Banken

Bisher gibt es noch keine Banken, die das pfändungsgeschützte Konto (P-Konto) als separates Produkt anbieten. Dies hat zwei Ursachen:

  • das Gesetz zur Reform der Kontopfändung tritt erst am 1. Juli 2010 in Kraft
  • das Gesetz sieht keine Verpflichtung der Kreditwirtschaft zum Angebot eines P-Kontos vor, allerdings die Pflicht, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln

Unsere Empfehlung

Wählen Sie eine Bank aus, die das Girokonto zu vernünftigen Konditionen anbietet und stellen Sie nach dem 1.7.2010 einen Antrag auf Einrichtung des automatischen Pfändungsschutzes.

Wir werden auf dieser Internetseite über die Entwicklung berichten und freuen uns über vielfältige Unterstützung dabei.

Anbieter von kostenlosen Girokonten

Es handelt sich um eine Auflistung von bundesweiten Anbietern von kostenlosen Girokonten ohne Mindestgeldeingang mit vertretbaren Konditionen:

Anbieter Haben-
zins
Dispo-
zins
Überzie-
hungszins
Redaktions­hinweise weitere Infos
netbank 0,1 % bzw. 1,6 % 9,0 % 15,0 % reines Online-Konto · auch für Selbstständige · Weitere Infos Weiter zur Bank
norisbank 0,0 % 12,25 % 16,5 % keinerlei Voraussetzungen erforderlich · 96 Filialen bundesweit · Weitere Infos Weiter zur Bank
wüstenrot 0,66 % 11,75 % 15,75 % Online-Konto · Weitere Infos Weiter zur Bank
Targobank 0,0 % 9,74 % 11,74 % kostenlos bei 600 € Geld­ein­gang · örtliche Filialen · Weitere Infos Weiter zur Bank

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine regionale Bank zu bevorzugen, da man hier als Mensch und Kunde eine bessere Beziehung zum Kundenbetreuer aufbauen kann.

31 Antworten auf “Banken”

  1. hardy eigler sagt:

    ich habe zur zeit gar kein konto. muss mir die bank trotzdem ein p-konto zur verfügung stellen?
    liebe grüsse hardy

    • Admin sagt:

      Hallo Hardy,

      leider besteht in Deutschland (noch) kein allgemeiner Rechtsanspruch auf das Einrichten eines Girokontos. Zwar haben sich die Banken dazu selbst verpflichtet, aber diese Selbstverpflichtung wird oftmals vergessen. Nur in einigen Bundesländern müssen Sparkassen tatsächlich diese Dienstleistung anbieten.

      Erst wenn man ein Girokonto hat, hat man einen Rechtsanspruch, dieses in ein P-Konto umzuwandeln.

      Mehr Informationen dazu, wie Sie ein Girokonto bekommen, finden Sie hier: Jedermann-Konto. Wenn Sie noch kein Girokonto besitzen, ist es vielleicht ratsam, Schritt für Schritt vorzugehen. Erst einmal das Girokonto fertig einrichten. Danach, wenn das erfolgreich war, eine Aufwertung zum P-Konto ansprechen und beantragen (ab Juli möglich).

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  2. Engel sagt:

    Ich habe ein Giro Konto bei der Sparkasse..bei einem Antrag auf Umwandlung als P Konto,machen die das doch,oder?

    • Admin sagt:

      Ja, ab 1. Juli 2010 muss die Sparkasse auf den Wunsch des Kunden hin ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Wie genau das bei der Sparkasse funktioniert und ob sich eventuell Konditionen dabei ändern, erfahren Sie am besten in der nächsten Filiale vor Ort.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

    • leo sagt:

      Ich habe bei der Sparkasse im Juli anstandslos ein P-Konto bekommen

    • Sarah sagt:

      Hab grad bei der Sparkasse erfahren, dass die Kontoführungsgebühren dann auf 10,- monatlich steigen.

      • hexlein sagt:

        hallo,ja die sparkasse nimmt für alles was ein p-konto angeht gut geld,angefangen von meinem lohn,gebühren für jede überweisung,für jeden geldein und ausgang,für lastschriften usw.monatlich kommen je nach aus-oder eingang schnellmal 15,00 euro zusammen.
        nicht korekt.schaue nach einer anderen.

  3. Rob sagt:

    Ich war heute bei meine Bank und wollte das P-Konto vormerken lassen. Ich bin bei der Volksbank, die haben mir deutlich gesagt, das die dazu 15,- im monat an gebüren nehmen und wenn ein Pfändungsbescheit kommt, die die, das Konto Kündigen werden, bei alle die ein P-Konto haben, weil wegen zuviel arbeitsaufwand. ist das rechtens???

