DKB

Girokonto der DKB

Kontobeschreibung und Beantragung unter www.dkb.de möglich

Fakten zum Konto

  • kostenlose Kontoführung
  • Zinsen aufs Kontoguthaben
  • guter Bankkontakt über E-Mail oder Telefon
  • kostenloses Bargeld über kostenlose VISA-Card an allen Bankautomaten
  • kein Mindesteinkommen aber Gehaltseingang erforderlich

Konditionsveränderung nach Umwandlung zum P-Konto

  • 5 € monatliche Kontoführungsgebühren
  • keine VISA-Card (Bargeld kann nicht mehr kostenlos abgehoben werden)
  • normale Bankkarte zum Bezahlen in Geschäften etc. bleibt erhalten

Girokonto ausführlich

DKB: bestes Girokonto

Seit Jahren bietet die DKB (Deutsche Kreditbank AG mit Sitz in Berlin) ein Weltkasse-Girokonto an. Es fallen für das Internet-Konto keinerlei Gebühren an. Selbst die Kreditkarte vom Typ Visa sowie das Bargeldabheben an allen Automaten weltweit ist voraussetzungslos kostenlos!

Kontoeröffnung

Um das Konto erhalten zu können, muss man allerdings ein festes Arbeitsverhältnis haben oder Student bzw. Rentner sein. Negative Schufaeinträge sind für die DKB ein Grund zur Ablehnung der Geschäftsbeziehung. Die Höhe des Arbeitseinkommens spielt laut Bank keine entscheidende Rolle.

Hier haben also auch Menschen mit einem Minijob Chancen!

Beständige Konditionen

Abgesehen von den Tagesgeldzinsen auf der Visa-Karte, die der aktuellen Zinsentwicklung nach unten wie nach oben angepasst werden, hat sich in der Vergangenheit nichts an den Konditionen der Bank geändert. Diese Beständigkeit schätzen Kunden wie Verbraucher-Magazine, von denen die DKB schon viele Auszeichnungen für ihr kostenloses Konto erhalten hat.

DKB P-Konto online Banking

Online-Banking der DKB

DKB Hintergrundinfos

Die DKB ist eine klassische Direktbank. Sie hat zwei Top-Produkte (das kostenlose Girokonto und das DKB-Privatdarlehen). Beim Girokonto kann man zusätzlich ein Depot zu fairen Konditionen aufsatteln. Auch Baufinanzierungen macht die DKB, aber das ist nicht das Thema dieser Seite.

Rund 2 Millionen Kunden nutzen das kostenlose und einfache Banking der DKB. Die DKB ist ein 100%ige Tochter der Bayerischen Landesbank (BayernLB).

DKB-Cash – das kostenlose Girokonto vom Testsieger

Fazit DKB

Das kostenlose Konto DKB Cash ist absolut empfehlenswert, wenn man über eine mittlere bis gute Bonität verfügt. Kontoführung, Kreditkarte und Bargeldabhebungen sind absolut gebührenfrei. Bei der Kontoeröffnung sollte man noch nicht die Absicht einer späteren Umwandlung zum Pfändungsschutz-Konto angeben.

Die Umwandlung ist jederzeit möglich. Allerdings erhebt die DKB anschließend 5 Euro Kontoführungsgebühr und zieht die Kreditkarte ein. Somit entfällt die Möglichkeit kostenlos Bargeld an Geldautomaten zu ziehen. Die normale Bankkarte (ec-Karte) bleibt erhalten, so dass man in Geschäften bargeldlos bezahlen kann und notfalls mit Abhebegebühr Bargeld aus den Automaten bekommt.

Trotz dieser Einschränkungen gehört die DKB zu den Direktbanken mit den besten Konditionen für P-Konten!

Zum Girokonto der Bank: www.dkb.de

Bildmaterial: DKB · Redaktion

4 Antworten auf “DKB”

  1. Kambach sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihre Auskunft zu den Kontogebühren/Entgelten für das P-Konto ist nicht mehr zutreffend/aktuell.

    Die DKB AG wurde verurteilt, die rechtswidrige Gebührennote in Höhe von monatl. 5,- Euro für sog. P Konten aus Ihren AGB zu entfernen.

    Das Kammergericht in Berlin hat am 29.9.2011 auf meine Veranlassung (erstritten durch die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V.) in zweiter Instanz entschieden, das die DKB AG diesbezüglich rechtswidrig gehandelt hat. Zuvor hat sich die DKB AG uneinsichtig gezeigt und ein Gerichtsverfahren geradezu provoziert.

    Das Urteil dürfte auch auf andere Banken anwendbar sein.

    Sollten Sie betroffen sein fordern Sie bitte bereits bei der DKB bezahlte monatliche Entgelte (je 5,- Euro) für
    Pfändungsschutzkonten verzinslich zurück.

    Alles Gute
    Kambach
    Journalist

    • Michael Bonn sagt:

      Hallo Herr Kambach,

      haben Sie das Aktenzeichen des Beschlusses vorliegen und können Sie dieses bitte hier mitteilen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Bonn –
      Privatmanagement

    • Kambach sagt:

      Sehr geehrter Herr Bonn,
      sehr geehrte Damen und Herren

      hier ist die gewünschte Information:

      Geschäftsnummern
      Vorinstanz: 23W 35/11 (zugunsten DKB AG)
      LG Berlin: 15 O 283/11

      23 Zivilsenat, mündl. Verhandl. vom 29.9.2011

      u.a.:
      “…die Verfügngsbeklagte (DKB AG) hat es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an einem der Vorstandsmitglieder, gegenüber Verbrauchern zu unterlassen, in Kapitel 4 “Sonstige Konten” unter Position 4.2 “Pfändungsschutzkonto” unter 4.2.1 ihres im Internet veröffentlichten elektronischen Preisaushanges (Auszug aus den allgemeinen Preis- und leistungsverzeichnis) die Klausel “Kontoführung mit folgenden Leistungen … 5,00 EUR monatlich” und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel zu verwenden und/oder Entgelt mit Bezug auf diese Klausel gegenüber Verbrauchern zu verlangen.

      Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.”

      Dieser Erfolg für die Betroffenen wurde von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. in Spalt erstritten.

      Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die DKB AG nach meiner Recherche bereits vor geraumer Zeit erfolglos abgemahnt, war diesbezüglich dann jedoch leider inkonsequent untätig geblieben, so dass viele betroffene Verbraucher über Jahre rechtswidrige Entgelte an die DKB AG geleistet haben dürften.

      Betroffenen wird empfohlen, sich an eine starke und a k t i v e Verbraucherschutzgemeinschaft m i t Referenzen zu wenden. Die Mitgliedsbeiträge dort sind günstiger als die Gebühren regionaler Anwälte die zudem leider allzuoft von der Allmacht der Banken und eigenen Interessen infiltriert sind.

      Bei weiteren Auskunftswünschen oder dem Verdacht rechtswidrigem Bankhandelns wird empfohlen, sich an die Leistungsträger der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. zu wenden. (Webseite: schuvoba.de)

      Alles Gute und viel Glück!

      Kambach
      Journalist

  2. Holger_B sagt:

    Vielen Dank für die Infos zum P Konto bei der DKB.

    Wird nun die kostengünstige Visa Card bei der Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P konto eingezogen?

    Ist das eigentlich rechntens?

    Vielen Dank
    Holger

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