heut nicht verbucht wurde.kann ich mein gepfändetes konto in ein p-konto umwandeln, damit dies nicht nochmal passiert.vielen dank.oder kann ich moren bei der sparkasse ein weiters konto eröffnen, welches ich dann als p-konto umschreiben kann.

  15. Serkan sagt:

    Hallo Zusammen,

    Ich habe seit Tagen bzw. Wochen versucht ein Konto auf Guthaben Basis Dieses Konto für Jedermann zu bekommen.

    Meine Ergebnisse sind Verblüffend:

    Die Sparkasse sagt nein Begründung Schufa Einträge
    Die Volks & Reifeisenbanken dasselbe
    Die Sparda Bank dasselbe
    Die Hypovereinsbank dasselbe

    Diverse online direkt Bank ja aber nur mit eingeschränkter Funktion das heizt ich kann nichts machen mit dem Konto und wenn ich P Konto will da kommen gebühren von bis zu 20,-€

    Das überaschende die Landes Bank Baden-Württemberg eröffnet es online antrag ausfüllen abschicken oder zur Filiale gehen wird eröffnet man bekommt eine Bank- Service Karte und auch ein P Konto ist möglich und auch eine Kreditkarte auch Prepaid Basis

    Link der deutschen Bank für das guthaben Konto es heizt BW extend-Girokonto
    https://www.extendshop.de/index/extend-Konto-eroeffnen.html#3

    Die Deutsche Bank macht das Selbe ohne die Kreditkarte da bekommt man auch eine Bank- Service Karte aber da man ja nur bei der Cash Group abheben kann haben sie auch eine Lösung parat wo es die Automaten der Cash Group nicht gibt kann man über die sogenannte Sparkarte der Bank Geld abheben dies ist aber auch mit gebühren verbunden.
    Hier bekommt man auch einen P Konto für nicht zu hohe gebühren

    Link der deutschen Bank für das guthaben Konto es heizt AktivKonto

    https://secure.deutsche-bank.de/opra/pbc/internet/process/internet_aktivkonto/start.do

    Hier einige infos die einen helfen können wenn sich die Banken quer stellen?

    Verbraucherschutz – Schlichtungsstellen
    Außergerichtliche Streitschlichtungssysteme im Bereich der Finanzwirtschaft

    Ombudsleute der privaten Banken
    Bundesverband deutscher Banken
    Postfach 04 03 07
    10062 Berlin
    http://www.bankenombudsmann.de

    Ombudsmann der Öffentlichen Banken
    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
    Postfach 11 02 72
    10832 Berlin
    http://www.voeb.de

    Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
    Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
    Postfach 30 92 63
    10760 Berlin
    http://www.bvr.de

    Ombudsleute der Privaten Bausparkassen
    Verband der Privaten Bausparkassen
    Postfach 30 30 79
    10730 Berlin
    http://www.bausparkassen.de

    Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
    Deutsche Bundesbank
    Postfach 11 12 32
    60047 Frankfurt am Main
    http://www.bundesbank.de

    SCHUFA Ombudsmann
    Postfach 5280
    65042 Wiesbaden
    http://www.schufa-verbraucherbeirat.de

    Versicherungsombudsmann
    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32
    10006 Berlin
    http://www.versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
    Verband der Privaten Krankenversicherer
    Postfach 06 02 22
    10052 Berlin
    http://www.pkv-ombudsmann.de

    Ombudstelle geschlossene Fonds
    Postfach 64 02 22
    10048 Berlin
    http://www.ombudsstelle-gfonds.de/

    Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen
    Postfach 74 48
    48040 Münster
    http://www.lbs.de

    Deutscher Sparkassen- und Giroverband
    Charlottenstraße 47
    10117 Berlin
    http://www.dsgv.de

    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband verfügt mit Ausnahme der Landesbausparkassen über keine zentrale Schlichtungsstelle; zuständig sind die Schlichtungsstellen der Regionalverbände.

    Bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat helfen:

    FIN-NET (Netzwerk für außergerichtliche Beschwerden im Finanzdienstleistungssektor)
    Auf europäischer Ebene trägt der Ombudsmann der privaten Banken das von der Europäischen Kommission am 1. Februar 2001 initiierte FIN-NET (Consumer Complaints Network for Financial Services) mit, welches mittlerweile über 40 anerkannte Schlichtungseinrichtungen im Finanzdienstleistungsbereich in der EU untereinander vernetzt. mehr …
    http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/ finnet/index_de.htm

    ECC-NET (Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren)
    http://www.ecc-net.info

    Ansprechpartner in Deutschland:
    Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
    Euro-Info-Verbraucher e. V.
    Rehfusplatz 11
    D-77694 Kehl
    http://www.euroinfo-kehl.com

    Europäische Verbraucherberatungsstellen
    Die Liste aller Beratungsstellen kann abgerufen werden unter
    http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/ euroguichets/euroguichets_en.pdf

    • Yannik sagt:

      Ganz leicht.
      Also mein Bruder ist zum Rechtsanwalt gegangen. Gutschein gibt es beim Arbeitsamt ! Hat sein Fall geschildert, das er kein Konto bekommt. Banken sind dazu VERPFLICHTET einen anzunehmen. Klar versuchen Sie einen abzuwimmeln, aber die Fakten sind , Sie müssen !!
      Anwalt hat auf jeden Fall sofort ein schreiben aufgelegt. Da stand alles geau formuliert. Am nächsten tag ist er hin gegangen und so schnell wie sie ihn davor abgewimmelt haben, haben Sie ihm ein Guthabenkonto gegeben. Nach 1 Woche hat er es zum P-Konto umwandeln lassen, da die Bank keinerlei Gründe mehr hat ihnen zu Kündigen oder erst recht nicht ein Konto zu eröffnen.

      Hoffe es hilft euch weiter.

  16. karl krummel sagt:

    hallo,

    ich habe seit 2 jahren ein konto bei cortal consors, da ich sonst kein konto bekommen habe. jetzt rät mir sogar der gerichtsvolzieher, ein p-konto zu eröffnen, da weitere pfändungen anstehen.
    soweit ich weiß, geht das bei cortal-consors nicht. was kann ich machen?

    • Martin sagt:

      Wenn Sie als Einzelperson ein Girokonto führen, dann haben Sie nach §850k (7) Zivilprozessordnung ein Recht darauf, dieses von Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen. „Geht nicht“ gibt’s da nicht. Wenn eine Bank meint, das nicht zu können, dann darf sie halt überhaupt keine Girokonten anbieten.

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