    • Admin sagt:

      Hallo Rob,

      der Arbeitsaufwand seitens der Bank ist kein zulässiger Grund, um jemandem ein Konto zu verweigern (siehe Jedermann-Konto). Darauf, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, hat man ab 1. Juli sogar einen rechtlichen Anspruch. Leider ist zu erwarten, dass man, bis sich das P-Konto etabliert hat und Gerichte gegebenenfalls Entscheidungen dazu getroffen haben, von manchen Banken noch öfter solche Antworten erhalten wird.

      Sollte eine Bank am 1. Juli noch immer mit der Kündigung in Zusammenhang mit dem P-Konto drohen, wäre ein Gang zu einem Verbraucherschutzverband eine Möglichkeit, um sich Unterstützung zu holen. Wo Sie Beratungsstellen der Verbraucherzentrale finden, können Sie auf verbraucherzentrale.de erfahren. Manchmal hilft aber auch schon ein Gespräch mit einem kompetenteren Angestellten der Bank.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  4. Olive77 sagt:

    Hat jemand eine Ahnung , wieviel das P-Konto an Gebühren bei der Wüstenrot Pfandbriefbank kostet ( Top-Giro) ?

    • Admin sagt:

      Wüstenrot hat auf unsere Anfrage diesbezüglich innerhalb von zwei Wochen leider keine Antwort gesendet. Als Kunde wird man Ihnen allerdings Auskunft erteilen müssen.

  5. kuli99 sagt:

    Wird ein P-Konto auch für ein Kontokorentkonto eingerichtet? Gibt es trotz P-Konto Pfändungszugriffe wie z.B. Finanzamt und anderen bevorzugten Institutionen?

    • Admin sagt:

      Rechtlich gesehen ist jedes Girokonto „einer natürlichen Person“ (Privatperson) auch ein Kontokorrentkonto. Aber nicht jedes Kontokorrentkonto ist ein Girokonto einer natürlichen Person. Als Pfändungsschutzkonto geführt werden kann nur das Girokonto einer natürlichen Person, also ein Teil der Kontokorrentkonten.

      Ja, auch Pfändungsschutzkonten können gepfändet werden. Geschützt wird allerdings automatisch der pfändungsfreie Betrag und das Konto wird nicht gesperrt, es können also zum Beispiel weiterhin Überweisungen vorgenommen werden.

      Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt und nur als unverbindliche Meinungsäußerung verstanden werden kann.

  6. biene3771 sagt:

    Wer kann mir sagen ob die netbank ein P-Konto anbietet und wie die Gebühren sind ich bin im moment bei der Wirecard bank
    ich sag nur für Freiheit muß man bezahlen (visa und EC.

    Danke

    • Tanja sagt:

      Hallo Biene3771,

      wer bereits ein Girokonto bei der netbank hat (kostenlose Kontoführung), kann eine Umwandlung beantragen.

      Allerdings ist dies zurzeit nicht ratsam, da die netbank unverschämte 20 € Kontoführungsgebühr monatlich für den Pfändungsschutz erhebt sowie die ec- und Kreditkarte einzieht.

      Tanja!

  7. raih sagt:

    Hallo, ich habe ein Girokonto bei der Spardabank, das allerdings vor geraumer Zeit durch ein Pfändungsbeschluss durch das F-amt belegt wurde. Daraufhin teilte ich der Sparda Bank mit dass ich das Konto in ein P-Konto umwandeln möchte. Keine direkte Antwort, dafür jetzt die Kündigung mit der Begründung: u.a. “… sich Ihr Verhalten mit den Belangen der Genossenschaft nicht vereinbaren lässt”

    Ist so eine Kündigung rechtens?

  8. ralf sagt:

    Ich bin bei der Postbank,und wollte auch ein P-konzo haben ,aber die sagten ,die machen das erst am 1.januar 2012 es das ok von der postbank??

    • Tanja sagt:

      Nein, dass ist absolut nicht okay. Der Gesetzgeber hat es so geregelt, dass die Bank ein bestehendes Konto umwandeln MUSS. Und zwar zeitnah. Die gilt seit 1.7.2010.

  9. Thommy sagt:

    Hallo

    Ich bin bei der Volksbank und habe mein Konto in ein P-Schutz Konto umgewandelt. Nun ärgere ich mich über unverschämt hohe Gebühren. Mir werden fast 20 Euro jeden Monat abgezogen.

    Das unverschämte dabei ist, das meine Einzugsermächtigungen und Überweisungen links liegen gelassen werden. Desweiteren treiben die mich jeden Monat ins Minus damit.

    Was kann ich dagegen tun?

    • rainer sagt:

      Mit mir machen die genau das selbe. ich bin zum Verbraucherschutz gegangen und die haben mir geraten einen Ombudsmann einzuschalten das sind schlichter die zwischen banken und Kunden vermitteln.Leider ist es ja immer noch nicht rechtlich geregelt was diese hohen Gebühren angeht. Schau am besten mal selbst unter www.bvr.de

    • Gaby sagt:

      Ich habe mein konto auch in ein pfändungsfreie konto umgewandelt. Da haben sie die automatenkarte weggenommen. Damit ich kein minus mache. Das sind ja wiedersprüche bei der volksbank. Der service mir gegenüber lässt jetzt zu wünschen übrig. Nicht gefallen lassen. Hilfe habe ich bei der schuldnerberatung und amtsgericht.

  10. FightThePower sagt:

    Mitte Juli pfändete das Finanzamt mein Konto bei der Deutschen Bank; ein paar Tage später, ohne von der Pfändung überhaupt zu wissen, da ich noch nicht einmal einen Brief!! bekommen hatte, versuchte ich Geld vom Konto abzuheben: Nichts ging. Alles blockiert. Erst auf telefonische Nachfrage bei der ortsansässigen Filiale der Deutschen Bank bekam’ ich die Aussage, es würde eine Pfändung auf dem Konto bestehen. Danke für die Info. Auf meinem Hinweis hin, dass die derzeitigen Zahlungseingänge allein nur auf Harz 4 und Arbeitslosengeld zurückgehen würden und dass die 20€, die ich gerade wenigstens zurückgezahlt bekommen hatte(Erstattung Bewerbungskosten) bekam’ ich am Telefon die Aussage, dass diese 20€ auf jeden Fall nicht auszahlbar wären. Dass ich nicht lache! Genau zwei Tage später erhielt ich einen Brief, dass man mich ja schon vorher schriftlich auf die Pfändung hingewiesen hätte (WIE BITTE????) und hat mir doch gleich freundlicherweise noch einen Antrag für ein P-Konto dazugelegt. Kostenpunkt für das P-Konto: 8,99€ im Monat!!! Hinzu kommt, dass ALLES gesperrt und eingefriert wird. EC-Karte. Überweisungen sind nciht mehr möglich, auch nicht per Online-Banking! Umstellung auf Service-Card..und dafür soll ich nich was zahlen? Niemals! Ich werde mein Konto dort jetzt kündigen und es bei der Sparkasse versuchen. Dort soll die Umwandlung in ein P-Konto ja Nichts kosten, es werden nur weiterhin die “normalen” Girokontogebühren gezahlt.
    Um wenigstens die 20€-Rückzahlung zu bekommen um irgendwie über’s Wochenende zu kommen, habe ich beim Service der Deutschen Bank angerufen und denen dort meine Lage geschildert und die vorherige Aussage der Mitarbeiterin der Filiale ebenso gleich kritisiert. Man legte mich in die Warteschleife, telefonierte scheinbar mit der Filiale..dann kam die Aussage der Service-Mitarbeiterin: “Sie können sich das Geld abholen. Sollte man es Ihnen nicht auszahlen wollen, richten sie der Filiale bitte aus, man solle sich sofort an die Pfändungsstelle telefonisch wenden, dann bekommen sie sofort das Geld”.
    ..Was ist denn bitte da los? “Sollte man es ihnen nicht auszahlen wollen” ?? Hallo?? Hätte man es mir nicht ausgezahlt, trotz Bescheinigung, hätte ich noch in der Filiale die Polizei angerufen. Ganz einfach. Dann hätte wir ja mal gesehen, wer “gewinnt”. Die konservative “Für-Alles-Gebühren-Bank” oder ich. Lasst euch nicht verarschen und greift durch! Und noch ein Hinweis: Wer Sozialleistungen oder Ähnliches erhält: Ihr habt 14 Tage Zeit, euer Geld vom Konto zu holen, auf dem eine Päfndung besteht, bei einem P-Konto widerum NUR 7 TAGE !!!

    • rod sagt:

      Das stimmt so nicht , alle Sozialleistungen sind durch den Pfändfreibetrag geschützt.Man muss also das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen abholen.Durch Unterhalsberechtigung kannst du den Grundfreibetrag von 1028 Euro sogar noch erhöhen . Also erst erkundigen und dann meckern. Rod

      • Herb sagt:

        Sag das mal den Banken! Das allgemeine Problem liegt ja noch nicht einmal an der jew. Institution selbst – Da macht innerhalb der Institution scheinbar sogar jede Filiale was sie will, je nach Bundesland oder gar Landkreis…
        Auch bei der Sparkasse darf man sich nicht allzu sicher sein. Ich bin Volksbank-Kunde und werde aufgrund der neuen Bestimmungen nächstes Jahr, laut denen Kontopfändungen dann auch ohne vorherige Benachrichtigung oder Mahnung möglich sein werden, mein Girokonto auf P-Konto umstellen…
        Die 15€ hat man allemal…
        Allerdings haben mich einige Aussagen hier schon dezent irritiert, auch was die Volksbank betrifft… Allerdings habe ich bislang mit meiner Bank noch nie Probleme gehabt. Es gab sogar schonmal eine Pfändung (war nur ein geringer Betrag, der einfach “vergessen” wurde – nicht nur von mir sei dazu mal gesagt), doch der Betrag war locker drauf, so dass ich am selben Tag noch über meine Filiale das ganze regeln konnte und schwupps war das Konto wieder zugänglich…
        Muss man eben schauen, denn nicht jede Filiale ist gleich Filiale, egal bei wem man ist…
        Ih hoffe, die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich werden bald mal klarer und manifestierter, denn spätestens ab nächstem Jahr wirds nämlich interessant!
        Denn Schulden gehören heutzuatge nahezu schon “zum guten Ton” und sind “gesellschaftsfähiger” geworden. Es wird kaum noch jemanden geben, der VÖLLIG Schuldenfrei ist (nur eben von Fall zu Fall unterschieldich hoch bzw. niedrig) und spätestens ab nächstem Jahr wird man dann auch keine Occupy-Bewegung mehr brauchen, wenn plötzlich immer mehr Konten gekündigt werden müssen oder gesperrt sind…
        Das sollte vorallem auch im Interesse der Banken liegen, denn letzten Endes haben sie dann auch nix mehr zum spielen… ;)

  11. Twain sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich P-Konto im Zahlungsunfähigkeit. Mann veröffentlicht am Tag X Insolvenz (Privatperson oder Unternehmen. Aber mann ist ja vorab zahlungsunfähig (am Tag X-8). Ist es dann möglich von der Bankseite aus das Konto ins P-Konto umzuwandeln oder muß dies davor vom Person oder Unternehmen getan werden? Wenn ja, was passiert den mit dem Geld welches über Freibetrag liegt wenn mann Pfändungen bekommt? Gibt es so ein Beschluss oder etwas welches mir einen Weg zeigt.

  12. Twain sagt:

    Hallo, ich meine dass die Umwandlung ins P-Konto zwischen Zeit X und X-8 liegt. Nach dem mann Zahlunsunfähig ist.

  13. P-Konto Inhaber sagt:

    Finger weg von der Norisbank, die wissen nicht wie man mit einem P-Konto umgeht und sperren, trotz Freigabe des INSOVerwalters das Guthaben.

  14. Sandra sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Konto bei der Raiffeisenbank.
    Ich bin hingefahren und wollte mein Konto in ein P-Konto unwandeln.
    Daraufhin bekam ich die Antwort, daß sie sowas nicht anbieten.
    Darauf fragte ich, was sei, wenn mal eine Pfändung käme?
    Die Bank sagte darauf, ich müsse halt sehen, daß keine kommt.
    Darf die Bank das?
    Ich war der Meinung, daß ab 1.1.2012 jedem ein P-Konto gegeben werden muß. Hat man es nicht umgewandelt, sind Hartz4, Kindergeld,…. nicht auszahlbar und somit weg.
    Was kann ich da nur tun?

    • Martin sagt:

      Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein bestehendes Girokonto eines Kunden auf Wunsch in ein P-Konto umzuwandeln, wenn dieser noch kein P-Konto hat – und das nicht erst seit dem 1.1.2012, sondern bereits seit Mitte 2010. Eine deutsche Bank, die Gironkonten anbietet, muss also auch ein P-Konto anbieten. Alles andere ist gelogen.

  15. snake sagt:

    hallo,
    ich bei der haspa(hamburger Sparkasse)ich habe das P-Konto ohne probleme bekommen habe es seit 2010, aber mir ist aufgefallen das sich die bank mit überweisungen zeit läßt bin auch komplett eingeschrängt mit den P-Konto geld abheben geht nur am schalter also automaten gleich null kontoauszüge kann ich mir auh nicht ziehen da meine karte gesperrt ist.

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